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   OLG Saarbrücken, 19.03.2013 - 1 Ws 51/13   

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https://dejure.org/2013,26258
OLG Saarbrücken, 19.03.2013 - 1 Ws 51/13 (https://dejure.org/2013,26258)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.03.2013 - 1 Ws 51/13 (https://dejure.org/2013,26258)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. März 2013 - 1 Ws 51/13 (https://dejure.org/2013,26258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZWH 2013, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Anfechtungsberechtigt ist vielmehr auch der durch die Bewilligung der Akteneinsicht in seinen Grundrechten betroffene Angeklagte (vgl. HansOLG Hamburg StraFo 2015, 23; OLG Saarbrücken ZWH 2013, 204 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406e Rdn. 11).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die begehrte Akteneinsicht der Prüfung dienen soll, ob und in welchem Umfang die verletzte Person gegen den Beschuldigten zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann (vgl. BVerfG NJW 2007, 1052 f.; HansOLG Hamburg a.a.O.; OLG Saarbrücken ZWH 2013, 204 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406e Rdn. 3; Zabeck, a.a.O., § 406e Rdn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    Die Beschwerde des Angeklagten ist zwar gemäß §§ 304 Abs. 1, 406e Abs. 4 Satz 4 StPO statthaft (vgl. Hans. OLG Hamburg NStZ 2015, 105 ff. - juris Rn. 4; StraFo 2016, 210 ff. - juris Rn. 5; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629 ff. - juris Rn. 2; Senatsbeschlüsse vom 19. März 2013 - 1 Ws 51/13 -, 3. April 2020 - 1 Ws 27/20, 1 Ws 29/20 - und vom 21. Juli 2020 - 1 Ws 116/20 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., 406e Rn. 21), aber gleichwohl unzulässig, weil es bereits bei Einlegung des Rechtsmittels an einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer des Angeklagten durch die angefochtene Entscheidung fehlte.

    Ein berechtigtes Interesse an der begehrten Akteneinsicht wird nämlich insbesondere dann angenommen, wenn sie der Prüfung dienen soll, ob und welchem Umfang der Verletzte zivilrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten geltend machen kann (vgl. BVerfG NJW 2007, 1052, 1053; Hanseatisches OLG Hamburg wistra 2012, 397 ff.; Senatsbeschluss vom 19. März 2013 - 1 Ws 51/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 406e Rn. 4; KK-StPO/Zabeck, a. a. O., § 406e Rn. 4).

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