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   BVerwG, 25.05.2011 - 9 A 15.10   

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BVerwG, 25.05.2011 - 9 A 15.10 (https://dejure.org/2011,6711)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2011 - 9 A 15.10 (https://dejure.org/2011,6711)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 9 A 15.10 (https://dejure.org/2011,6711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 2 FStrG, § 3 Abs 4 Nr 1 BBergG, Art 14 Abs 1 GG
    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 14; Teilstück Wolmirstedt-Colbitz; Eigentümerbelang Bodenschätze; Trassenführung

  • Wolters Kluwer

    Grundstückseigentümer kann aus Bodenschatzvorkommen auf seinem Grundstück nicht zwingend Anspruch auf Trassenverschiebung i.R.e. Planfeststellungsverfahrens herleiten; Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Trassenverschiebung i.R.e. Planfeststellungsverfahrens wegen ...

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 14; Teilstück Wolmirstedt-Colbitz; Eigentümerbelang Bodenschätze; Trassenführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 14; Teilstück Wolmirstedt-Colbitz; Eigentümerbelang Bodenschätze; Trassenführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückseigentümer kann aus Bodenschatzvorkommen auf seinem Grundstück nicht zwingend Anspruch auf Trassenverschiebung i.R.e. Planfeststellungsverfahrens herleiten; Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Trassenverschiebung i.R.e. Planfeststellungsverfahrens wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Baurecht für geplante A 14 Magdeburg-Schwerin im Abschnitt Wolmirstedt - Colbitz

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Planfeststellung eines ersten Abschnitts der A 14 Magdeburg - Schwerin

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kürzerer Ausbau der A14

Papierfundstellen

  • ZfB 2011, 188
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.2010 - 9 VR 5.10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 14, Teilstück

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 9 A 15.10
    Mit Beschluss vom 20. Oktober 2010 (BVerwG 9 VR 5.10) hat der Senat einen Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt.

    Insofern nimmt der Senat zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf seine diesbezüglichen Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2010 im Eilverfahren BVerwG 9 VR 5.10.

  • BVerwG, 24.02.1997 - 4 B 260.96

    Qualifikation von Quarzsand als grundeigenen Bodenschatz im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 9 A 15.10
    Das Landesamt hat in seiner Stellungnahme vom 11. April 2011 auch in Abrede gestellt, dass die fraglichen Ablagerungen durch ein vom Kläger geplantes besonderes Verfahren in wirtschaftlich sinnvoller Weise aufbereitet werden können (vgl. hierzu Beschluss vom 24. Februar 1997 - BVerwG 4 B 260.96 - Buchholz 406.27 § 3 BBergG Nr. 1 S. 2 f.).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 9 A 15.10
    Das Ziel, die Trasse in einem größtmöglichen Abstand zu Siedlungsbereichen zu führen, entspricht dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Abwägungsdirektive anerkannten Trennungsgebot des § 50 BImSchG, wonach bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 25 S. 5 f.).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2011 - 9 A 15.10
    Hierüber ist - grundsätzlich und so auch hier - außerhalb des Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146 S. 6).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Er kann im Rahmen der planerischen Abwägung durch andere Belange von hohem Gewicht überwunden werden (Urteile vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 71.07 - juris Rn. 44, vom 25. Mai 2011 - BVerwG 9 A 15.10 - juris Rn. 21 und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248 ).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    d) Eine Verletzung des vom Eigentumsgrundrecht umfassten (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - 9 A 15.10 - ZfB 2011, 188 Rn. 18) Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch die Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen scheidet - ungeachtet der Frage, ob sich die Klägerin als im (Mit-)Eigentum kommunaler Gebietskörperschaften stehende juristische Person des Privatrechts auf Art. 14 GG berufen kann (hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 1 BvR 108/73 u.a. - BVerfGE 45, 63 und vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 22) - bereits deshalb aus, weil die Abgabenpflicht grundstücksbezogen ist, sich mithin nicht gegen den Betrieb als solchen richtet, und es daher an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10 - BGHZ 192, 204 Rn. 31) fehlt.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 21.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    d) Eine Verletzung des vom Eigentumsgrundrecht umfassten (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - 9 A 15.10 - ZfB 2011, 188 Rn. 18) Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch die Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen scheidet - ungeachtet der Frage, ob sich die Klägerin als im (Mit-)Eigentum kommunaler Gebietskörperschaften stehende juristische Person des Privatrechts auf Art. 14 GG berufen kann (hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 1 BvR 108/73 u.a. - BVerfGE 45, 63 und vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 22) - bereits deshalb aus, weil die Abgabenpflicht grundstücksbezogen ist, sich mithin nicht gegen den Betrieb als solchen richtet, und es daher an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10 - BGHZ 192, 204 Rn. 31) fehlt.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 20.14

    Beitragsbescheide für "Altanschließer" bestätigt

    d) Eine Verletzung des vom Eigentumsgrundrecht umfassten (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - 9 A 15.10 - ZfB 2011, 188 Rn. 18) Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch die Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen scheidet - ungeachtet der Frage, ob sich die Klägerin als im (Mit-)Eigentum kommunaler Gebietskörperschaften stehende juristische Person des Privatrechts auf Art. 14 GG berufen kann (hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juni 1977 - 1 BvR 108/73 u.a. - BVerfGE 45, 63 und vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 22) - bereits deshalb aus, weil die Abgabenpflicht grundstücksbezogen ist, sich mithin nicht gegen den Betrieb als solchen richtet, und es daher an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - I ZR 187/10 - BGHZ 192, 204 Rn. 31) fehlt.
  • BVerwG, 30.08.2016 - 9 AV 2.16

    Notanwalt; Prozesskostenhilfe; Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeklage;

    Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für den beabsichtigten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 9 A 15.10 wird abgelehnt.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den beabsichtigten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 9 A 15.10 wird abgelehnt.

    Dem Antragsteller kann für den beabsichtigten Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil vom 25. Mai 2011 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 9 A 15.10 weder ein Notanwalt beigeordnet (a) noch Prozesskostenhilfe bewilligt werden (b).

  • VGH Hessen, 26.03.2015 - 4 C 1566/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein öffentlich genutztes Gebäude in der Nähe

    Der Trennungsgrundsatz kann im Rahmen der planerischen Abwägung durch andere Belange von hohem Gewicht überwunden werden (Urteile vom 13. Mai 2009 - 9 A 71.07 -, juris, vom 25. Mai 2011 - 9 A 15.10 -, juris, vom 28. Januar 1999 - 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248 und vom 29. April 2012, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 30.10.2014 - 1 NE 14.1548

    Bebauungsplan "Neue Mitte Karlsfeld" außer Vollzug gesetzt

    Er kann im Rahmen der planerischen Abwägung durch andere Belange von hohem Gewicht überwunden werden (BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45; U.v. 25.5.2011 - 9 A 15.10 - ZfB 2011, 188; zuletzt U.v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - BVerwGE 143, 24).
  • BVerwG, 20.10.2010 - 9 VR 5.10
    I Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Anfechtungsklage (Verfahren BVerwG 9 A 15.10) gegen den Planfeststellungsbeschluss (PFB) des Antragsgegners vom 5. März 2010 für den Neubau der Bundesautobahn A 14 - Magdeburg - Wittenberge - Schwerin - im 7, 48 km langen Abschnitt der Verkehrskosteneinheit (VKE) 1.2, Anschlussstelle Wolmirstedt bis B 189 nördlich Colbitz.

    Bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt sich, dass die Anfechtungsklage im Hauptsacheverfahren BVerwG 9 A 15.10 auf der Grundlage der zur Begründung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vorgetragenen und nicht präkludierten Einwendungen des Antragstellers voraussichtlich keinen Erfolg haben kann.

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Es könnte zwar in Betracht kommen, dass die der Rechtsvorgängerin der Antragstellerin erteilten Baugenehmigungen vom 14. Oktober 1986 und 28. April 1988 entsprechend dem Hinweis in ihren jeweiligen Gründen erloschen sind, weil die Bauarbeiten länger als vier Jahre unterbrochen wurden (vgl. Art. 69 Abs. 1 BayBO, vgl. auch Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG; BVerwG, B.v. 27.2.2018 - 4 B 9.18 - juris Rn. 9; U.v. 25.5.2011 - 9 A 15.10 - juris Rn. 18 im Fall einer Abbaueinstellung und erfolgter Rekultivierung) und eine bergrechtliche Unterbrechung des Tonabbaus von 2006 an zunächst nur bis Ende 2008 genehmigt war.
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.781

    Überplanung einer Tongrube als Erholungsgebiet und Anschauungsobjekt für

    Es könnte zwar in Betracht kommen, dass die der Rechtsvorgängerin der Antragstellerin erteilte Baugenehmigung vom 1. September 1988 entsprechend dem Hinweis in ihren jeweiligen Gründen erloschen ist, weil die Bauarbeiten länger als vier Jahre unterbrochen wurden (vgl. Art. 69 Abs. 1 BayBO, vgl. auch Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayAbgrG; BVerwG, B.v. 27.2.2018 - 4 B 9.18 - juris Rn. 9; U.v. 25.5.2011 - 9 A 15.10 - juris Rn. 18 im Fall einer Abbaueinstellung und erfolgter Rekultivierung) und eine bergrechtliche Unterbrechung des Tonabbaus von 2006 an zunächst nur bis Ende 2008 genehmigt war.
  • BVerwG, 20.10.2010 - 9 PKH 5.10
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