Rechtsprechung
BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflicht eines "Ingenieurbüros" für Baumängel - Beginn der Verjährung mit der Abnahme des Werks - Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung und Einreichung von Mahnanträgen - Mangelschaden und Mangelfolgeschaden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirksamkeit von Vertragserklärungen, Voraussetzungen der Abnahme, Umfang des Schadensersatzanspruches wegen Baumängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 640 Abs. 1
Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme
Papierfundstellen
- WM 1983, 1104
- BauR 1983, 573
- ZfBR 1983, 260
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15
Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu …
Für die Revisionsinstanz ist mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgericht außerdem davon auszugehen, dass eine Teilabnahme des Gemeinschaftseigentums vertraglich gestattet war (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81, BauR 1983, 573, 575, juris Rn. 20, zur Teilabnahmefähigkeit des Gemeinschaftseigentums). - BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15
Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf …
Bei einer Teilabnahme beginnt die Verjährung derjenigen Mängelansprüche, die sich auf den abgenommenen Teil beziehen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81, BauR 1983, 573, 575, juris Rn. 18;… Kniffka/Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Aufl., § 634a Rn. 36). - BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme …
Die Beklagte hat mit der genannten Klausel den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet sei (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81, BauR 1983, 573, 575, juris Rn. 20 zur Teilabnahmefähigkeit des Gemeinschaftseigentums).
- BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98
Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung
Diese setzt neben der Billigung des Werkes als der Hauptsache nach vertragsgemäßen Leistung deren körperliche Hinnahme voraus (BGH, Urteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81 = BauR 1983, 573 = ZfBR 1983, 260). - BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89
Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines …
Es ist deshalb nicht vorwerfbar, daß die Kläger, auch zur Unterbrechung der Verjährung, alle in Betracht kommenden Baubeteiligten in das Beweissicherungsverfahren einbezogen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81 = ZfBR 1983, 260 = BauR 1983, 573 ). - BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04
Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen
d) Die zivilrechtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum getrennt übergeben und abgenommen werden können (BGH-Urteil vom 30. Juni 1983 VII ZR 185/81, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 1983, 1104). - BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83
Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist
Von da an ist der Besteller - wenn keine förmliche Abnahme vorausgegangen ist - gewöhnlich am ehesten selbst in der Lage festzustellen, ob das Werk als in der Hauptsache vertragsgemäß gebilligt werden kann, wie es dem Wesen der Abnahme nach § 640 Abs. 1 BGB entspricht (vgl. dazu BGHZ 48, 257, 262 [BGH 18.09.1967 - VII ZR 88/65]; 72, 257, 261 [BGH 26.10.1978 - VII ZR 249/77]; BGH NJW 1974, 95, 96 [BGH 15.11.1973 - VII ZR 110/71] m.w.N.; zuletztUrteil vom 30. Juni 1983 - VII ZR 185/81 = BauR 1983, 573, 575). - OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der …
Unter "Abnahme" ist zu verstehen die körperliche Hinnahme des Werkes verbunden mit der Erklärung des Bestellers, dass er das Werk als der Hauptsache nach vertragsgemäße Leistung anerkennt (vgl. BGHZ 48, 257, 262; BGH WM 1983, 1104). - OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 108/14
Auflassung setzt keine Abnahme voraus!
Bei der Abnahme des Sondereigentums handelte es sich jedoch nur um eine (grundsätzlich zulässige, vgl. BGH BauR 1983, 573) Teilabnahme, gerade nicht um eine Abnahme des gesamten Werkes, das sowohl die Herstellung des Sonder- als auch des Gemeinschaftseigentums erfasste. - OLG Karlsruhe, 29.05.2009 - 4 U 160/08
Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!
Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können auch in Teilen abgenommen werden, denn eine eindeutige Zuordnung ist tatsächlich möglich (vgl. BGH BauR 1983, 573). - OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken
- OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04
Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen …
- BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83
Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von …
- BGH, 12.12.1983 - II ZR 238/82
Anspruch auf Schadensersatz aus Forderungsabtretungen wegen nicht erhaltener …
- OLG Dresden, 30.05.2014 - 1 U 1899/13
Abnahme des Gemeinschaftseigentums nur bei einheitlichem Eigentümerwillen!
- OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Architektenrecht: Verpflichtung zur Klärung des Baugrunds; Pflicht des Statikers …
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 109/14
Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!
- BGH, 11.07.1991 - VII ZR 315/90
Klage gegen vermeintlichen Schädiger aufgrund Beweissicherung; Prozeßkosten
- OLG Karlsruhe, 24.10.2016 - 19 U 172/14
Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!
- OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03
Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten …
- OLG München, 29.01.2008 - 13 U 3811/07
Architektenhaftung: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung …
- OLG München, 03.01.2013 - 9 U 2596/11
Umfang der Ansprüche des Bauträgers gegen einen Subunternehmer wegen Mängeln des …
- OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 203/94
Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher …
- BGH, 12.05.2015 - VII ZR 171/14
Bei einem Kauf über ein frisch gekauften Gebäude handelt es sich grundsätzlich um …
- BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83
Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG - …
- LG Karlsruhe, 01.04.2020 - 6 O 285/17
Hauptauftragnehmer verliert: Nachunternehmer muss Prozesskosten tragen!
- KG, 15.04.2008 - 7 U 90/07
Bauleitung unterliegt dem Werkvertragsrecht!
- OLG Köln, 19.12.2001 - 11 U 166/00
Rückabwicklung eines Vertrages betreffend den Erwerb eines gewerblichen Objekts
- BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/84
Beginn der Verjährungsfrist bei Abnahme durch Ingebrauchnahme
- BGH, 08.11.1994 - X ZR 4/92
Verjährung der Sekundäransprüche des Bestellers aus Werkvertrag - …