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   BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87   

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BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87 (https://dejure.org/1990,67)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1990 - 4 C 6.87 (https://dejure.org/1990,67)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 (https://dejure.org/1990,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes - Beeinträchtigung öffentlicher Belange - Maß der baulichen Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1969 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 64
  • BauR 1990, 689
  • ZfBR 1990, 293
 
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Wird zitiert von ... (226)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses innerhalb einer Wohnwagen-"Siedlung" im

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Nur für diesen Fall ist aber ein Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58; Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 -, ZfBR 1987, 296).

    Die Planungsbedürftigkeit ist erst eine Folge des Umstandes, daß ein Vorhaben in bezug auf die Einordnung in seine Umgebung bestimmte - zu benennende - Probleme aufwirft, gibt also ohne solche Benennung für die Beurteilung eines Vorhabens nichts her (BVerwG, Urteil vom 3. April 1987, a.a.O., S. 297).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    übrigens würde sich die Abbundhalle, selbst wenn § 34 Abs. 1 BauGB (analog) anwendbar wäre, nur dann nicht in die Eigenart Ihrer näheren Umgebung einfügen, wenn sie den aus ihrer Umgebung ableitbaren Rahmen überschreiten würde und entweder selbst oder infolge einer nicht ausschließbaren Vorbildwirkung geeignet wäre, bodenrechtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß ein überschreiten des Rahmens wegen der besonderen Funktion des hinzukommenden Bauwerks gerechtfertigt sein kann (BVerwGE 55, 369 ).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Ob eine Unterbrechung des Zusammenhanges vorliegt oder nicht, läßt sich nicht unter Anwendung von geographisch-mathematischen Maßstäben bestimmen (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968, a.a.O.).

    Auf die vom Berufungsgericht lediglich referierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil einen Bebauungszusammenhang voraussetze, der Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sei (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22), kommt es für die Frage, ob das Grundstück der Kläger im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich liegt, nicht an.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Sollte sich bei der erneuten Prüfung durch das Berufungsgericht ergeben, daß das Betriebsgrundstück der Kläger entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts im (unbeplanten) Innenbereich liegt, so wäre insbesondere zu prüfen, ob das Vorhaben der Kläger nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (vgl. dazu Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - DVBl. 1990, 572) genehmigt werden kann.
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Nur für diesen Fall ist aber ein Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 4 C 69.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 58; Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 -, ZfBR 1987, 296).
  • BVerwG, 25.10.1985 - 6 C 67.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtsschutzinteresse - Altersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Eine Verunstaltung des Ortsbildes erfordert mehr als nur das Fehlen einer harmonischen Beziehung des Vorhabens zur vorhandenen Bebauung, wie sie in § 34 Abs. 1 BauGB vorausgesetzt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Februar 1986 - BVerwG 4 B 7-9.86 - NVwZ 1986, 750).
  • BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 22.77

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflassungsgenehmigung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich der Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des Bundesimmissionsschutzgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.77 - BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Vielmehr kommt es darauf an, ob es auch selbst einen Bestandteil des Zusammenhanges bildet, also selbst am Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Dem steht nicht - wie der Beklagte meint - entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Senats bei der Anwendung des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG/BauGB keine Kompensation der öffentlichen Belange in der Weise möglich ist, daß Nachteile gegen Vorteile aufgerechnet werden (Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 61.70 - BVerwGE 42, 8 ).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
    Das führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der 'Bildung einer Art von Mittelwert' ... zu einer die Tatsache respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solche legalen - Belästigungsquellen ansiedeln" (Tunnelofen-Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Das Erfordernis der Planbedürftigkeit muss im Einzelfall nach Lage der Dinge konkretisiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - BRS 50 Nr. 84).

    An der bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - BRS 50 Nr. 84), dass ein Planungsbedürfnis nur für den Fall der Notwendigkeit einer Binnenkoordination bestehe, ist deshalb nicht festzuhalten (vgl. auch bereits Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 , nach dem diese Einschränkung nur für den Regelfall gilt).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261, vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 23. Mai 1991 - BVerwG 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Nach gesicherter Rechtsprechung reichen Bebauungszusammenhänge des unbeplanten Innenbereichs stets so weit, wie die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. etwa Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 , vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - ZfBR 1990, 293; Beschluss vom 27. Mai 1988 - BVerwG 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127).
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