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   BGH, 08.11.2001 - VII ZR 111/00   

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https://dejure.org/2001,1857
BGH, 08.11.2001 - VII ZR 111/00 (https://dejure.org/2001,1857)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - VII ZR 111/00 (https://dejure.org/2001,1857)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - VII ZR 111/00 (https://dejure.org/2001,1857)
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Deckenerneuerung der Bundesautobahn

§ 2 Nr. 6 Abs. 1 S. 2 VOB/B, zur differenzierten Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, wenn der Auftraggeber dem Nachforderungsanspruch des Unternehmers entgegenhält, daß dieser die Obliegenheit der rechtzeitigen Ankündigung unterlassen habe

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachunternehmervertrag - Anordnungen zur Verkehrsführung - Autobahnmeisterei - Ankündigung des Vergütungsanspruchs - Kostenalternativen - Darlegungslast

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Auftraggebers bei Vergütung von Mehrleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusätzlicher Vergütungsanspruch und Ankündigungspflicht: Darlegungs- und Beweislast?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1: Welchen Zweck hat Anzeigepflicht? Wann kann Auftraggeber Nachtragszahlung verweigern? (IBR 2002, 59)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 750
  • MDR 2002, 213
  • NZBau 2002, 152
  • WM 2002, 130
  • DB 2002, 1321 (Ls.)
  • BauR 2002, 312
  • ZfBR 2002, 149
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - VII ZR 111/00
    Erst dann kann der Auftragnehmer darlegen und beweisen, daß eine rechtzeitige Ankündigung die Lage des Auftraggebers im Ergebnis nicht verbessert hätte (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44).

    Ein Verlust des Vergütungsanspruchs für eine zusätzliche Leistung tritt nicht ein, soweit die Ankündigung im konkreten Fall für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich und daher ohne Funktion war oder wenn ihre Versäumung ausnahmsweise entschuldigt ist (Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44).

    Sinn der Ankündigung ist es, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, rechtzeitig kostenträchtige Anordnungen zu überdenken und billigere Alternativen zu wählen (Senat, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Durch die Urteil des BGH vom 23.05.1996 (VII ZR 245/94) und vom 08.11.2001 (VII ZR 111/2000) sei die Rechtslage im Hinblick auf das Ankündigungserfordernis in § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B und eine isolierte Inhaltskontrolle eindeutig geklärt.

    (bb) Die Ankündigung war hier auch nicht insoweit ausnahmsweise entbehrlich, als für die Beklagte als Auftraggeberin - eine rechtzeitige Ankündigung seitens der Klägerin unterstellt - keine preiswerteren Alternativen zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2001, VII ZR 111/2000, BauR 2002, 312; Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 17/18 mwN).

    Nach dem Sinngehalt der Regelung und auch nach dem Kooperationsgebot hat die Ankündigung dabei so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Auftraggeber - nach den Umständen des Einzelfalles - hinreichende Zeit zur Prüfung verbleibt, ob ihm preiswertere (bzw. hier nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sogar kostenfreie) Alternativen zur Ausführung der zusätzlichen Leistung (im Sinne des Urteils des BGH vom 08.11.2001, a.a.O.) zur Verfügung stehen.

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Diese gehen als spezielle Regelungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Anpassung des Vertrages vor (ständige Senatsrechtsprechung seitUrteil vom 20. März 1969 - VII ZR 29/67, MDR 1969, 655; Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44; Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 111/00, BauR 2002, 312 = NZBau 2002, 152 = ZfBR 2002, 149).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 21 U 86/12

    Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen

    Insofern ist zunächst zu sehen, dass allein in dem lediglich prozessualen Bestreiten eines Mangels durch den Unternehmer keine Nacherfüllungsverweigerung zu erblicken ist (BGH, NJW 2002, 750 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16).

    Viel mehr müssen die Gesamtumstände des Falles die Annahme rechtfertigen, dass der Auftragnehmer endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will, so dass es ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Fristsetzung umstimmen lassen könnte (BGH, NJW 2002, 750 m.w.N.).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer einseitigen Leistungsänderung durch den

    Lediglich theoretisch denkbare Möglichkeiten können die Annahme eines mutmaßlichen Willens nicht stützen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 111/00, BauR 2002, 312, 313 = ZfBR 2002, 149 f.).
  • BGH, 23.03.2022 - VII ZR 191/21

    Anspruch auf Zahlung von Vorhaltekosten für Baugeräte

    Ein Verlust des Vergütungsanspruchs für eine zusätzliche Leistung tritt daher nicht ein, soweit die Ankündigung im konkreten Fall für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 111/00, BauR 2002, 312= NZBau 2002, 152, juris Rn. 10).
  • BGH, 08.12.2021 - VII ZR 191/21

    Anspruch auf Zahlung von Vorhaltekosten für Baugeräte

    Ein Verlust des Vergütungsanspruchs für eine zusätzliche Leistung tritt daher nicht ein, soweit die Ankündigung im konkreten Fall für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 111/00, BauR 2002, 312 = NZBau 2002, 152, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 21 U 60/08

    Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs bei Pauschalpreisvereinbarung

    Bei richtiger - nämlich das Ankündigungserfordernis einschränkender - Auslegung hält § 2 Nr. 6 VOB/B einer Inhaltskontrolle aber stand (BGH, BauR 1996, 542; BGH, BauR 2002, 312).
  • LG Leipzig, 08.02.2008 - 4 HKO 7871/03

    Keine Nachtragsvereinbarung der Höhe nach: Arbeitseinstellung?

    Vor dem Hintergrund des mit dem Erfordernis bezweckten Schutz eines Auftraggebers steht nämlich eine fehlende vorherige Ankündigung vor Beginn der Ausführungen der Arbeiten einem Anspruch dann nicht entgegen, wenn ihm nach Lage der Dinge keine Alternative zur sofortigen Ausführung durch den Auftragnehmer blieb, wobei es zunächst Sache hier der Klägerin gewesen wäre, dazulegen, dass ihr eine preiswertere Alternative zur Verfügung stand, die sie im konkreten Fall hätte heranziehen und so die Kosten der zusätzlichen Leistung hätte unterschreiten können (BGH BauR 2002, 312, 313).
  • OLG Köln, 28.01.2009 - 11 U 228/05

    Wann ist Ankündigung nach § 2 Nr. 6 VOB/B entbehrlich?

    Die Vorschrift soll den Auftraggeber davor schützen, Forderungen ausgesetzt zu werden, mit denen er nicht rechnen musste, so dass er keine Möglichkeit hatte, nach kostengünstigeren Alternativen Ausschau zu halten (vgl. BGH BauR 2002, 312 = NJW 2002, 750; OLG Karlsruhe BauR 1973, 194; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1158).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2003 - 2 U 49/00

    VOB-Vertrag über Erdaushubarbeiten: Risikoverteilung bzgl des sog.

    Die Versäumung von an § 2 Nr. 6 VOB/B formularmäßig angelehnte Ankündigungspflichten führt vorrangig zur Darlegungslast des Auftraggebers, dass ihm bei rechtzeitiger Ankündigung preiswertere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten (BGH NJW 02, 750).
  • OLG München, 22.03.2019 - 27 U 3203/18

    Störung der Geschäftsgrundlage im privaten Baurecht

  • LG Verden, 24.09.2019 - 7 O 351/18

    Ausführung einer Zusatzleistung ist nur dem Grunde nach anzukündigen!

  • AG Berlin-Lichtenberg, 11.07.2003 - 14 C 5/03
  • LG Karlsruhe, 12.01.2018 - 6 O 285/14

    VOB-Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über einen Autobahnbau: Anspruch

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