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   OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08   

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https://dejure.org/2011,431
OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08 (https://dejure.org/2011,431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 (https://dejure.org/2011,431)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2011 - 1 KN 56/08 (https://dejure.org/2011,431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baurecht: Bebauungsplan zur Einschränkung von Tierhaltungsanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB; § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB; § 1 Abs. 5 BauNVO; § 1 Abs. 9 BauNVO
    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen Bebauungsplans in einem Gebiet mit hoher Viehdichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen Bebauungsplans in einem Gebiet mit hoher Viehdichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan zur Beschränkung von Tierhaltungsanlagen rechtmäßig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Tierhaltungsanlagen und Wohnbevölkerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bebauungsplan zur Beschränkung von Tierhaltungsanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen Bebauungsplans in einem Gebiet mit hoher Viehdichte

  • taz.de (Pressebericht)

    Städte dürfen Ställe stoppen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bebauungsplan zur Beschränkung von Tierhaltungsanlagen rechtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1502
  • DVBl 2011, 4
  • DÖV 2012, 79
  • ZfBR 2011, 780
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Einzelfallfragen zu einem großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen Bebauungsplan in einem Gebiet mit hoher Viehdichte (Meppen), der die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 (- 4 CN 5.01 -, DVBl. 2002, 1121 - Laupheim) erörterte Festsetzungstechnik nachbildet.

    Zwar dürfe die Gemeinde nach der "Laupheim"- Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 -) grundsätzlich Sondergebiete für Tierhaltung ausweisen und Emissionsradien festlegen.

    In der Sache ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt und bedarf - zumal dies auch der Antragsteller akzeptiert - keiner erneuten grundsätzlichen Herleitung, dass Gemeinden die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern dürfen (Senatsurt. v. 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ; vgl. auch Schrödter, AUR 2011, 177, 866 ff. mit weiteren Nachweisen), und dass sie festsetzungstechnisch hierfür - als eine von mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten - das Instrument der Sondergebietsausweisung verwenden und die Art der Nutzung hierbei unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festsetzen dürfen, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 -, DVBl. 2002, 1121 - Laupheim; Beschl. v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259 ; vgl. auch Senatsurt. v. 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, juris - zur GIRL; Reidt, BauR 2011, 1444, 1454).

    Da im Sondergebiet nicht die engen Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO zu beachten sind, ist eine differenzierte Festsetzung nach schlichtem landwirtschaftlich privilegierten Betrieb, privilegierten Betrieb mit Hofstelle und gewerblichem Betrieb möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) im Zusammenhang mit einem Hähnchenmaststall die Belange der schädlichen Umwelteinwirkungen und des Erholungswerts der Landschaft nur kurz angesprochen und ist dann näher auf die in jenem Fall aufgeworfene Frage eingegangen, ob der ungeschriebene Belang "städtebaulicher Missstand" dem Vorhaben bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte für die Viehdichte entgegenstand.

    In seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) hat der Senat im dortigen Fall 3, 06 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. 1,64 Großvieheinheiten pro Gesamtfläche als "Belastungsgebiet" zugrunde gelegt; in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ) ist er in Bezug auf die Viehdichte im Gemeindegebiet der dortigen Antragsgegnerin (Stand 2001) davon ausgegangen, dass diese mit 2, 92 die zweithöchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten pro ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betrug und mit 2, 41 die höchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten je ha Gemeindefläche.

    Auf die damit verbundenen Schwierigkeiten hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 hingewiesen (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) und gemeint, es sei wohl auf das Verhältnis der Viehdichte zur Gemeindefläche abzustellen.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07

    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Ebensowenig schadet es dem Antragsteller - der praktisch nur hinsichtlich eventueller Betriebserweiterungen beschränkt wird -, dass er im Planungsverfahren keine konkreten Absichten für eine solche Betriebserweiterung geltend gemacht hat, wie es für die Annahme ihrer Abwägungsbeachtlichkeit regelmäßig erforderlich ist (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 ; Urt. v. 13.1.2009 - 1 KN 69/07 -, RdL 2009, 150; Urt. v. 15.1.2004 - 1 KN 128/03 -, NuR 2005, 595 ; OVG Münster, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 B 637/10.NE -).

    Dieser Belang kann zugunsten eines Ausschlusses landwirtschaftlicher Betriebe tatsächlich fruchtbar gemacht werden (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 - Bruchhausen-Vilsen).

    In Fällen dieser Art kommt den Eigentumsbelangen großes Gewicht zu (vgl. Senatsurt. v. 8.12.2009 - 1 KN 355/07 -, BauR 2010, 1181 ).

  • BVerwG, 14.03.2006 - 4 B 10.06

    Hofstelle; Nutzungsänderung; Außenbereich.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Die Bezugnahme auf die Höfeordnung entspreche dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2006 (- 4 B 10.06 -).

    Zur Auslegung dieses Begriffs ist die Höfeordnung bislang nicht herangezogen worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.2001 - 4 C 13.00 -, BauR 2001, 1560 ; Beschl. v. 14.3.2006 - 4 B 10.06 -, NVwZ 2006, 696 ; Gatz, jurisPR-BVerwG 10/2006 Anm. 3; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 35 Rdnr. 144), und dies aus gutem Grund:.

    Es liegt sogar die Annahme nahe - zumal sich die Antragsgegnerin schon frühzeitig (Beiakte B Bl. 202) die Argumentation im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2006 (- 4 B 10.06 -) zu eigen gemacht hat -, dass es ihr selbst im Kern nur auf die Passage "land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle" in § 1 der HöfeO ankam, sie also in SO 1 -Gebieten (nur) eine Verbindung von Wohnen und Arbeiten sicherstellen und isolierte Stallbauten ausschließen wollte.

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen die naturgegebene Bodennutzung des Außenbereichs und seine Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit als Schutzgüter nebeneinander (vgl. z.B. Urt. v. 3.5.1974 - IV C 10.71 -, BauR 1974, 328 ; Urt. v. 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114 ; Beschl. v. 8.9.1977 - IV B 41.77 -, BauR 1977, 403 ; Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = DVBl. 1994, 1141).

    In Bezug auf den Erholungswert der Landschaft liegt zwar eine Beeinträchtigung im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht vor, wenn die fragliche Außenbereichsfläche ihre Prägung gerade nicht durch die vorgegebene Bodennutzung oder die Erholungsrelevanz erhält, wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit also etwa weder für das eine noch das andere geeignet ist oder ihre Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995, 64 ).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    In der Sache ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt und bedarf - zumal dies auch der Antragsteller akzeptiert - keiner erneuten grundsätzlichen Herleitung, dass Gemeinden die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern dürfen (Senatsurt. v. 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ; vgl. auch Schrödter, AUR 2011, 177, 866 ff. mit weiteren Nachweisen), und dass sie festsetzungstechnisch hierfür - als eine von mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten - das Instrument der Sondergebietsausweisung verwenden und die Art der Nutzung hierbei unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festsetzen dürfen, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 -, DVBl. 2002, 1121 - Laupheim; Beschl. v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259 ; vgl. auch Senatsurt. v. 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, juris - zur GIRL; Reidt, BauR 2011, 1444, 1454).

    In seinem Beschluss vom 15. Januar 2003 (- 1 ME 325/02 -, BauR 2003, 667 ) hat der Senat im dortigen Fall 3, 06 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche bzw. 1,64 Großvieheinheiten pro Gesamtfläche als "Belastungsgebiet" zugrunde gelegt; in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 (- 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ) ist er in Bezug auf die Viehdichte im Gemeindegebiet der dortigen Antragsgegnerin (Stand 2001) davon ausgegangen, dass diese mit 2, 92 die zweithöchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten pro ha landwirtschaftlicher Nutzfläche betrug und mit 2, 41 die höchste Viehdichte in Niedersachsen bezogen auf Großvieheinheiten je ha Gemeindefläche.

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - 6 Ta 11/09

    Director einer Komplementär-Limited einer KG - Arbeitnehmerstatus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    In der Sache ist durch die Rechtsprechung bereits geklärt und bedarf - zumal dies auch der Antragsteller akzeptiert - keiner erneuten grundsätzlichen Herleitung, dass Gemeinden die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern dürfen (Senatsurt. v. 7.10.2005 - 1 KN 297/04 -, NordÖR 2006, 120 ; vgl. auch Schrödter, AUR 2011, 177, 866 ff. mit weiteren Nachweisen), und dass sie festsetzungstechnisch hierfür - als eine von mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten - das Instrument der Sondergebietsausweisung verwenden und die Art der Nutzung hierbei unter Rückgriff auf die VDI-Richtlinie 3471 so festsetzen dürfen, dass mit Hilfe der in dieser Richtlinie vorgesehenen Punktregelung und eines festen Abstandsmaßes die höchstzulässige Tierzahl bestimmt wird (BVerwG, Urt. v. 28.2.2002 - 4 CN 5.01 -, DVBl. 2002, 1121 - Laupheim; Beschl. v. 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -, NVwZ 2003, 1259 ; vgl. auch Senatsurt. v. 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, juris - zur GIRL; Reidt, BauR 2011, 1444, 1454).

    Die Antragsgegnerin hat die grundlegende Problematik der hohen Viehdichte in diesem Raum nachvollziehbar dargestellt; sie ist inzwischen auch Gegenstand zahlreicher Literaturäußerungen und Gesetzesinitiativen (vgl. z.B. Söfker, NVwZ 2008, 1273 ; Nies, AUR 2010, 225; Schrödter, NST-N 2010, 103 und 124 sowie AUR 2011, 177; Gördes/Schulte, BauR 2011, 924 ; Schink, BauR 2011, 1425 ; Reidt, BauR 2011, 1444 ; Nds. Landtag, Sten. Bericht zur 110. Sitzung vom 30. Juni 2011, S. 14228 ff.; grundlegend schon Gierke, NdsVBl.

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern (Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559 Rn. 15).".
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    Mit einer bloßen "Feigenblatt"-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf es nicht sein Bewenden haben (Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - a.a.O. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
    In Frage gestellt wird hingegen, ob solchen Eignungsgebieten neben der Ausschlusswirkung in hinreichendem Maße die eigentliche Konzentrationswirkung in dem Sinne zukommt, dass sich eine Bebauung mit den Vorhaben, für welche das Gebiet als geeignet erklärt ist, auch durchsetzen kann (vgl. z.B. OVG Magdeburg, Urt. v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, ZNER 2004, 370; Beschl. v. 15.8.2007 - 2 M 162/07 -, juris; Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, ZNER 2007, 490; offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 23.7.2008 - 4 B 20.08 -, BauR 2008, 2009 , und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris, Rdnr. 34 mit Nachweisen; vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2009, Rdnrn. 132 ff.; ferner Reidt, BauR 2011, 1425, 1439 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes bei Nutzung von Wiesenflächen als

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 12 LA 55/10

    Gesundheitsbelastung durch luftgetragene Schadstoffe aus Tierhaltungsanlagen;

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 4/10

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Verteilung von

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

  • OLG Stuttgart, 26.05.2008 - 101 W 6/07

    Anforderungen an den Nachweis der Fortführungsabsicht des Zuweisungserwerbers;

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • OLG München, 04.08.2011 - W XV 2754/10

    Grundstücksverkehrsrecht: Einbringung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

  • VGH Bayern, 26.01.2007 - 1 BV 02.2147

    Ausnahmeermessen bei Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77

    Fehlender Charakter einer Erholungslandschaft bei Außenbereichsvorhaben

  • BVerwG, 23.07.2008 - 4 B 20.08

    Regelungsgehalt und Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 4.10

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe;

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2004 - 1 KN 128/03

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Hofpächters gegen einen Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

  • BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08

    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 2 B 637/10

    Interesse eines Landwirts an einer Bertriebserweiterung als abwägungsrelevantes

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 12 KN 265/13

    Abwägung; Eigentum; Begründung; Erforderlichkeit des Bebauungsplans;

    Dadurch, dass sie unter den gegebenen Umständen den Belangen der Windenergienutzung höheres Gewicht beigemessen hat als denen der Sicherung des Erholungsraums der Eyterniederung, hat sie die Grenzen des ihr zustehenden Planungsspielraums nicht überschritten (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, OVGE MüLü 54, 408, juris Rdn. 93 ff.).

    Dieses ist ihnen auch beizumessen (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, OVGE MüLü 54, 408, juris Rdn. 112; Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 1 Rdn. 78).

    Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann nicht generell verlangt werden, dass bei der Planung im bisherigen Außenbereich in der Weise auf die Eigentumsflächen Rücksicht genommen wird, dass die Bebaubarkeit mindestens eines dieser Grundstücke mit landwirtschaftlichen Gebäuden gewährleistet bleibt (Nds. OVG, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, OVGE MüLü 54, 408, juris Rdn. 112).

    Die dadurch aufgeworfenen Probleme rechtfertigen es regelmäßig, die Eigentumsbelange und damit auch gegenläufige Belange anders zu gewichten (Nds. OVG, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, OVGE MüLü 54, 408, juris Rdn. 116).

    Eines Nachweises von planungsrechtlich gesicherten Standorten für Tierhaltungsanlagen in G. bedurfte es - anders als der Antragsteller meint - nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, OVGE MüLü 54, 408, juris Rdn. 112).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Gemeinden können die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auch durch einfache Bebauungspläne steuern, die weite Teile ihres Außenbereichs erfassen (wie st.Rspr. OVG Lüneburg., vgl. etwa Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -).

    48 a) Gemeinden können die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen grundsätzlich auch durch großflächig angelegte einfache Bebauungspläne steuern (so stRspr. OVG Nds., vgl. etwa Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780; vgl. dazu auch Schrödter, AUR 2011, 177, 187 f.).

    Dies gilt nicht nur bei einer Konzentrationsplanung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287), sondern auch bei der gemeindlichen Steuerung privilegierter Außenbereichsnutzungen durch einen einfachen Bebauungsplan (ebenso OVG Nds., Urteil vom 13.08.2013 - 1 KN 69/11 -, BauR 2014, 72, Urteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780), und zwar in besonderem Maße für landwirtschaftliche Anlagen.

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der

    Besonders geschützte Moore gebe es nicht (vgl. Urt. d. Senats v. 13. September 2011 - 1 KN 56/08 -).

    Ferner durfte die Antragsgegnerin die Steuerung der Neuansiedlung bzw. Erweiterung von bestehenden Tierhaltungsanlagen durch einen großflächig angelegten einfachen Bebauungsplan steuern und festsetzungstechnisch hierfür das Instrument der Sondergebietsausweisung verwenden (Urt. d. Senats v. 13. September 2011 - 1 KN 56/08 -).

    Auch im Übrigen Plangebiet sind die ausgewiesenen Standorte für landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltung flächenmäßig derart klein, dass zweifelhaft ist, ob sie dem Charakter eines Eignungsgebiets noch gerecht werden können (vgl. Senatsurt. v. 13. September 2011 - 1 KN 56/08 -) und den vorgegebenen Zweck verfehlt, lediglich einer "überdimensionierten und ungeordneten Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen" durch große Tierhaltungsanlagen entgegenzuwirken (Planbegründung S, 15, BA C, Bl. 1172).

    Dass der Schutzanspruch dieser Wohnbebauung hinter den Interessen der Landwirtschaft zurücktritt, hat der Senat in dem Verfahren 1 KN 56/08 bereits für den hier angefochtenen Bebauungsplan aufgezeigt.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits im Normkontrollverfahren - 1 KN 56/08 - festgestellt, dass eine Gemeinde einen gefährdeten Restbestand der Erholungsfunktion ihres Außenbereichs durch bauleitplanerisches Tätigwerden erhalten und sicherstellen kann.

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach §

    Diesem, vom Senat im "Erst-Recht-Schluss" aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Festsetzung von Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abgeleiteten Erfordernis (vgl. Senat, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, juris-Rn. 77 ff.) ist hier Genüge getan.

    Diese sind - ungeachtet der vom Senat in seinem Urteil vom 13. September 2011 - 1 KN 56/08 - (ZfBR 2011, 780) gegen die Aussagekraft der Tierdichte im Allgemeinen angesprochenen Vorbehalte hier verwendbar.

    Da die Baufenster bereits jetzt für Viehhaltung genutzt werden, ist auch an ihrer Eignung für diesen Zweck nicht zu zweifeln; eine detaillierten Standortsuche, wie sie dem Senat in seinem Urteil vom 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, juris-Rn. 77 ff. in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB vorschwebte, ist daher in diesem Zusammenhang entbehrlich.

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2017 - 1 LC 17/16

    Außenbereich; Ferkelaufzucht; Privilegierung; Schweinehaltung; gewerbliche

    Vom Leitbild eines so verstandenen Kompromisses ist der Senat auch bei der Beurteilung der Versuche von Gemeinden ausgegangen, durch flächendeckende einfache Bebauungspläne die Errichtung von Anlagen zur landwirtschaftlichen und/oder gewerblichen Tierhaltung zu steuern (vgl. Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, BRS 78 Nr. 25 = ZfBR 2011, 780 = juris Rn. 77 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch

    Zum Problem, welchen Umfangs die Belange Dritter im "objektiven" Verfahren der Normenkontrolle zu berücksichtigen sind, hatte der Senat in seinem Urteil vom 13.9.2011 (- 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780 = RdL 2011, 337, JURIS-Rdnr. 110; diese Entscheidung ist seit dem Nichtzulassungsbeschluss des BVerwG vom 20.3.2012 - 4 BN 39.11 - rechtskräftig) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

    Eine an der Quelle ansetzende, sich etwa an die Senatsentscheidung vom 13. September 2011 (- 1 KN 56/08 -, ZfBR 2011, 780 = RdL 2011, 337 = AUR 2012, 231 = BRS 78 Nr. 25) anlehnende Festsetzung erlegte den Antragstellern weit größere Lasten auf.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2011 - 1 ME 181/11

    Flankierung der Planungsabsichten bei Steuerung der Ansiedlung von

    Vielmehr wird es selbst dann, wenn der Beigeladene an der restriktiven Absicht festhält, Erweiterung nur in einem 50m-Korridor zuzulassen, möglich sein, in seinem Gemeindegebiet in "substanzieller Weise" (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 13.09.2011 - 1 KN 56/08 -, OVG-Datenbank und - mit zahlreichen Orientierungssätzen - JURIS; vgl. a. Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -) Tierhaltung zu betreiben.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem o. g. Urteil vom 13. September 2011 (- 1 KN 56/08 -, aaO) weitergeführt.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 KN 183/17

    Außenbereich; Bebauungsplan; Freihalteplanung; Freihaltung;

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob die strengen Anforderungen zur Berücksichtigung von Erweiterungsmöglichkeiten bei großflächig wirksamen Bebauungsplänen auch im vorliegenden Fall eingreifen (dazu Senatsurt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, BRS 78 Nr. 25 = juris Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 1 MN 157/13

    Ausschließliche Bekanntgabe von Satzungen nach dem Baugesetzbuch im Internet

    Diesem, vom Senat im Erst-Recht-Schluss aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Festsetzung von Konzentrationszonen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abgeleiteten Erfordernis (vgl. Senat, Urt. v. 13.9.2011 - 1 KN 56/08 -, juris Rn. 77 ff. = ZfBR 2011, 780 = BRS 78 Nr. 25; Beschl. v. 13.8.2013, a. a. O., Rn. 18) ist hier Genüge getan.
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2015 - 1 KN 142/13

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; FFH Verträglichkeitsprüfung; Präklusion;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 124/13

    Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Präklusion; Tierhaltung

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 KN 75/11

    Zulässigkeit der Darstellung von Konzentrationsflächen für Biomasseanlagen im

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 1 KN 119/13

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Tierhaltung; Tierhaltungsanlage; Umweltprüfung

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