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   BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14   

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https://dejure.org/2016,47793
BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14 (https://dejure.org/2016,47793)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - VII ZR 277/14 (https://dejure.org/2016,47793)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - VII ZR 277/14 (https://dejure.org/2016,47793)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 233 Satz 1 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 321a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beginn der Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 1; ZPO § 321a Abs. 2 S. 1
    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beginn der Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristbeginn für Anhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und der Beginn der Rügefrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt die Frist zur Erhebung einer Anhörungsrüge (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO)? (IBR 2017, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03

    Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14
    Bei schriftlichen Entscheidungen fällt der Zeitpunkt der Kenntniserlangung regelmäßig mit der Zustellung der Entscheidung zusammen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12 Rn. 1).

    Maßgeblich für die Berechnung der Zweiwochenfrist ist der Zeitpunkt, an dem der Prozessbevollmächtigte, der sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vertrat, von dem Umstand einer etwaigen Gehörsverletzung im Senatsbeschluss Kenntnis erlangt hat (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, aaO; BFH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - X S 8/11 Rn. 7).

    Die Klägerin hat sich das Wissen ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen zu lassen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, aaO).

  • BFH, 04.05.2011 - X S 8/11

    Anhörungsrüge: Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wesen der

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14
    Maßgeblich für die Berechnung der Zweiwochenfrist ist der Zeitpunkt, an dem der Prozessbevollmächtigte, der sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vertrat, von dem Umstand einer etwaigen Gehörsverletzung im Senatsbeschluss Kenntnis erlangt hat (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, aaO; BFH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - X S 8/11 Rn. 7).
  • BGH, 11.02.2013 - IX ZB 101/12

    Beginn der zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14
    Bei schriftlichen Entscheidungen fällt der Zeitpunkt der Kenntniserlangung regelmäßig mit der Zustellung der Entscheidung zusammen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12 Rn. 1).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Richtig ist zwar, dass die Partei sich dessen Wissen zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1959 - IV ZR 206/59, BGHZ 31, 351, 354; Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029 Rn. 2; Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZR 277/14, ZfBR 2017, 147 Rn. 6).
  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Denn sie hatte mit der Zustellung des Senatsbeschlusses vom 12. September 2023 am 25. September 2023 begonnen, weil ab diesem Zeitpunkt die Gelegenheit bestand, etwaige Gehörsverletzungen aufgrund des angegriffenen Senatsbeschlusses zur Kenntnis zu nehmen, der Kläger sich das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss und mit der Begründung der Gehörsrüge nicht dargelegt wird, dass die Kenntnis von den angeblichen Gehörsverletzungen erst später erlangt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2012 - III ZR 284/11, juris Rn. 2, vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, juris Rn. 1, vom 16. November 2016 - VII ZR 277/14, juris Rn. 2 ff. und vom 13. August 2018 - VI ZR 499/16, juris Rn. 3).
  • BAG, 12.01.2023 - 6 AZN 678/22

    Anhörungsrüge - Fristversäumnis

    Maßgeblich ist vielmehr ausschließlich die Kenntnisnahme seines Prozessbevollmächtigten, die sich der Kläger zurechnen lassen muss (vgl. BGH 16. November 2016 - VII ZR 277/14 - Rn. 5 mwN; BVerwG 22. Januar 2013 - 4 B 4.13 - Rn. 3; Anders/Gehle/Hunke ZPO 81. Aufl. § 321a Rn. 45) .
  • BGH, 13.08.2018 - VI ZR 499/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Maßgeblich für die Berechnung der Zweiwochenfrist ist der Zeitpunkt, an dem der Prozessbevollmächtigte, der ihn im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vertrat, von dem Umstand einer etwaigen Gehörsverletzung im Senatsbeschluss Kenntnis erlangt hat (BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZR 277/14, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029; BFH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - X S 8/11 Rn. 7).
  • BSG, 20.04.2023 - B 5 R 10/23 BH

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Rüge der

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist für den Beginn der Zwei-Wochen-Frist allein der Zeitpunkt maßgeblich, an dem der Prozessbevollmächtigte, der den Beteiligten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vertrat, von dem Umstand einer etwaigen Gehörsverletzung Kenntnis erlangte; dessen Wissen muss sich der Beteiligte zurechnen lassen (vgl den Grundsatz in § 166 Abs. 1 BGB sowie BGH Beschluss vom 11.5.2006 - IX ZR 171/03 - juris RdNr 2; BGH Beschluss vom 16.11.2016 - VII ZR 277/14 - juris RdNr 5 f) .
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