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   VGH Bayern, 28.07.1998 - 20 N 97.3429   

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https://dejure.org/1998,33819
VGH Bayern, 28.07.1998 - 20 N 97.3429 (https://dejure.org/1998,33819)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.1998 - 20 N 97.3429 (https://dejure.org/1998,33819)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 20 N 97.3429 (https://dejure.org/1998,33819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung der Sieben-Jahres-Frist mangels rückwirkender Aufhebung des § 244 Abs. 2 BauGB; Überprüfung örtlicher Bauvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1302 (Ls.)
  • ZfBR 1998, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1999 - 8 S 1625/99

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Abwägungsgebot - Verstreichenlassen

    Vor dem 1.7.1987 erhobene Einwendungen gegen vorher bekanntgemachte Bebauungspläne müssen daher innerhalb dieser Frist wiederholt werden (BayVGH, U. v. 28.7.1998 - 20 N 97.3429 -, ZfBR 1998, 315 = PBauE § 244 BauGB Nr. 3).

    Die Aufhebung des § 244 Abs. 2 BauGB ist vielmehr allein darauf zurückzuführen, daß die dort genannte Frist bereits am 1.1.1994 abgelaufen ist, weshalb der Gesetzgeber die Vorschrift offenbar als bedeutungslos angesehen hat (vgl. BayVGH, Urt. v. 28.7.1998, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.05.2003 - 2 BV 02.689

    Münchner Gartenstadtsatzung steht Bauvorhaben nicht entgegen

    So lässt sich neben Festsetzungen über die Bauweise, über Art und Maß der baulichen Nutzung (vgl. BayVGH vom 28.7.1998 BayVBl. 1999, 340 ) und über die höchstzulässige Zahl der Wohnungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (vgl. hierzu BVerwG vom 8.10.1998 = BVerwGE 107, 256 ; BayVGH vom 18.01.1993, Az. 15 N 92.994) eine Anpassung der "Wohndichte" an das festgesetzte und vorhandene Erschließungssystem gerade dadurch erreichen, dass die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen gem. § 23 BauNVO im einzelnen bestimmt werden.
  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 1 BV 17.1634

    Toskana-Haus ohne Ortsbildbeeinträchtigung

    Die Regelungen des Art. 81 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BayBO lassen der Gemeinde die Wahl, je nach Zweckmäßigkeit örtliche Bauvorschriften entweder durch eine eigenständige Satzung nach Art. 23 GO oder im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erlassen (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.1998 - 20 N 97.3429 - BayVBl 1999, 340).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 8 S 1997/01

    Nutzungsausschluss in einem Bebauungsplan

    Hiergegen spricht vielmehr schon der Fortbestand der in § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Siebenjahresfrist für die Geltendmachung von Abwägungsmängeln gegenüber neuen Bebauungsplänen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.12.1999 - 8 S 1625/99 - VBlBW 2000, 394 = PBauE § 244 BauGB Nr. 4; BayVGH, Urt. v. 28.7.1998 - 20 N 97.3429 - ZfBR 1998, 315 = PBauE § 244 BauGB Nr. 3).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540

    Versagung der Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen

    Die Regelungen des Art. 81 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BayBO lassen der Gemeinde die Wahl, je nach Zweckmäßigkeit örtliche Bauvorschriften entweder durch eine eigenständige Satzung nach Art. 23 GO oder - wie hier - im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 4 BauGB und Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayBO zu erlassen (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.1998 - 20 N 97.3429 - BayVBl 1999, 340).
  • VG Würzburg, 08.05.2002 - W 2 K 01.1244

    Zulässigkeit eines kommunalen Bürgerbegehrens, das sich gegen das "Wie" der

    Nur grobe und offensichtliche Missgriffe bilden eine Schranke für das Planungsermessen (vgl. Gaentzsch, in: Schlichter, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., Anm. 18 und 20 zu § 1 sowie BayVGH vom 28.07.1998, BayVBl. 1999, 340/341) und ermöglichen insoweit einen gerichtlichen Eingriff.
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