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   BGH, 11.04.2018 - VII ZR 188/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11935
BGH, 11.04.2018 - VII ZR 188/16 (https://dejure.org/2018,11935)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - VII ZR 188/16 (https://dejure.org/2018,11935)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - VII ZR 188/16 (https://dejure.org/2018,11935)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.d. Gebots des rechtlichen Gehörs bzgl. Mangelbeseitigungskosten

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.d. Gebots des rechtlichen Gehörs bzgl. Mangelbeseitigungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsches Parkett verlegt: Auch die Kosten eines freien Bauleiters sind zu erstatten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf zentralen Vortrag muss das Gericht eingehen! (IBR 2018, 480)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 783
  • NZBau 2018, 407
  • ZfBR 2018, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - VII ZR 188/16
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14).
  • BGH, 10.08.2016 - VII ZR 158/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Teilweise Aufhebung des Berufungsurteils bei

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - VII ZR 188/16
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZR 158/15 Rn. 7; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14).
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