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   VG Stade, 18.02.2004 - 1 A 681/03   

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VG Stade, 18.02.2004 - 1 A 681/03 (https://dejure.org/2004,19667)
VG Stade, Entscheidung vom 18.02.2004 - 1 A 681/03 (https://dejure.org/2004,19667)
VG Stade, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 1 A 681/03 (https://dejure.org/2004,19667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostentragungspflicht des Enkels für Bestattung der Großmutter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Abs. 1 S. 1 NGefAG; § 64 Abs. 2 Nr. 1 NGefAG; § 6 Abs. 1 SOG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Heranziehung des Enkels zu Bestattungskosten der Großmutter; Bestattung als Durchführung einer Ersatzvornahme; Keine Kongruenz der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht; Unbilligkeit bei Fehlen persönlicher Beziehungen zur Verstorbenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Enkels zu Bestattungskosten der Großmutter; Bestattung als Durchführung einer Ersatzvornahme; Keine Kongruenz der zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht; Unbilligkeit bei Fehlen persönlicher Beziehungen zur Verstorbenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfF 2005, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    Auszug aus VG Stade, 18.02.2004 - 1 A 681/03
    Eine Verpflichtung des Klägers ergibt sich zwar nicht aus der Verordnung zur Bestattung von Leichen oder einer gesetzlichen Bestimmung, weil Niedersachsen im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern (vgl. die Nachweise im Urteil des OVG Münster vom 15. Oktober 2001 - 19 A 571/00 -, zitiert nach Juris) den Kreis der Bestattungspflichtigen nicht gesetzlich geregelt hat.

    Das aus Art. 2 Abs. 1 GG folgende subjektiv-öffentliche Recht der Totenfürsorge, das Ausfluss bzw. Nachwirkung des familienrechtlichen Verhältnisses ist, das den Verstorbenen zu Lebzeiten mit den überlebenden Familienangehörigen verbunden hat und über den Tod hinaus fortdauert, entspricht auch der tradierten Anschauung des ganz überwiegenden Teils der Bevölkerung (vgl. Gaedke, a.a.O., S. 116 f., OVG Münster, Beschl. v. 15.10.2001, 19 A 571/00, zitiert nach Juris,.

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Stade, 18.02.2004 - 1 A 681/03
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass die nahen Angehörigen eines Verstorbenen gewohnheitsrechtlich dazu verpflichtet sind, für dessen Bestattung zu sorgen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.05.2003 - 8 ME 76/03 - Beschluss vom 09.12.2002 - 8 LA 158/02 - Beschl. v. 09.07.2002 - 8 PA 94/02 - Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 8. Aufl. S. 116 ff).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 8 LA 158/02

    Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten; Bestehen einer Bestattungspflicht

    Auszug aus VG Stade, 18.02.2004 - 1 A 681/03
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat jedoch bereits mehrfach entschieden, dass die nahen Angehörigen eines Verstorbenen gewohnheitsrechtlich dazu verpflichtet sind, für dessen Bestattung zu sorgen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.05.2003 - 8 ME 76/03 - Beschluss vom 09.12.2002 - 8 LA 158/02 - Beschl. v. 09.07.2002 - 8 PA 94/02 - Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 8. Aufl. S. 116 ff).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015 - L 9 SO 46/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Durchführung der

    In der Konstellation, in der die Ordnungsbehörde die Bestattung veranlasse, habe daher zwar nicht die Ordnungsbehörde als öffentliche Hand selbst einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger, jedoch könne der vom Ordnungsamt in Anspruch genommene Bestattungsverpflichtete einen solchen Anspruch geltend machen (so auch Grube/Wahrendorf, § 74, Rn. 26; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand 04/10, § 74, Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 1 B 149/94 -, NVwZ-RR 1995, 283; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141; OVG Münster, Urteil vom 29. April 2008 - 19 A 3665/06 - VG Stade, Urteil vom 18. Februar 2004 - 1 A 681/03 -, ZfF 2005, 133; VG Augsburg, Beschluss vom 12. Januar 2007 - Au 7 K 06.1015 - VG Köln, Urteil vom 20. März 2009 - 27 K 5617/07 -).
  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines

    Es entsprach jedoch auch bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes dem geltenden niedersächsischen Gewohnheitsrecht, dass die nahen Angehörigen eines Verstorbenen verpflichtet waren, für dessen Bestattung zu sorgen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 8 LA 158/02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 - VG Stade, Urteil vom 18. Dezember 2004 - 1 A 681/03 - VG Stade, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 1 A 1687/04 - und Beschluss vom 6 April 2006 - 1 A 1049/05 -).

    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Kostentragungspflicht enthalten keine rechtliche Vorgabe für den Kreis der nach öffentlichem Recht Bestattungspflichtigen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1994 - 1 B 149/94 - VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 -, in Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Dezember 2002 - 8 LA 158/02 - und Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 - Urteil der Kammer vom 18. Februar 2004 - 1 A 681/03 -).

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