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   BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09   

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BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09 (https://dejure.org/2010,1269)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2010 - V ZR 126/09 (https://dejure.org/2010,1269)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - V ZR 126/09 (https://dejure.org/2010,1269)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 WoEigG, § 29 Abs 1 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 29 Abs. 1
    Besetzung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die "ordnungsgemäße Verwaltung"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer abweichenden Besetzung auf die ordnungsgemäße Verwaltung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtbarer Beschluss des Verwaltungsbeirats mit nur zwei Mitgliedern ohne vorherige Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wahl von nur zwei Verwaltungsbeiratsmitgliedern ist anfechtbar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besetzung des Verwaltungsbeirats

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2; WEG § 29 Abs. 1 S. 2
    Auswirkungen einer abweichenden Besetzung auf die ordnungsgemäße Verwaltung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besetzung des Verwaltungsbeirats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Besetzung des Verwaltungsbeirats der Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verwaltungsbeirat aus zwei Mitgliedern! (IMR 2010, 190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3168
  • MDR 2010, 619
  • NZM 2010, 325
  • ZMR 2010, 545
  • ZfIR 2010, 290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Als Hilfs- und Kontrollorgan nimmt er lediglich ergänzende Funktionen war (dazu näher etwa BayObLG NJW 1972, 1377, 1378; Merle, aaO, § 29 Rdn. 51 ff.).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Das ändert allerdings nichts daran, dass die Besetzung des Beirats mit nur zwei Mitgliedern rechtsfehlerhaft und daher anfechtbar ist (LG Konstanz NZM 2003, 812; Hogenschurz in Jennißen, WEG, § 29 WEG Rdn. 17; Merle in Bärmann, aaO, § 29 Rdn. 11 u. 16; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 29 Rdn. 12 m.w.N.; Bub, ZWE 2002, 7, 8 f.;vgl. auch BayObLG WuM 2003, 527 f.).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Dies kann jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen (vgl. Senat, BGHZ 156, 19, 22 m.w.N.).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88

    Wahl eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 594; KG NJW-RR 1989, 460; Bub, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1990 - 3 Wx 257/90

    Wieviele Mitglieder muß der Verwaltungsbeirat haben?

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 594; KG NJW-RR 1989, 460; Bub, aaO).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Da Beschlüsse auch Rechtsnachfolger binden (§ 10 Abs. 4 WEG), kommt es für deren Auslegung grundsätzlich auf den Wortlaut und den Sinn an, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegend erschließt (vgl. nur Senat, BGHZ 139, 288, 292; Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 72/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 10 Rdn. 187 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Da Beschlüsse auch Rechtsnachfolger binden (§ 10 Abs. 4 WEG), kommt es für deren Auslegung grundsätzlich auf den Wortlaut und den Sinn an, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegend erschließt (vgl. nur Senat, BGHZ 139, 288, 292; Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 72/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 10 Rdn. 187 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Schließlich sind die Wohnungseigentümer nicht gehindert, durch Mehrheitsbeschluss einen Sonderausschuss für bestimmte einzelne Aufgaben einzurichten, sofern dadurch nicht den Wohnungseigentümern und dem Verwalter die ihnen nach dem Gesetz oder durch Vereinbarung zugewiesenen Befugnisse beschnitten werden (Merle, aaO, § 29 Rdn. 48; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1988, 188, 89).
  • LG Konstanz, 06.05.2002 - 62 T 109/00
    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Das ändert allerdings nichts daran, dass die Besetzung des Beirats mit nur zwei Mitgliedern rechtsfehlerhaft und daher anfechtbar ist (LG Konstanz NZM 2003, 812; Hogenschurz in Jennißen, WEG, § 29 WEG Rdn. 17; Merle in Bärmann, aaO, § 29 Rdn. 11 u. 16; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 29 Rdn. 12 m.w.N.; Bub, ZWE 2002, 7, 8 f.;vgl. auch BayObLG WuM 2003, 527 f.).
  • AG Leonberg, 11.07.2014 - 7 C 243/14

    Verwaltungsbeirat erfordert drei Mitglieder!

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 05.02.2010 (V ZR 126/09) eben diese Fallgestaltung entschieden.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer

    Denn der später gefasste Beschluss vom 26. November 2003 ist aus unbefangener Sicht nächstliegend (zu diesen Kriterien Senat, BGHZ 139, 288, 292; Urt. v. 5. Februar 2010, V ZR 126/09, Umdruck S. 4 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt) jedenfalls als Widerruf dieser Gestattung auszulegen.
  • AG Essen-Borbeck, 30.04.2018 - 196 C 60/16

    Verwaltungsbeirat muss aus drei Mitgliedern bestehen/ Heizkostenabrechnung muss

    Die Anzahl der Mitglieder besteht aber Vereinbarung auch auf Grund einer Öffnungsklausel vermindert oder erkann durch höhtwerden (BGH ZWE 2010, 215/216).
  • KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung bei

    Eine hiervon abweichende Besetzung ist jedoch grundsätzlich möglich, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (BGH, MDR 2010, 619).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 121/18

    Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelbeschwer des Wohnungseigentümers bei

    Mit dem Bestellungsbeschluss der Wohnungseigentümer und der Bereitschaft des Bestellten zur Übernahme des Amtes (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 2010 - V ZR 126/09, ZWE 2010, 215) wird die Rechtsstellung als Mitglied des Verwaltungsbeirats begründet.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 14.07.2023 - 73 C 15/23

    Gültigkeit von Beschluss über Verwaltungsbeiratsbestellung im Wege der Blockwahl

    Die nach altem Recht häufig vorkommende Blockwahl von drei Personen hatte den Vorteil, dass damit eine gesetzeskonforme Besetzung des Beirats gefördert werden konnte, weil § 29 Abs. 1 S. 2 WEG a. F. die in der Regel zwingende Beschickung des Beirats mit drei Eigentümern vorsah (BGH, Urteil vom 5.2. 2010 - V ZR 126/09).
  • LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

    Da entgegen § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG nur zwei Beiräte gewählt wurden, waren die Beschlüsse unwirksam und anfechtbar (vgl. BGH ZWE 2010, 215 zitiert nach juris, dort Rn. 4 ff.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 29 Rn. 11).
  • AG Pinneberg, 25.09.2018 - 60 C 3/18

    Entziehung wegen Zahlungsverzugs bedarf keiner vorigen Abmahnung

    Weiter war der Beschluss zu TOP 8 für ungültig zu erklären, da der Verwaltungsbeirat gemäß § 29 WEG aus 3 Wohnungseigentümern zu bestehen hat, sodass die Wahl von 4 Wohnungseigentümern nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, vergleiche BGH V ZR 126/09, ZMR 2010, 545.
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Die gesetzliche Zusammensetzung ist jedoch einer abweichenden Vereinbarung der Wohnungseigentümergemeinschaft zugänglich (BGH NZM 2010, 325), so dass z.B. die Anzahl der Verwaltungsbeiräte verändert oder auch Außenstehende in den Verwaltungsbeirat gewählt werden können (Hügel, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.02.2013, § 29 WEG Rn. 10 m.w.N.).
  • AG Pinneberg, 16.01.2018 - 60 C 16/17
    Ein Beschluss, mit dem zwei Wohnungseigentümer in den Verwaltungsbeirat gewählt werden, ist auf seine Anfechtung hin für ungültig zu erklären (vergleiche BGH, Urteil vom 5. Februar 2010, V ZR 126/09, ZMR 2010, 545).Ein Anspruch auf Vergemeinschaftung eines eventuellen Beseitigungsanspruchs (hier: hinsichtlich vorhandener Katzennetze) besteht nicht (vergleiche LG Itzehoe, Urteil vom 15. April 2014, 11 S 37/13).Eine Regelung in der Teilungserklärung, die die Befreiung vom Erfordernis der Verwalterzustimmung bei bestimmten baulichen Veränderungen anordnet, bedeutet nicht automatisch, dass die Wohnungseigentümer nicht die Zustimmung im Einzelfall durch Mehrheitsbeschluss versagen können.
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Rechtsprechung
   BFH, 10.12.2009 - V R 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,701
BFH, 10.12.2009 - V R 18/08 (https://dejure.org/2009,701)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2009 - V R 18/08 (https://dejure.org/2009,701)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - V R 18/08 (https://dejure.org/2009,701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 8, § 10 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, 4, 11 und 13 Teil B Buchst. d Nr. 2
    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

  • openjur.de

    Vorlage an den EuGH: Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

  • IWW
  • zfir-online.de

    Steuerpflichtige Leistung des Käufers zahlungsgestörter Immobiliendarlehensforderungen (Vorlagefrage an den EuGH)

  • Betriebs-Berater

    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

  • Betriebs-Berater

    Vorlage an den EuGH

  • rechtsportal.de

    Auslegung von Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Mehrwertsteuerrichtlinie 388/77/EWG i.R.e. Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen; Bemessung des Kaufpreises auch nach dem für die jeweilige Forderung geschätzten Ausfallrisiko bzgl. einer entgeltlichen Leistung und ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an den EuGH: Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

  • ibr-online

    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers (Vorlage an EuGH)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung von Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Mehrwertsteuerrichtlinie 388/77/EWG i.R.e. Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen; Bemessung des Kaufpreises auch nach dem für die jeweilige Forderung geschätzten Ausfallrisiko bzgl. einer entgeltlichen Leistung und ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UStG §§ 1, 4, 10 Abs. 1; RL 77/388/EWG Art. 2, 4, 11, 13
    Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Darlehensforderungen (EuGH-Vorlage)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zum Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Umsatzsteuer bei Verkäufen zahlungsgestörter Darlehensforderungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer beim Verkauf zahlungsgestörter Forderungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH legt EuGH Frage zur Umsatzsteuer beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen vor - EuGH-Vorlage mit großer Bedeutung für zukünftige Praxis

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 4 Nr 8 Buchst c, UStG 1999 § 2
    Abschlag; Factoring; Forderungskauf; Organgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 528
  • ZIP 2010, 481
  • EuZW 2010, 326
  • WM 2010, 631
  • BB 2010, 679
  • DB 2010, 426
  • BStBl II 2010, 654
  • ZfIR 2010, 290
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-305/01

    MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    Aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 3. Juni 2004 IV B7 -S 7104- 18/04 (BStBl I 2004, 737), das zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 2003 C-305/01, MKG (Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688) und des Folgeurteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. September 2003 V R 34/99 (BFHE 203, 209, BStBl II 2004, 667) ergangen ist, trafen die Parteien des Forderungskaufvertrages eine Regelung zum sog. wirtschaftlichen Nennwert der verkauften Forderungen.

    Insoweit ist neben den Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG insbesondere das EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen.

    a) Der EuGH hat im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos aufkauft und seinen Kunden dafür Gebühren berechnet, eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. der Art. 2 und Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG ausübt, und daher gemäß Art. 17 dieser Richtlinie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (erster Leitsatz).

    Nach dem Wortlaut des EuGH-Urteils MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 (Rn. 49 Satz 1) reicht es für das Vorliegen einer vom Forderungskäufer erbrachten Leistung aus, dass er den Forderungsverkäufer "von der Einziehung der Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlastet".

    b) Der Senat hat Zweifel, ob Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 dahingehend auszulegen sind, dass der Forderungserwerber beim Verkauf zahlungsgestörter Forderungen eine Leistung gegen Entgelt an den Forderungsverkäufer erbringt.

    aa) Dem EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 lag ein Vorabentscheidungsersuchen des Senats zugrunde, bei dem der Forderungserwerb zu einem Kaufpreis erfolgte, der dem Nennwert der Forderungen nach Abzug einer Factoringgebühr von 2 % und einer Delkrederegebühr von 1 %, jeweils bezogen auf den Nennwert der Forderungen, entsprach.

    Die gemäß Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG erforderliche Entgeltlichkeit der Forderungseinziehung ergab sich in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 somit daraus, dass der Erwerber der Forderung berechtigt war, eine Factoring- und eine Delkrederegebühr in Höhe von insgesamt 3 % des Nennwerts der übertragenen Forderungen einzubehalten.

    Ein Entgelt für die nach dem EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 (Rdnr. 49 Satz 1) dem Anwendungsbereich der Steuer unterliegende und nach diesem Urteil auch steuerpflichtige Entlastung von der Einziehung der Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung könnte sich aber aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert der Forderungen oder aus der Differenz zum "wirtschaftlichen Wert" der Forderungen, wie ihn die Parteien aus steuerrechtlichen Gründen im Kaufvertrag geregelt haben, ergeben.

    In der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 rechtfertigte sich die Annahme eines Gegenwerts für die durch den Forderungserwerber erbrachte Leistung daraus, dass die Parteien Gebühren als Gegenwert für die durch den Forderungserwerber erbrachte Leistung ausdrücklich vereinbart hatten.

    Der Senat bezweifelt nicht, dass von einem Gegenwert auch dann auszugehen ist, wenn anstelle vereinbarter "Gebühren" ein "Abschlag" auf den Nennwert der Forderungen vereinbart wird, der aber wie in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 ganz oder überwiegend auf der vom Forderungserwerber zu erbringenden Leistung beruht.

    Die Differenz zwischen Nennwert und Kaufpreis der Forderungen beruht vorrangig auf der Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen und damit auf einem Umstand, dem in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 keine Bedeutung zukam.

    (4) Bei der Beantwortung der Auslegungsfrage ist auch der allgemeine Auslegungsgrundsatz von Bedeutung, nach dem Steuerbefreiungen als Ausnahme eng und Ausnahmen von der Steuerfreiheit wie z. B. der Einziehung von Forderungen wiederum weit auszulegen sind (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnrn. 62 f. und 72).

    a) Der EuGH hat im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 die durch den Forderungskäufer erbrachten Leistungen als steuerpflichtige Einziehung von Forderungen i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG angesehen (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688, zweiter Leitsatz).

    Nach den Verhältnissen der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 kam es dabei nicht auf eine Abgrenzung des nach dieser Bestimmung steuerpflichtigen Forderungseinzugs zu den nach Art. 13 Teil B Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG steuerfreien Bank- und Finanzdienstleistungen an.

    Diese Option hatte die Klägerin des Ausgangsverfahrens MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 ausgeübt, um den Vorsteuerabzug im größtmöglichen Umfang in Anspruch nehmen zu können, so dass sich in dieser Rechtssache die Frage nach der Abgrenzung einer nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG steuerpflichtigen Leistung zu einer nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfreien Leistung nicht stellte.

    Eine Option zur Steuerpflicht liegt im Streitfall nicht vor, so dass im Streitfall anders als in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 die Frage zu beantworten ist, ob ein steuerpflichtiger Forderungseinzug oder eine steuerfreie Leistung vorliegen kann.

    aa) Wie der EuGH bereits im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 entschieden hat, besteht die Leistung beim Forderungserwerb darin, dass der Käufer der Forderung den Verkäufer von der Einziehung der Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlastet (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnr. 49).

    aa) Bei der Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 das Vorliegen einer Leistung des Forderungskäufers auf das EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 C-18/92, Bally (Slg. 1993, I-2871) gestützt hat (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnrn. 53 und 56).

    Demgegenüber hat der EuGH, da es hierauf in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 nicht ankam (s. oben II. 4. a), bei der Beantwortung der zweiten Frage nicht auf das Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Bezug genommen.

    cc) Können nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 im Kreditkartengeschäft steuerfreie Garantieleistungen vorliegen, stellt sich im Streitfall die Frage, ob bei einem Forderungskauf, bei dem der Forderungskäufer - anders als in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 - nicht zur Steuerpflicht optiert, gleichfalls eine steuerfreie Leistung vorliegt.

  • EuGH, 25.05.1993 - C-18/92

    Bally / Belgischer Staat

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    aa) Bei der Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 das Vorliegen einer Leistung des Forderungskäufers auf das EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 C-18/92, Bally (Slg. 1993, I-2871) gestützt hat (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnrn. 53 und 56).

    Demgegenüber hat der EuGH, da es hierauf in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 nicht ankam (s. oben II. 4. a), bei der Beantwortung der zweiten Frage nicht auf das Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Bezug genommen.

    bb) In der Rechtssache Bally in Slg. 1993, I-2871 ging es um ein Kreditkarteninstitut, das mit einem Warenlieferanten vereinbart hatte, dass dessen Kunden die Warenlieferung mit einer vom Kreditkarteninstitut ausgegebenen Kreditkarte bezahlen konnten.

    Das Kreditkarteninstitut vergütete dem Lieferanten den Preis der Ware abzüglich einer Provision von 5 % (EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Rdnr. 3).

    Nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 erbringt das Kreditkarteninstitut eine Leistung an den Lieferanten, die insbesondere die Garantie für die Bezahlung der Ware umfasst und nach "Art. 13 Teil B Buchst. d" der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei ist (EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Rdnrn. 9 f.).

    cc) Können nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 im Kreditkartengeschäft steuerfreie Garantieleistungen vorliegen, stellt sich im Streitfall die Frage, ob bei einem Forderungskauf, bei dem der Forderungskäufer - anders als in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 - nicht zur Steuerpflicht optiert, gleichfalls eine steuerfreie Leistung vorliegt.

  • EuGH, 27.10.1993 - C-281/91

    Muys' en De Winter's Bouw- en Aannemingsbedrijf / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    Dies hält der Senat aufgrund des EuGH-Urteils vom 27. Oktober 1993 C-281/91, Muys'en De Winter's Bouw (Slg. 1993, I-5405 Rdnrn. 15 und 18) für unzutreffend.

    Zum anderen hätte der Forderungserwerber bei einem erst nach Abschluss der Einziehungstätigkeit geschuldeten Kaufpreis auch seine Leistung erst zu diesem Zeitpunkt erbracht, so dass wie im EuGH-Urteil Muys'en De Winter's Bouw in Slg. 1993, I-5405 ein unbeachtlicher Zahlungsaufschub für einen Zeitraum bis zur Leistungserbringung vorläge.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-572/07

    RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    b) Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der Senat angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, BFH/NV 2009, 1368 Rdnrn. 17 ff., BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m. w. N.):.

    Für Letzteres könnte unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils RLRE Tellmer Property in BFH/NV 2009, 1368 Rdnr. 23 sprechen, dass für den Forderungseinzug keine gesonderte Entgeltvereinbarung vorliegt.

  • BFH, 25.06.2009 - V R 25/07

    Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    b) Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der Senat angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, BFH/NV 2009, 1368 Rdnrn. 17 ff., BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m. w. N.):.
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    b) Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der Senat angeschlossen hat, gelten für die im Streitfall entscheidende Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-572/07, RLRE Tellmer Property, BFH/NV 2009, 1368 Rdnrn. 17 ff., BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFH/NV 2009, 1746, unter II. 2. b, und vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II. 2. b, m. w. N.):.
  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    Darüber hinaus muss es sich bei dem Entgelt i. S. von Art. 2 Nr. 1 und Art. 11 der Richtlinie 77/388/EWG um einen subjektiven, den im konkreten Fall tatsächlich erhaltenen Wert, nicht aber um einen nach objektiven Maßstäben geschätzten Wert handeln (EuGH-Urteil vom 15. Mai 2001 C-34/99, Primback, Slg. 2001, I-3833, Rdnr. 24).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-455/05

    Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art.

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    Bei Beantwortung der zweiten Auslegungsfrage könnte weiter zu berücksichtigen sein, dass Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der Richtlinie 77/388/EWG auch dazu dient, Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage von Leistungen, die ohne diese Steuerbefreiung steuerpflichtig wären, zu vermeiden (EuGH-Urteil vom 19. April 2007 C-455/05, Velvet & Steel, Slg. 2007, I-3225 Rdnr. 24).
  • BFH, 04.09.2003 - V R 34/99

    Rechtsprechungsänderung zum echten Factoring

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    Aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 3. Juni 2004 IV B7 -S 7104- 18/04 (BStBl I 2004, 737), das zur Umsetzung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 2003 C-305/01, MKG (Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688) und des Folgeurteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. September 2003 V R 34/99 (BFHE 203, 209, BStBl II 2004, 667) ergangen ist, trafen die Parteien des Forderungskaufvertrages eine Regelung zum sog. wirtschaftlichen Nennwert der verkauften Forderungen.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
    Danach unterliegt eine Dienstleistung nur dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen ihr und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich aus einem Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die von dem Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 3. März 1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, I-743 Rdnr. 13 f.).
  • BFH, 26.01.2012 - V R 18/08

    Umsatzsteuer beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2010 V R 18/08 (BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Die Vereinbarung eines wirtschaftlichen Werts und des vom FA als Entgelt angesehenen Abschlags erfolgte erst und nur aufgrund der Vorgaben der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 737, und später Abschn. 2.4 Abs. 8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses), wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss in BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654, unter II.3.b bb (3) ausführlich dargelegt hat.

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 158/15

    Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns aus der

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 2012 (IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654) und die des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. März 2013 (13 K 2217/10, EFG 2013, 779) beträfen andere Sachverhalte und seien deshalb nicht einschlägig.

    Auch im Rahmen des § 17 EStG seien Währungsgewinne einzubeziehen, ohne dass der BFH darin einen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip sehe (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654).

    Deshalb sind etwa - ohne dass es ausdrücklich gesetzlich geregelt ist - für die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes im Sinne von § 17 EStG sowohl die Anschaffungskosten aus auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens in Euro umzurechnen (vgl. BFH v. 24. Januar 2012 IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654; Gosch in Kirchhof, EStG, 15. Aufl. 2016, § 17 EStG Rz. 71); entsprechendes gilt für Einkünfte aus § 23 EStG, auch dort sind Währungskursschwankungen im Privatvermögen steuerbar (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 2010 VIII R 58/07, BStBl. II 2011, 491; vom 21. Januar 2014 IX R 11/13, BStBl. II 2014, 385).

    Dies verlangt die Umrechnung des Veräußerungspreises stichtagsbezogen im Zeitpunkt des Entstehens der Veräußerungsgewinns, also mit der Erfüllung des Besteuerungstatbestandes (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BStBl. II 2010, 654, zu § 17 EStG).

  • BFH, 15.05.2012 - XI R 28/10

    Keine steuerfreie Kreditgewährung bei echter Factoring-Leistung - Behandlung

    Es ist weder vom FG festgestellt noch vorgebracht, dass die Klägerin hiervon abweichend berechtigt gewesen wäre, den Kaufpreis für die abgetretenen Forderungen erst nach Abschluss ihrer Einziehungstätigkeit zu entrichten, und den zuvor erfolgten Zahlungen mithin bloßer Darlehenscharakter zukommen sollte (vgl. insoweit auch BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2009 V R 18/08, BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654, unter II.4.c).

    ccc) Hiernach kann im Streitfall offenbleiben, ob ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH, nach der ein verzinslicher Zahlungsaufschub bis zur Lieferung eines Gegenstandes keine steuerfreie Kreditgewährung, sondern Teil des steuerpflichtigen Entgelts für die Lieferung ist (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 C-281/91 --Muys'en De Winter's Bouw en Aannemingsbedrijf--, Slg. 1993, I-5405, Rz 18), auch bei einem echten Factoring für den Fall, dass der Forderungserwerber den Kaufpreis erst nach Abschluss der Einziehung schuldet, ein unbeachtlicher Zahlungsaufschub für den Zeitraum bis zur Leistungserbringung vorliegt (vgl. hierzu BFH-Beschluss in BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654, unter II.4.c; zustimmend Kaufhold, BB 2010, 2207; ferner Philipowski in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 8 Rz 35; a.A. Raab/Wildner/Krause, Der Betrieb 2010, 750; Hahne, BB 2010, 679).

  • BFH, 04.07.2013 - V R 8/10

    Keine entgeltliche Factoring-Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen -

    Denn die einvernehmliche vertragliche Bezifferung eines wirtschaftlichen Wertes und des vom FA als Entgelt beurteilten Abschlags war nur durch die Vorgaben der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 737, und später Abschn. 2.4 Abs. 8 UStAE) veranlasst, wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2009 V R 18/08 BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654, unter II.3.b bb (3) ausführlich dargelegt hat.
  • FG Saarland, 13.07.2010 - 1 K 1307/07

    Gewährung von Liquiditätsvorteilen an Ärzte im Zusammenhang mit echten

    Zumindest beim Forderungsgeschäft mit zahlungsgestörten Forderungen (sog. "Non performing loans - NPL) hat der BFH nunmehr Zweifel daran geäußert, dass der Forderungserwerber beim Verkauf der Forderung eine Leistung gegen Entgelt an den Forderungsverkäufer (Anschlusskunden) erbringt, wenn das Entgelt für die wirtschaftliche Leistung nicht hinreichend konkretisiert ist und nur durch eine Berechnung aus Differenz von Zahlung und Wert ermittelt werden könnte (siehe Vorlagebeschluss des BFH vom 10. Dezember 2009 V R 18/08, DStG 2010, 377).

    In seinem zu NPL ergangenen Vorlagebeschluss vom 10. Dezember 2009 ( V R 18/08, DStG 2010, 377) äußert der BFH grundsätzliche Zweifel an dieser Rechtsauffassung im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Leistung.

    Schulde der Forderungserwerber den Kaufpreis hingegen sofort und liege keine Vereinbarung darüber vor, dass der Forderungserwerber den Kaufpreis erst nach Abschluss seiner Einziehungstätigkeit zu entrichten habe und zuvor erfolgten Zahlungen bloßer Darlehenscharakter zukommen solle, so scheide eine gesonderte Kreditgewährung aus (BFH vom 10. Dezember 2009, a.a.O. unter II 4. c) d. Entscheidungsgründe).

    Diese Auffassung wird auch dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz gerecht, nach dem Steuerbefreiungen als Ausnahme eng, Ausnahmen von der Steuerfreiheit wiederum weit auszulegen sind (vgl. BFH vom 10. Dezember 2009 V R 18/08 DStR 2010, 377 unter Hinweis auf die Rspr. des EuGH).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2014 - 6 K 1465/12

    Befreiung von Umsatzsteuer bei Leistungen eines Dienstleisters gegenüber einer

    Gemeinschaftsrechtlich ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 C-425/06 - Part Service, UR 2008, 461; BFH, EuGH-Vorlage vom 10. Dezember 2009 V R 18/08, BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654).
  • FG München, 31.08.2016 - 3 K 874/14

    Keine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG für unechte

    Die Zinszahlung (Kreditgebühr) für die Vorfinanzierung stellt insoweit allenfalls einen Teil des steuerpflichtigen Entgelts für die FactoringLeistung der Klägerin dar (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2012 XI R 28/10, BStBl II 2015, 966, Rn. 43; Vorlagebeschluss des BFH vom 10. Dezember 2009 V R 18/08, BStBl II 2010, 654, Rn. 57-59).
  • FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07

    Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw.

    Die Klägerin hat sich mit einem Ruhen des Verfahrens nach § 155 FGO i. V. m. § 251 ZPO bis zum Abschluss des beim BFH unter dem Geschäftszeichen V R 18/08 anhängigen Revisionsverfahrens gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 15.02.2008 (1 K 3682/05, EFG 2008, 887) nicht einverstanden erklärt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.07.2015 - 6 V 2435/14

    Sicherheitszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung - Steuerfreiheit von Umsätzen

    Gemeinschaftsrechtlich ist eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 C-425/06 - Part Service, UR 2008, 461; BFH, EuGH-Vorlage vom 10. Dezember 2009 V R 18/08, BFHE 227, 528, BStBl II 2010, 654).
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,431
OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09 (https://dejure.org/2010,431)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2010 - 34 Wx 116/09 (https://dejure.org/2010,431)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 34 Wx 116/09 (https://dejure.org/2010,431)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 54

    GBO §§ 18, 20, 29; GBV § 15
    Grundstückserwerb durch bestehende GbR

  • openjur.de

    Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an die Auflassungsurkunde hinsichtlich der Feststellung der Identität der Gesellschaft

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Voraussetzungen für die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 18, 20, 29; GBV § 15
    Grundstückserwerb durch eine bestehende GbR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einem Grundstückskaufvertrag

  • zfir-online.de

    Anforderungen an Angaben zum Nachweis der Identität einer bestehenden GbR bei Grundstückserwerb durch dieselbe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an eine Auflassungsurkunde bezüglich der Feststellung der Identität einer GbR

  • rechtsportal.de

    GBO § 18; GBO § 20; GBO § 29; GBV § 15
    Anforderungen an die Bezeichnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online

    Grundstückserwerb durch eine bestehende GbR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückserwerb durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts unter Geltung der gesetzlichen Neuregelungen des ERVGBG

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1293
  • DNotZ 2010, 299
  • FGPrax 2010, 68
  • Rpfleger 2010, 362
  • NZG 2010, 341
  • ZfIR 2010, 290
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 09.12.2009 - 2 W 168/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Erwerb eines

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen dem Grundbuchamt neben der Vertretungsberechtigung der für sie Handelnden auch die Existenz und Identität der Gesellschaft - in grundbuchmäßiger Form - nachgewiesen sein (vgl. OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09; Lautner DNotZ 2009, 650/657; Böttcher ZfIR 2009, 613/618).

    Da das Grundstück ausdrücklich in die schon bestehende Gesellschaft eingebracht werden soll, kommt auch eine Umdeutung dahin, das Grundstück in eine gleichzeitig neu gegründete Gesellschaft einbringen zu wollen, nicht in Betracht (vgl. hierzu auch OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09).

  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Darauf, was der Bewilligende gewollt hat, kommt es nicht an (BayObLG Rpfleger 2002, 619).
  • OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungfähigkeit von Öffnungsklausel-Beschlüssen

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Vielmehr wäre der Antrag wegen eines unbehebbaren Eintragungshindernisses sofort zurückzuweisen gewesen (vgl. BayObLGZ 1984, 136; Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = NZM 2010, 49).
  • LG Darmstadt, 24.03.2009 - 26 T 31/09
    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Andere Stimmen verlangen (zusätzlich) einen (Vertretungs-) Nachweis durch eidesstattliche Erklärungen (etwa LG Traunstein Rpfleger 2009, 448; LG Darmstadt vom 24.3.2009, 26 T 31/09; Tebben NZG 2009, 288/291; Bielicke Rpfleger 2007, 441/443); nach einer verbreiteten Meinung ist die Vorlage eines - sonst formlos abschließbaren - Gesellschaftsvertrags hier in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO unerlässlich (Lautner DNotZ 2009, 650/658 f.; derselbe NotBZ 2009, 77/83; wohl auch Tebben NZG 2009, 288/292; vgl. ferner BGH NJW 2009, 594, Leitsatz 3 und Rn. 25) oder jedenfalls "grundsätzlich" notwendig (vgl. Böttcher ZfIR 2009, 613/618).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Andere Stimmen verlangen (zusätzlich) einen (Vertretungs-) Nachweis durch eidesstattliche Erklärungen (etwa LG Traunstein Rpfleger 2009, 448; LG Darmstadt vom 24.3.2009, 26 T 31/09; Tebben NZG 2009, 288/291; Bielicke Rpfleger 2007, 441/443); nach einer verbreiteten Meinung ist die Vorlage eines - sonst formlos abschließbaren - Gesellschaftsvertrags hier in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO unerlässlich (Lautner DNotZ 2009, 650/658 f.; derselbe NotBZ 2009, 77/83; wohl auch Tebben NZG 2009, 288/292; vgl. ferner BGH NJW 2009, 594, Leitsatz 3 und Rn. 25) oder jedenfalls "grundsätzlich" notwendig (vgl. Böttcher ZfIR 2009, 613/618).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Vielmehr wäre der Antrag wegen eines unbehebbaren Eintragungshindernisses sofort zurückzuweisen gewesen (vgl. BayObLGZ 1984, 136; Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = NZM 2010, 49).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Auszug aus OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
    Hingegen wäre das Rechtsbeschwerdegericht, würde der Eintragungsantrag als solcher nun zurückgewiesen werden und die hiergegen gerichtete Beschwerde erfolglos bleiben, im Fall der dann bei einer Zulassung möglichen weiteren Beschwerde (§ 78 GBO n.F.) an die erste Beschwerdeentscheidung nicht gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 104).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Dieser verlangt im Hinblick auf die durch das Grundbuch bezweckte Sicherheit des Rechtsverkehrs, dass nicht nur das betroffene Grundstück selbst sowie der Inhalt des dinglichen Rechts, sondern auch die Person des Berechtigten klar und eindeutig feststehen müssen (vgl. OLG München, ZIP 2010, 1293, 1294; Bauer in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., AT Rn. I 16; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 18).

    Ist das - wie hier - der Fall, ist die Gesellschaft hinreichend bestimmt, ohne dass noch weitere Angaben erforderlich sind (ebenso Böttcher, AnwBl. 2011, 1, 3; aA OLG München, ZIP 2010, 1293, 1294; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 20 W 194/10, juris Rn. 6; Hügel/Reetz, GBO, 2. Aufl., § 47 Rn. 112; Heinze, RNotZ 2010, 289, 302; Krauß, notar 2010, 360, 361; Werner, MDR 2010, 721, 722).

  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Weil die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen nicht vorliegen, scheidet eine Zwischenverfügung aus (Hügel/Zeiser GBO § 18 Rn. 17); der Antrag muss sofort zurückgewiesen werden (Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 116/09; BayObLGZ 1991, 97/102; Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 6; § 77 Rn. 14).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11

    Grundbucheintragung von Wohnungseigentum: Abgeschlossenheit einer Wohnung

    Eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist mangels Beschwer des Beteiligten entbehrlich (vgl. OLG München Rpfleger 2010, 362).
  • KG, 22.06.2010 - 1 W 277/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Identifizierbarkeit der erwerbenden GbR in der

    Anschluss an OLG München, 5. Februar 2010, 34 Wx 116/09, NZG 2010, 341 (Rn.6) (Rn.7) .

    "Das Problem, im Grundbuchverfahren den Nachweis von Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung einer bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Grundvermögen erwerben will, zu erbringen, ist auch durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) nicht gelöst worden (vgl. dazu im Einzelnen OLG München, Beschluss vom 5. Februar 2010, NJW-Spezial 2010, 176).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

    c) Da die auch für das Grundbuchamt geltende Vermutung des § 899a BGB, dass sowohl die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft als auch die dort ausgewiesenen Gesellschafter in Ansehung des eingetragenen Eigentums berechtigt und verfügungsbefugt sind, weitere Nachweise nur dort entbehrlich macht, wo die Gesellschaft bereits als Berechtigte im Grundbuch eingetragen ist (vgl. hierzu OLG München, MittBayNot 2009, 466; Beschl. v. 5.2.2010 - 34 Wx 116/09 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.11.2009 - 20 W 70/09 - zitiert nach juris), bleibt Ausgangspunkt der Überlegungen im Streitfall deshalb die für den Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen allgemein geltende Regelung des § 29 GBO, deren Anwendbarkeit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4.12.2008 (- V ZB 74/08 - NJW 2009, 594) nicht in Zweifel gezogen hat.

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung an, nach der der no - tarielle Erwerbs- bzw. Übertragungsvertrag zum Nachweis der Existenz der dort genannten Gesellschaft und des jeweiligen Gesellschafterbestands grundsätzlich genügt (vgl. Ruhwinkel, Die GbR im Grundbuch - was nun?, MittBayNot 2009, 177, 179; wohl auch Steffek, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch, ZIP 2009, 1445, 1451; vom OLG München, MittBayNot 2009, 466 ohne nähere Begründung noch als "höchst zweifelhaft" angesehen; im Beschl. v. 5.2.2010 - 34 Wx 116/09, zitiert nach juris - schlicht offen gelassen).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 20 W 194/10

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an die grundbuchtauglichen

    Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen dem Grundbuchamt neben der Vertretungsberechtigung der für sie Handelnden auch die Existenz und Identität der Gesellschaft in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen sein (vgl. die Nachweise bei OLG München DNotZ 2010, 299, zitiert nach juris).

    Dass den Beteiligten die Identität der erwerbenden Gesellschaft bekannt ist, ändert am Ergebnis nichts, da bei der Auslegung von Grundbucherklärungen außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände nur insoweit herangezogen werden dürfen, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. im Einzelnen dazu OLG München DNotZ 2010, 299, zitiert nach juris).

    Angesichts der hier nicht ganz widerspruchsfreien Angaben in Gesellschaftsvertrag und Auflassung, sowie des weiteren Umstands, dass identifizierende Angaben, wie etwa Erklärungen zum Gründungsort und zum Gründungszeitpunkt, aber auch Name und Sitz der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts - sollte es denn diejenige des vorgelegten Gesellschaftsvertrages sein - ohne weiteres möglich gewesen wären, vermag sich der Senat der von der oben dargelegten grundsätzlich abweichenden Auffassung (vgl. etwa Weimer NZG 2010, 335; zweifelnd auch Cranshaw jurisPR-HaGesR 4/2010 Anm. 4 zu OLG München DNotZ 2010, 299) für den vorliegenden Fall nicht anzuschließen.

    Da es sich hierbei um ein unbehebbares Eintragungshindernis handelt, ist der Antrag sofort zurückzuweisen (vgl. OLG München NotZ 2010, 299, zitiert nach juris, in DNotZ 2010, 299 nicht abgedruckt).

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

    Hinsichtlich der Identifikation einer Gesellschaft werde u. a. auf die Entscheidung des OLG München vom 5. Februar 2010 (Az. 34 Wx 116/09) verwiesen.

    Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen (im Ergebnis ebenso OLG Saarbrücken MittBayNot 2010, 310; OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. Juli 2010 - Az. 12 W 133/10).

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 484/10

    Wirksamkeit einer durch einen GmbH-Geschäftsführer erteilten

    In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (Senat, NZG 2010, 861; Beschluss vom 25. November 2010 - 1 W 417/10; OLG München, NZG 2010, 341).
  • OLG München, 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

    Die vom Grundbuchamt herangezogene Senatsentscheidung vom 5.2.2010 (34 Wx 116/09 = DNotZ 2010, 299 m. Anm. Ruhwinkel) würde eine Antragszurückweisung im konkreten Fall nicht rechtfertigen.
  • OLG Nürnberg, 23.03.2011 - 10 W 84/11

    Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des ursprünglichen

    Eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist mangels Beschwer der Beteiligten nicht veranlasst (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.2.2010, Az. 34 Wx 116/09).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 26/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 17.08.2010 - Pouch Blatt 1577
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

  • OLG Brandenburg, 28.10.2010 - 5 Wx 96/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

  • OLG Oldenburg, 09.08.2010 - 12 W 158/10

    Mitteilung der Existenz der erwerbenden GbR, der Identität der früher gegründeten

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 15 W 440/10

    Anforderungen an den Nachweis des Bestehens einer BGB -Gesellschaft bei

  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 10 W 302/11

    Wohnungsgrundbuch: Zuordnung eines Sondernutzungsrechts zu einem

  • OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10

    Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 20 W 195/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Erforderliche Neugründung einer Grundeigentum

  • OLG München, 27.04.2010 - 34 Wx 32/10

    Grundbucheintragung: Richtigstellung durch die Eintragung der Gesellschafter

  • OLG Nürnberg, 08.04.2010 - 10 W 277/10

    Grundbucheintragung: Voraussetzungen für die Eintragung einer Gesellschaft

  • OLG München, 20.09.2011 - 34 Wx 373/11

    Sofortige Antragszurückweisung im Grundbucheintragungsverfahren

  • AG Wernigerode, 27.09.2011 - BB-30543

    Grundbucheintragung: Eigentumserwerb durch eine bereits existierende Gesellschaft

  • OLG München, 04.04.2011 - 34 Wx 159/10

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer GbR als Grundstückserwerberin

  • OLG München, 28.07.2011 - 34 Wx 90/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Erledigung der Hauptsache nach Beschwerdeeinlegung

  • KG, 07.12.2010 - 1 W 489/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen für die Eintragung erwerbender

  • KG, 25.11.2010 - 1 W 417/10

    Grundstückserwerb durch eine GbR: Anforderungen an die Individualisierung einer

  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 5 Wx 38/10

    Grundbucheintragung: Nachweise gegenüber dem Grundbuchamt bei Grundstückserwerb

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 5 Wx 105/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Nachweisführung der Existenz, des aktuellen

  • OLG Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Wx 75/10

    Nachweisführung bzgl. der Identität und der Vertretungsberechtigung einer GbR als

  • KG, 05.10.2010 - 1 W 132/10

    Kein Nachweis des Fortbestands der organschaftlichen Vertretungsbefugnis beim

  • KG, 05.10.2010 - 1 W 392/10

    Kein Nachweis des Fortbestands der organschaftlichen Vertretungsbefugnis beim

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Rechtsprechung
   OLG München, 09.02.2010 - 32 Wx 114/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3736
OLG München, 09.02.2010 - 32 Wx 114/09 (https://dejure.org/2010,3736)
OLG München, Entscheidung vom 09.02.2010 - 32 Wx 114/09 (https://dejure.org/2010,3736)
OLG München, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 32 Wx 114/09 (https://dejure.org/2010,3736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über eine Rechtsanwaltsbeauftragung zur Verfolgung vermeintlicher Ansprüche gegen einen Wohnungseigentümer bzw. einen Dritten; Zustimmungserfordernis des Verwalters bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 15, 21 Abs. 3
    Rechtsanwaltsbeauftragung durch Wohnungseigentümergemeinschaft stellt bereits bei "plausiblem" Anspruch eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung dar; Verwalterzustimmungserfordernis für unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • Wolters Kluwer

    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung; Erfordernis der Zustimmung für eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • zfir-online.de

    Zulässiger Eigentümerbeschluss zur Durchsetzung von Maßnahmen gegen einzelnen Wohnungseigentümer wegen Nutzungsüberlassung an störenden Dritten

  • grundeigentum-verlag.de

    Beauftragung eines Rechtsanwalts bereits bei plausiblem Anspruch; ordnungsgemäße Verwaltung; gerichtliche Maßnahmen gegen einzelne Wohnungseigentümer; Störung der Hausgemeinschaft; psychisch auffällige Nutzer; Verwalterzustimmung nicht für unentgeltliche ...

  • rws-verlag.de PDF
  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3; WEG § 15
    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung; Erfordernis der Zustimmung für eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung

  • ibr-online

    Beauftragung eines Anwalts zur Anspruchsdurchsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidrige Beeinträchtigung: Bei behandelten psychisch kranken Personen keine Wiederholungsgefahr! (IMR 2010, 195)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann entspricht Beauftragung eines Rechtsanwalts ordnungsmäßiger Verwaltung? (IMR 2010, 154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3457 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 1388
  • MDR 2010, 688
  • NZM 2010, 674
  • ZMR 2010, 469
  • ZfIR 2010, 290
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 09.02.2010 - 32 Wx 114/09
    Die Würdigung von Zeugenaussagen ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 04.09.2013 - 539 C 30/12

    Voraussetzungen für den Kausalitätsnachweis eines Ladungsmangels?

    Hierbei ist um das Kriterium der ordnungsmäßigen Verwaltung zu erfüllen nicht erforderlich, dass der Anspruch bereits als bestehend feststeht, es genügt vielmehr, dass die Eigentümerversammlung das Bestehen eines solchen Anspruchs für plausibel halten durfte (vgl. OLG München, ZMR 2010, 469).
  • AG Hamburg-St. Georg, 13.05.2022 - 980b C 32/21

    Eigentümer darf sich gegen Beschlüsse wehren!

    Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt zur Durchführung von außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Dritten - oder (wie hier) einen einzelnen Eigentümer - zu beauftragen, so entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits dann, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf; nur so können die Rechte der Gemeinschaft gewahrt werden (s. OLG München, NJW-RR 2010, 1388; Gericht, ZMR 2022, 74, 75).
  • AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980b C 26/18

    Wann darf keine Entlastung des Verwalters erfolgen?

    Beschließen die Wohnungseigentümer - wie hier zu TOP 7b betreffend die -, einen Rechtsanwalt zur Durchführung von außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Dritten zu beauftragen, so entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits dann, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf; nur so können die Rechte der Gemeinschaft gewahrt werden (vgl. OLG München, NJW-RR 2010, 1388).
  • LG Hamburg, 02.06.2016 - 318 S 75/15

    (Kosten-) Risiko kann gegen Rechtsdurchsetzung sprechen!

    So kann es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung berechtigt sein, sich auch dann für die Durchführung eines Rechtsstreits zu entscheiden, wenn der Bestand eines Anspruchs nicht zweifelsfrei feststeht, aber plausibel ist (OLG München, ZMR 2010, 469).
  • AG Hamburg-Blankenese, 17.06.2015 - 539 C 44/14

    WEG - Wirkung eines Entlastungsbeschlusses bezüglich der Jahresabrechnungen

    Um das Kriterium der ordnungsmäßigen Verwaltung zu erfüllen, genügt es vielmehr, dass die Eigentümerversammlung das Bestehen eines solchen Anspruchs für plausibel halten durfte, vgl. OLG München ZMR 2010, 469.
  • AG Hamburg-Blankenese, 04.04.2012 - 539 C 24/11

    Verfahrensrecht - Leistungsklage möglich: Feststellungsklage trotzdem zulässig?

    So hat etwa das OLG München (ZMR 2010, 469) zutreffend festgestellt:.
  • AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980a C 33/20

    WEG-Beschluss über Nutzung Waschküche / Trockenraum

    Eine solche Aufforderung nebst der Androhung, die Beseitigung des Trockners nach Fristablauf zu beauftragen, widerspricht jedenfalls dann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ein entsprechender Beseitigungs- und Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kläger offensichtlich nicht besteht bzw. die Eigentümer einen solchen Anspruch nicht für plausibel halten durften (so etwa OLG München, NJW-RR 2010, 1388 = ZMR 2010, 469 zur Beauftragung eines Rechtsanwalts).
  • AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980b C 41/21

    Verstoß gegen Nichtöffentlichkeit muss umgehend gerügt werden

    Ein Beschluss, mit dem - wie hier - ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung eines Anspruchs beauftragt wird, widerspricht nur dann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ein entsprechender Anspruch offensichtlich nicht besteht bzw. die Eigentümer einen solchen Anspruch nicht für plausibel halten durften (so etwa OLG München, NJW-RR 2010, 1388 = ZMR 2010, 469).
  • AG Rosenheim, 20.03.2012 - 12 C 1082/11

    Wohnungseigentum: Bestandsschutz für einen Schwarzbau; Duldungspflicht bei

    Der Ermächtigungsbeschluss entspricht schon dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruches für plausibel halten darf, vgl. OLG München, NZM 2010, 674.
  • AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10

    Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

    Zutreffend hat das OLG München (ZfIR 2010, 290) festgestellt, dass die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens eben nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn der Anspruch tatsächlich besteht, sondern bereits dann, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten durfte, sie deshalb einen Anwalt einschalten will und dieser erst nach seinem Votum Klage erheben soll.
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Rechtsprechung
   AG Duisburg, 13.01.2010 - 62 IE 1/10   

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https://dejure.org/2010,6704
AG Duisburg, 13.01.2010 - 62 IE 1/10 (https://dejure.org/2010,6704)
AG Duisburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 62 IE 1/10 (https://dejure.org/2010,6704)
AG Duisburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 62 IE 1/10 (https://dejure.org/2010,6704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Analoge Anwendung der Regelungen über die abgespaltene verbindliche Prüfungszuständigkeit eines Insolvenzgerichts auf andere Fälle; Voraussetzung für die Anerkennung der Befugnisse eines ausländischen Insolvenzverwalters im deutschen Grundbuchverfahren

  • zfir-online.de

    Anerkennung der Befugnisse eines ausländischen Insolvenzverwalters im Grundbuchverfahren auch ohne Eintragung eines Insolvenzvermerks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 594
  • NZI 2010, 199
  • NZI 2010, 292
  • NZI 2010, 69
  • ZfIR 2010, 290
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 3 Wx 329/11

    Verfahrens des Grundbuchamts bei Ersuchen eines britischen Insolvenzverwalters um

    Ihm allein obliegt die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners; dem Insolvenzgericht sind insoweit abgespaltene Teilfunktionen des Grundbuchamtes exklusiv zugewiesen (OLG Dresden, RPfleger 2011, 27; AG Duisburg, ZIP 2010, 594).
  • OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

    Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199).
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - 17 W 491/10

    Voraussetzungen der Eintragung und Löschung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch

    Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt dabei allein dem Insolvenzgericht; diesem sind insoweit abgespaltene Teilfunktionen des Grundbuchamtes exklusiv zugewiesen (AG Duisburg ZIP 2010, 594 unter II 1 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 3 Wx 56/15

    Anforderungen an den Nachweis der Bewilligung durch einen ausländischen

    Das jeweils mit der Sache befasste Gericht oder die Behörde haben, sofern eine Rechtsfolge des ausländischen Verfahrens für ein hier anhängig gemachtes Verfahren von Bedeutung ist, die sich daraus ergebenden Vorfragen eigenständig zu prüfen (vgl. AG Duisburg, Beschluss vom 13.01.2010, 62 IE 1/10, Rpfleger 2010, S. 323).
  • OLG Bamberg, 12.02.2015 - 8 W 2/15

    Anerkennung der Bewilligungsbefugnis eines ausländischen Insolvenzverwalters

    Vielmehr hat das jeweils mit der Sache befasste Gericht oder die Behörde, wenn eine der Rechtsfolgen des ausländischen Verfahrens von Bedeutung sind, die Anerkennung im jeweiligen Rechtsstreit oder Verfahren als Vorfrage eigenständig zu prüfen (MüKoInsO/Reinhart a. a. O., § 343 Rn. 1 u. 69; AG Duisburg, Beschl. v. 13.01.2010 - 62 IE 1/10, Rpfleger 2010, 323 Tz. 7).
  • OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 275/19

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

    Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199).
  • OLG Bamberg, 17.02.2015 - 8 W 2/15

    Verfahren wegen Grundbuchbeschwerde

    Vielmehr hat das jeweils mit der Sache befasste Gericht oder die Behörde, wenn eine der Rechtsfolgen des ausländischen Verfahrens von Bedeutung sind, die Anerkennung im jeweiligen Rechtsstreit oder Verfahren als Vorfrage eigenständig zu prüfen (MüKoInsO/Reinhart aaO, § 343 Rn. 1 u. 69; AG Duisburg, Beschluss vom 13.01.2010 - 62 IE 1/10, Rpfleger 2010, 323 Tz. 7).
  • OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 271/19 Wx 275/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts

    Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199 ).
  • OLG Köln, 21.10.2019 - 2 Wx 287/19

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

    Die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des Insolvenzvermerks, insbesondere der rechtlichen Qualifikation und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie seiner Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners obliegt allein dem Insolvenzgericht, dessen Entscheidung für das Grundbuchamt bindend ist (AG Duisburg, NZI 2010, 199).
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