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   BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09   

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https://dejure.org/2010,4716
BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09 (https://dejure.org/2010,4716)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - V ZB 199/09 (https://dejure.org/2010,4716)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - V ZB 199/09 (https://dejure.org/2010,4716)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 765a ZPO, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei Verneinung einer konkreten Suizidgefahr des Schuldners im Fall des endgültigen Eigentumsverlustes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 765a ZPO, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei Verneinung einer konkreten Suizidgefahr des Schuldners im Fall des endgültigen Eigentumsverlustes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses im Hinblick auf ein Bestehen einer ernsthaften Befürchtung der Selbsttötung eines nahen Angehörigen des Schuldners; Erforderlichkeit der Prüfung einer konkreten Suizidgefährdung bezogen auf einen endgültigen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 96; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2, § 765a
    Fundierte Feststellungen zur Suizidgefahr im Moment des endgültigen Eigentumsverlusts bei Entscheidung über Zuschlagsbeschwerde erforderlich

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei Verneinung einer konkreten Suizidgefahr des Schuldners im Fall des endgültigen Eigentumsverlustes

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Begründungserfordernis bei Verneinung einer konkreten Suizidgefahr des Schuldners im Fall des endgültigen Eigentumsverlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574; ZPO § 575; ZPO § 765a; ZVG § 96
    Aussetzung der Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses im Hinblick auf ein Bestehen einer ernsthaften Befürchtung der Selbsttötung eines nahen Angehörigen des Schuldners; Erforderlichkeit der Prüfung einer konkreten Suizidgefährdung bezogen auf einen endgültigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 33
  • ZfIR 2011, 29
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09
    Vielmehr ist in solchen Fällen stets eine Abwägung erforderlich zwischen dem Interesse des Lebensschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG), dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerb (ausführlich dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 10 ff. mwN; ferner etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587).

    Dabei kommt es in Konstellationen, in denen der Zuschlag bereits erteilt worden ist, ausschlaggebend darauf an, ob eine solche Gefahr für den Fall des endgültigen Eigentumsverlustes anzunehmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, WM 2010, 1810 Rn. 12 f.).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach § 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 16 mwN).

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09
    Da aus dem Zuschlagsbeschluss bereits vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts nach § 574 Abs. 1, § 570 Abs. 3 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3721; Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 16 mwN).
  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09
    Vielmehr ist in solchen Fällen stets eine Abwägung erforderlich zwischen dem Interesse des Lebensschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG), dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerb (ausführlich dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 10 ff. mwN; ferner etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 199/09
    Vielmehr ist in solchen Fällen stets eine Abwägung erforderlich zwischen dem Interesse des Lebensschutzes (Art. 2 Abs. 2 GG), dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerb (ausführlich dazu zuletzt Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, Rn. 10 ff. mwN; ferner etwa BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - V ZB 67/07, NJW 2008, 586, 587).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    (a) In Zwangsversteigerungsverfahren kommt es in Konstellationen, in denen der Zuschlag bereits erteilt worden ist, ausschlaggebend darauf an, ob eine konkrete Suizidgefahr für den Fall des endgültigen Eigentumsverlustes anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2010 - V ZB 199/09 -, WuM 2011, S. 122 und vom 7. Oktober 2010, a.a.O., S. 74 ).

    Bezogen auf diesen Zeitpunkt sind fundierte Feststellungen zur Gefährdungslage zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2010, a.a.O., S. 122 ).

  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Damit hat das Beschwerdegericht - wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgibt - eine mit Tatsachen untermauerte Prognoseentscheidung getroffen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2014, 584 Rn. 13; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 11; vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 23; vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, ZfIR 2011, 29 Rn. 7 und 11; s. auch Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 851 f., jeweils mwN).
  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 124/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung: Verfassungsrechtlich gebotene

    Über den Vortrag, der den übrigen Verfahrensbeteiligten zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zur Kenntnis zu geben ist, muss gegebenenfalls Beweis erhoben werden (zu den Anforderungen an die Würdigung vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, juris).
  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22

    Gerichtliche Berücksichtigung von Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die

    Es hat festzustellen, ob aufgrund einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung ernsthaft mit einer Gefahr für Leib oder Leben des Schuldners zu rechnen ist; die damit einhergehenden Prognoseentscheidungen hat es mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 41]; BVerfG, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 45; BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, WuM 2011, 122 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 11/23

    Versehung der befristeten Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Auflagen;

    Es hat festzustellen, ob aufgrund einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung ernsthaft mit einer Gefahr für Leib oder Leben des Schuldners zu rechnen ist; die damit einhergehenden Prognoseentscheidungen hat es mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 41]; BVerfG, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 45; BGH, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, WuM 2011, 122 [juris Rn. 11]; BGH, NJW-RR 2023, 1228 [juris Rn. 16]).
  • BVerfG, 25.02.2014 - 2 BvR 2457/13

    Aussetzung der Zwangsräumung eines Wohnhauses wegen Suizidgefahr des

    Die damit einhergehende Prognoseentscheidung hat er mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10 -, juris, Rn. 23 und vom 30. September 2010 - V ZB 199/09 -, juris, Rn. 7 und 11).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung des

    Den Vortrag, der den übrigen Verfahrensbeteiligten zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zur Kenntnis zu geben ist, hat das Beschwerdegericht zunächst nach den gesamten Umständen zu würdigen (dazu Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, WuM 2011, 122 Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NZM 2010, 915 Rn. 23 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - V ZB 215/09, NZM 2011, 166 Rn. 13).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Es muss auch nicht entschieden werden, ob das Vollstreckungsgericht angesichts der Weigerung des Schuldners, die Fragen des Landgerichtsarztes zu seinen Suizidgedanken zu beantworten und ihm das vorliegende Ergebnis anderweitiger Untersuchungen zugänglich zu machen, von der an sich gebotenen (dazu Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, ZfIR 2011, 29, 30 Rn. 8) Prüfung der Suizidgefahr absehen durfte.
  • LG Augsburg, 14.08.2020 - 874 T 4539/19

    Abgelehnter Rechtspfleger, Ablehnung des Rechtspflegers, Zuschlagsbeschluß,

    Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde genügt nicht, wenn eine Entscheidung im grundrechtsrelevanten Bereich ergeht (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 199/09) oder wenn eine Gefährdung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG) im Raum steht (BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 82/10).
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