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   BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10   

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BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10 (https://dejure.org/2010,1010)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2010 - V ZR 60/10 (https://dejure.org/2010,1010)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10 (https://dejure.org/2010,1010)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG §§ 10, 23; BGB §§ 134, 138, 242, 307
    Stimm- und Teilhaberecht des beitragssäumigen Wohnungseigentümers - Kernbereichslehre wider Ausschließungskompetenz kraft Teilungserklärung

  • lexetius.com

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 23 BGB § 134

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG, § 23 WoEigG, § 134 BGB
    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit Hausgeldzahlungen; Ungültigerklärung von Beschlüssen trotz fehlender Auswirkung des Beschlussmangels auf das Abstimmungsergebnis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 2, 23; BGB § 134
    Kein Stimmrechtsausschluss wegen Verzug mit Beitragszahlungen; Anforderungen an die Ungültigerklärung von Beschlüssen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Wohnungseigentümerversammlung und Entzug seines Stimmrechts wegen des Verzugs bzgl. der Zahlung von Beiträgen; Voraussetzungen einer Ungültigerklärung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 23; BGB § 134
    Kein Stimmrechts- und Teilnahmeausschluss eines Wohnungseigentümers wegen Zahlungsverzugs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausschluss des Stimmrechts eines Wohnungseigentümers führt zur Ungültigkeit aller auf einer WEG-Versammlung gefassten Beschlüsse, §§ 10 Abs. 2 S. 2, 23, WEG, 134, 138 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümer - Rückstand mit Hausgeldzahlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Ausschluss aus der Wohnungseigentümerversammlung oder Stimmrechtsentzug wegen Beitragsrückständen; Verzug mit Wohngeldzahlung; keine Ungültigkeitserklärung von Beschlüssen bei sich auf das Abstimmungsergebnis nicht auswirkenden Beschlussmängeln; gravierende ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit Hausgeldzahlungen; Ungültigerklärung von Beschlüssen trotz fehlender Auswirkung des Beschlussmangels auf das Abstimmungsergebnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit Hausgeldzahlungen; Ungültigerklärung von Beschlüssen trotz fehlender Auswirkung des Beschlussmangels auf das Abstimmungsergebnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2; BGB § 23; BGB § 134
    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Wohnungseigentümerversammlung und Entzug seines Stimmrechts wegen des Verzugs bzgl. der Zahlung von Beiträgen; Voraussetzungen einer Ungültigerklärung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Stimmverbot wegen Beitragsrückständen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der säumige Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohngeldverzug - Versammlungs- und Stimmrechtsausschluss?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Stimmrechtsentziehung wegen Wohngeldrückständen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Hausgeld in Verzug - Wohnungseigentümerin darf deshalb nicht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kein Ausschluss von Eigentümerversammlung bei Hausgeldverzug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Versammlungs- und Stimmrechtsausschluss bei Wohngeldverzug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Versammlungs- und Stimmrechtsausschluss bei Wohngeldverzug

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verzug mit Hausgeldzahlung: Ausschluss von Versammlung rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stimm- und Teilhaberecht des beitragssäumigen Wohnungseigentümers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    WEG: Ruhen des Stimmrechts und Versammlungsausschluss

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Entzug des Stimmrechts und Ausschluss von der WEG-Versammlung wegen Hausgeldrückständen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG §§ 10, 23; BGB §§ 134, 138, 242, 307
    Stimm- und Teilhaberecht des beitragssäumigen Wohnungseigentümers - Kernbereichslehre wider Ausschließungskompetenz kraft Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzug mit Beitragszahlungen: Kein Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus WEG-Versammlung! (IMR 2011, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 679
  • MDR 2011, 414
  • NZM 2011, 246
  • ZMR 2011, 397
  • WM 2011, 1282
  • NZG 2011, 296 (Ls.)
  • ZfIR 2011, 321
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 200/04

    Anforderungen an die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Erst recht ist ein allgemeiner Ausschluss von Versammlungen der Wohnungseigentümer unzulässig, weil dem Mitglied dadurch nicht nur faktisch sein Stimmrecht genommen, sondern ihm darüber hinaus die ebenfalls in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte fallende Befugnis abgeschnitten wird, auf die Willensbildung der Gemeinschaft durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Februar 2006 - II ZR 200/04, NJW-RR 2006, 831, 832; Scheel in Hügel/Scheel, Rechtshandbuch WEG, 3. Aufl., Teil 12 Rn. 81 f.).

    Anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird (zum Vereins- und Gesellschaftsrecht vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 250/02, BGHZ 160, 385, 391 f.; Urteil vom 13. Februar 2006 - II ZR 200/04, NJW-RR 2006, 831, 832; Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 73).

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Schranken für den Inhalt der Gemeinschaftsordnung ergeben sich jedoch aus den Grenzen der Privatautonomie nach §§ 134, 138 BGB (Senat, Beschluss vom 11. November 1986 - V ZB 1/86; BGHZ 99, 90, 93 f.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 104; jeweils mwN).

    Hiergegen verstoßende Regelungen sind nach § 134 BGB nichtig (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 94 mwN).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Wie § 25 Abs. 5 Alt. 3 WEG zeigt, tritt ein Verlust des Stimmrechts auch in solchen Fällen erst ein, wenn der betreffende Wohnungseigentümer - anders als hier - unter den strengen Voraussetzungen des § 18 WEG (dazu Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 369, 372 ff.) rechtskräftig zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt worden ist.
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Zwar scheidet eine Ungültigerklärung in der Regel aus, wenn - wozu hier Feststellungen fehlen - feststeht, dass sich der Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat (BayObLG NZM 2002, 616; Merle in Bärmann, 11. Aufl., § 23 Rn. 176 u. § 24 Rn. 94 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2135).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine diesbezügliche Unterscheidung entbehrlich ist, wenn die Klage - wie hier - nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG fristgerecht eingelegt und begründet worden ist (Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird (zum Vereins- und Gesellschaftsrecht vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 250/02, BGHZ 160, 385, 391 f.; Urteil vom 13. Februar 2006 - II ZR 200/04, NJW-RR 2006, 831, 832; Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 73).
  • BGH, 11.11.1965 - II ZR 122/63

    Redezeitbeschränkung, Wortentzug und Saalverweisung

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Ein Eingriff in das Teilnahmerecht ist nur statthaft, wenn auf andere Weise die geordnete Durchführung einer Versammlung nicht gewährleistet werden kann, so etwa, wenn ein Wohnungseigentümer nachhaltig und trotz Androhung des Ausschlusses die Versammlung weiterhin in erheblicher Weise stört (Merle in Bärmann, aaO, § 24 Rn. 105 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 1965 - II ZR 122/63, BGHZ 44, 245, 251).
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98

    Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Dasselbe gilt im Grundsatz auch für einen nur vorübergehenden Ausschluss (BayObLG, NZM 1999, 77, 78; LG Regensburg, NJW-RR 1991, 1169; LG Stralsund, NJW-RR 2005, 313, 314 ff.; Elzer, ZWE 2010, 234, 235; vgl. auch Merle in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 36; Scheel in Hügel/Scheel, aaO; aA für ein Ruhen des Stimmrechts bei Zahlungsverzug wohl BayObLG, …
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Darüber hinaus unterliegen von dem teilenden Eigentümer einseitig vorgegebene Bestimmungen einer Inhaltskontrolle, bei der lediglich streitig ist, ob die für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 307 ff. BGB (früher §§ 9 ff. AGBG) entsprechend anzuwenden sind oder ob sich diese Kontrolle unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auszurichten hat (vgl. dazu Senat, BGHZ 151, 164, 173 f. mwN auch zum Streitstand).
  • LG Stralsund, 12.05.2004 - 2 T 516/03

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
    Dasselbe gilt im Grundsatz auch für einen nur vorübergehenden Ausschluss (BayObLG, NZM 1999, 77, 78; LG Regensburg, NJW-RR 1991, 1169; LG Stralsund, NJW-RR 2005, 313, 314 ff.; Elzer, ZWE 2010, 234, 235; vgl. auch Merle in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 36; Scheel in Hügel/Scheel, aaO; aA für ein Ruhen des Stimmrechts bei Zahlungsverzug wohl BayObLG, …
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

    Zulässigkeit einer Gebrauchsregelung frü betreutes Wohnen in der

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

  • LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90

    Eintragung einer Aufteilung von Wohnungseigentum und Teileigentum; Vertrauen auf

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Anders verhält es sich nur bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird (Senat, Urteile vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10 und vom 14. Februar 2020 - V ZR 159/19, ZfIR 2020, 542 Rn. 18) oder wenn die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet, etwa Einladungen zu Wohnungseigentümerversammlungen immer wieder sehenden Auges und bewusst (vgl. Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 24 WEG Rn. 125 a.E.) von einem dazu nicht ermächtigten oder sonst befugten Wohnungseigentümer ausgesprochen werden.
  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    aa) Von dem teilenden Eigentümer einseitig vorgegebene Bestimmungen unterliegen einer Inhaltskontrolle, bei der lediglich streitig ist, ob die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 307 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind oder ob sich diese Kontrolle unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auszurichten hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein solcher Antrag nicht die Feststellung der Nichtigkeit hindert (grundlegend Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 13; Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 5).
  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung

    Die Teilnahme an der Versammlung ermöglicht es den Wohnungseigentümern, auf die Willensbildung der GdWE durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8) und durch Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1 und 2 WEG) an der Gestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten mitzuwirken (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198 Rn. 10).

    Deshalb ist ein auf der Grundlage einer Öffnungsklausel gefasster Beschluss nichtig, mit dem ein Wohnungseigentümer von dem Stimmrecht ausgeschlossen wird, wenn er das Hausgeld nicht zahlt (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8).

  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    § 25 Abs. 5 WEG sieht als Sondervorschrift zu § 181 BGB gerade keinen allgemeinen Stimmrechtsausschluss im Fall von Interessenkonflikten vor, sondern beschränkt den Ausschluss des Stimmrechts auf bestimmte Fälle schwerwiegender Interessenkollisionen, in denen die - sonst legitime - Verfolgung privater Sonderinteressen bei der Willensbildung der Wohnungseigentümer nicht mehr hinnehmbar erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 57 f.; Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8; Urteil vom 6. Dezember 2013 - V ZR 85/13, ZfIR 2014, 332 Rn. 10; Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 138/16, ZfIR 2017, 397 Rn. 17).

    Wie sich im Umkehrschluss aus § 25 Abs. 5 Alt. 3 WEG ergibt, lassen auch erhebliche Beitragsrückstände das Stimmrecht nicht entfallen, solange der Wohnungseigentümer nicht gemäß § 18 WEG rechtskräftig zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 9).

    Davon, dass sich der Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 10), ist auszugehen, weil die Beschlüsse gegen die Stimme des Klägers und der Gesellschaft nicht zustande gekommen wären.

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 85/13

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmverbot für einen Wohnungseigentümer bei der

    Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer gehört allerdings zu dem Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 10).
  • BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17

    Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines

    (2) An das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung von Antrags-, Beschlussanfechtungs- und anderen Eigentümerrechte durch einen Wohnungseigentümer sind aber strenge Anforderungen zu stellen, weil es um einen Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Wohnungseigentümers (dazu allgemein: Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10) geht.
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Diese Regelung ist Ausdruck der Privatautonomie der Wohnungseigentümer und lässt ihnen und dem teilenden Eigentümer bei der Ordnung des Gemeinschaftsverhältnisses weitgehend freie Hand (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NJW 2015, 3371 Rn. 13; Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7).

    Darüber hinaus unterliegen Bestimmungen, die wie die hier in Rede stehende Gemeinschaftsordnung von dem teilenden Eigentümer einseitig vorgegeben wurden, einer Inhaltskontrolle, wobei der Senat bislang offen gelassen hat, ob sich diese an den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 307 ff. BGB oder unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auszurichten hat (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, aaO Rn. 7 mwN auch zum diesbezüglichen Streitstand).

    Unzulässig sind jedenfalls Regelungen, die die personenrechtliche Gemeinschaftsstellung der Wohnungseigentümer aushöhlen oder in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte eingreifen (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, aaO Rn. 8).

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

    Insoweit ist höchstrichterlich nicht abschließend entschieden, ob sich diese an den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 307 ff. BGB oder unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auszurichten hat (offengelassen jeweils mwN u.a. von Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7; Urteil vom 10. November 2017 - V ZR 184/16, ZfIR 2018, 353 Rn. 23; BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - III ZR 37/18, NZM 2019, 221 Rn. 27 ff.).

    Deshalb hat der Senat beispielsweise gestützt auf § 134 BGB ein Stimmrechtsverbot bei Zahlungsverzug als unwirksam angesehen, ohne insoweit auf die Art der Aufteilung abzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8).

    Da das aus § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB analog abgeleitete Zugangserfordernis abdingbar ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die Klausel in schwerwiegender Weise in das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht als unverzichtbares Mitgliedschaftsrecht eingreift und damit im Sinne von § 134 BGB gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 94 f.; Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 7 f.).

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer

    (aa) Wie das Berufungsgericht richtig sieht, kommt es auf die Nichtigkeit der in § 10 Nr. 4 TE enthaltenen Regelung über den Stimmrechtsausschluss nicht an; eine insoweit rechtlich unzutreffende Bewertung wäre der Verwalterin allerdings schon deshalb nicht als grobe Pflichtwidrigkeit anzulasten, weil die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Nichtigkeit eines in vergleichbarer Weise vereinbarten Stimmrechtsausschlusses erst zeitlich später erging (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 8 ff.).

    Bei solchen schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird, kommt es auch nicht darauf an, ob sich der Verstoß auf die Beschlussfassung ausgewirkt hat (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10).

  • BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung

  • AG Bad Schwalbach, 26.10.2020 - 3 C 268/20

    Beschluss ohne Eigentümer: Corona-Pandemie rechtfertigt keine

  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

  • BGH, 08.07.2016 - V ZR 261/15

    Wohnungseigentümerversammlung: Unterbrechung für ein Mandantengespräch zwischen

  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

  • BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18

    Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog.

  • LG Dortmund, 23.11.2018 - 17 S 83/18

    Eigentümerversammlungen kann doch in der Waschküche stattfinden!

  • VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.3546

    Ausschluss aus einer Wohnungseigentümerversammlung durch Platzverweis

  • LG München I, 29.01.2015 - 36 S 2567/14

    WEG-Versammlung, Nichtöffentlichkeit

  • LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10

    Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer

  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13

    Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den

  • AG Hannover, 22.10.2021 - 407 C 3835/21

    Eigentümer durfte wegen der Corona-Pandemie nicht an WEG-Versammlung teilnehmen -

  • KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17

    Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der

  • AG Berlin-Mitte, 06.02.2018 - 22 C 41/17

    Eigentümer von Dachgeschossrohlingen können vonKosten ausgenommen werden

  • AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09

    Zur Nichtigkeit einer Verwalterwahl wegen Verstosses gegen § 4 Abs. 1 BDSG und

  • AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters

  • LG Saarbrücken, 26.04.2019 - 5 S 31/18

    Eigentümer kann Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritten vornehmen

  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • AG Offenbach, 23.05.2016 - 320 C 9/16

    Unbeirrtes Reden irritiert die Anderen, rechtfertigt aber keinen Rauswurf!

  • AG Bonn, 01.08.2018 - 27 C 30/18

    Folgen der Einberufung einer Versammlung durch einen Unbefugten

  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der

  • AG Recklinghausen, 29.12.2020 - 90 C 45/20

    Wohnungseigentümer darf während der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer

  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

  • AG Hamburg-St. Georg, 29.09.2022 - 980b C 16/22

    Zu kurze Ladungsfristen führen zur Nichtigkeit!

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss;

  • BGH, 12.05.2015 - VII ZR 171/14

    Bei einem Kauf über ein frisch gekauften Gebäude handelt es sich grundsätzlich um

  • LG München I, 05.04.2012 - 5 HKO 20488/11

    Beschlussanfechtungsverfahren bei einer Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines

  • LG Bremen, 04.02.2022 - 4 S 239/21

    Einladung oder doch Ausladung zur Eigentümerversammlung?

  • LG Berlin, 05.02.2013 - 85 S 31/12
  • AG Fürstenfeldbruck, 10.12.2018 - 80 C 1725/17

    Schadensersatzanspruch der WEG gegen Verwalter für unbefugt veranlasste und

  • AG Saarbrücken, 19.08.2021 - 36 C 139/21

    Eigentümerversammlung als Onlinekonferenz zulässig?

  • LG Rostock, 07.12.2018 - 1 S 61/18

    Wohnungseigentumssache: Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei

  • LG München I, 10.10.2018 - 1 S 2806/18

    Werdender Wohnungseigentümer bei Erwerbsvertrag nach Invollzugsetzung -

  • AG München, 01.08.2011 - 485 C 32840/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Freistellung des aufteilenden

  • AG Rosenheim, 09.09.2014 - 12 C 322/14

    Ausschluss eines Vertreters durch Geschäftsordnungsbeschluss

  • LG Dortmund, 13.01.2023 - 17 S 89/22

    Parteiischer Verwalter ist abzuberufen!

  • AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980a C 30/21

    (Teil-)Ausschluss der Verwaltung aus Versammlung?

  • AG Erfurt, 21.06.2023 - 5 C 1696/20

    Wohneigentumsrecht: Einschränkung des Teilnahmerechts an Eigentümerversammlung

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