Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2016
BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10 (https://dejure.org/2011,2016)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2011 - V ZR 202/10 (https://dejure.org/2011,2016)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10 (https://dejure.org/2011,2016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 6 S 1 Halbs 2 WoEigG, § 46 WoEigG
    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses; Befreiung des überstimmten Wohnungseigentümers von den Kosten der Instandsetzung nach erfolgreicher Beschlussanfechtung bei bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 16 Abs. 6 S. 1 Hs. 2, 46
    Beschlussanfechtungsklage: Unter Umständen Rechtsschutzbedürfnis trotz Vollzugs des Beschlusses der Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis besteht für eine Beschlussanfechtungsklage auch nach Vollzug eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei nicht ausschließbaren Auswirkungen der Anfechtung auf Folgeprozesse; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschlussanfechtungsklage nach ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2, § 46
    Rechtsschutzbedürfnis des Anfechtungskläger auch nach Vollzug des angefochtenen WEG-Beschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vollzug eines Beschlusses lässt Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren nicht entfallen, §§ 16 Abs. 6, 23 WEG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Instandhaltungsbeschluss Nichtzustimmung - Beschlussanfechtungsklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtungsklage

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses; Befreiung des überstimmten Wohnungseigentümers von den Kosten der Instandsetzung nach erfolgreicher Beschlussanfechtung bei bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses; Befreiung des überstimmten Wohnungseigentümers von den Kosten der Instandsetzung nach erfolgreicher Beschlussanfechtung bei bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 6 S. 1 Hs. 2; WEG § 46
    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug eines angefochtenen Beschlusses von Wohnungseigentümern; Befreiung eines Wohnungseigentümers von den Kosten einer erfolgreichen Beschlussanfechtung analog § 16 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 WEG ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung nach dessen Vollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung eines bereits vollzogenen WEG-Beschlusses

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Zum Rechtsschutzschutzbedürfnis bei Vollzug beschlossener Maßnahmen zur Instandsetzung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anfechtung von vollzogenen Beschlüssen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG - Nichtzustimmung zu einem Instandhaltungs-/Instandsetzungsbeschluss

  • blog.de (Kurzinformation)

    Zahlungspflicht des anfechtenden Wohnungseigentümers für Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer Maßnahme ablehnt, muss trotzdem zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer Maßnahme ablehnt, muss trotzdem zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenbefreiung nach § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 WEG gilt nicht für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen! (IMR 2011, 328)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Vollzug des Beschlusses? (IMR 2011, 345)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2660
  • MDR 2011, 911
  • NZM 2011, 551
  • ZMR 2011, 732
  • WM 2011, 2379
  • ZfIR 2011, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).

    Insoweit wird vertreten, der nicht zustimmende Wohnungseigentümer müsse sich nach erfolgreicher Anfechtung eines Beschlusses in analoger Anwendung dieser Bestimmung an den Kosten einer bereits durchgeführten Maßnahme nicht beteiligen, wenn der Beschluss nicht rückgängig zu machen sei (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 25; Gottschalg, NZM 2001, 113, 116; Timme/Bonifacio, WEG, § 16 Rn. 234).

    Wird im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage festgestellt, dass eine Instandsetzungsmaßnahme nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, wird sie dadurch nicht - wie die Revision meint - zur baulichen Veränderung (so aber OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61).

  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Nach einer Ansicht entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil in einem Schadensersatzprozess inzident geprüft werden könne, ob der Beschluss rechtmäßig sei (OLG München, NZM 2006, 868, 869; ZMR 2007, 139, 140; ZMR 2009, 468, 469 f.; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 93).

    Die Bestandskraft des Beschlusses stehe dem nicht entgegen, weil die Wohnungseigentümer mögliche Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer nicht konstitutiv verändern könnten (OLG München, ZMR 2009, 468, 469 f.).

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Danach fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Beschluss nicht rückgängig gemacht werden und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann (BayObLG, NZM 1999, 286, 287; NZM 2002, 623; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 146; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 90, 93; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 23 WEG Rn. 18; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 WEG Rn. 309; Staudinger/Wenzel aaO § 44 WEG Rn. 44; Timme/Elzer, WEG, § 46 Rn. 49 f. jeweils mwN; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164).

    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren im Regelfall nicht zu prüfen ist, weil das Anfechtungsrecht dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung dient (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 22; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13).

    Dass TOP 4 einen Negativbeschluss darstellt, lässt das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13).

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).

    Dabei geht es nicht um eine Veränderung von Sekundäransprüchen durch Mehrheitsbeschluss, weil das Ergebnis der Beschlussanfechtungsklage für solche Ansprüche nur mittelbar von Bedeutung sein kann (BayObLG, ZMR 1994, 279, 280).

  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Nach einer Ansicht entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil in einem Schadensersatzprozess inzident geprüft werden könne, ob der Beschluss rechtmäßig sei (OLG München, NZM 2006, 868, 869; ZMR 2007, 139, 140; ZMR 2009, 468, 469 f.; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 93).
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 34/92

    Durchführung einer Maßnahme nach Anfechtung des zu Grunde liegenden

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Nach der Gegenmeinung bleibt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig bestehen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1367; ZMR 1994, 279, 280; NZM 2002, 623; OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 61; LG Düsseldorf, ZMR 2008, 484, 485; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 46 Rn. 135; Bonifacio, ZMR 2010, 163, 164 ff.; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 1935).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Diese Unterscheidung ist wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung insbesondere im Hinblick auf Nichtigkeitsgründe bedeutsam (vgl. Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230 Rn. 6).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren im Regelfall nicht zu prüfen ist, weil das Anfechtungsrecht dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung dient (Senat, Beschluss vom 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, BGHZ 156, 19, 22; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13).
  • OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 118/06

    Unzulässige Sachanträge nach Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren in der

    Auszug aus BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
    Nach einer Ansicht entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil in einem Schadensersatzprozess inzident geprüft werden könne, ob der Beschluss rechtmäßig sei (OLG München, NZM 2006, 868, 869; ZMR 2007, 139, 140; ZMR 2009, 468, 469 f.; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 93).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 402/04

    Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

    WEG : Errichtung einer Blitzschutzanlage

  • LG Düsseldorf, 26.02.2008 - 25 T 716/07

    Streit über die Gültigkeit eines Wohungseigentumsbeschlusses; Benachteiligung

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage steht - sofern der Beschluss nicht wegen formeller Fehler für unwirksam erklärt worden ist - unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft fest, dass der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen ausscheidet, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    Dass sich der Verwalter und die Wohnungseigentümer daran hielten, sei nicht pflichtwidrig (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    (a) Eine erfolgreiche Beschlussanfechtung wirkt insofern (notwendigerweise) auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung zurück, als unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft feststeht, dass der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10 , NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    (a) Eine erfolgreiche Beschlussanfechtung wirkt insofern (notwendigerweise) auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung zurück, als unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft feststeht, dass der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10 , NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    (a) Eine erfolgreiche Beschlussanfechtung wirkt insofern (notwendigerweise) auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung zurück, als unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft feststeht, dass der Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10 , NJW 2011, 2660 Rn. 16).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage steht unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft fest, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach (zum Ganzen: Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, ZfIR 2011, 567 Rn. 16 und Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZMR 2012, 796 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht