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   BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10   

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https://dejure.org/2011,6146
BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10 (https://dejure.org/2011,6146)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2011 - V ZR 222/10 (https://dejure.org/2011,6146)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10 (https://dejure.org/2011,6146)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 WoEigG, § 24 Abs 2 WoEigG, § 24 Abs 3 WoEigG, § 51 Abs 3 GmbHG
    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der Einberufungsmängel

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 24 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3; GmbHG § 51 Abs. 3
    Ungültigkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung infolge nicht ordnungsgemäßer Einberufung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung sind unzulässig; Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung auf die Zulässigkeit der Beschlüsse einer ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 24
    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einzelne Wohnungseigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer nur bei Einvernehmlichkeit aller übrigen Wohnungseigentümer, § 24 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Einvernehmlich einberufene Eigentümerversammlung; wesentlich erweiterte Tagesordnung als Einberufungsmangel; Absage eines Eigentümers; Verlegung des Versammlungsorts

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der Einberufungsmängel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der Einberufungsmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 1; WEG § 24 Abs. 2; WEG § 24 Abs. 3
    Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung sind unzulässig; Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung auf die Zulässigkeit der Beschlüsse einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Einberufung einer WEG-Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung nicht spontan verlegen!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einberufung einer "Vollversammlung" durch sämtliche Eigentümer

  • blog.de (Kurzinformation)

    Kurzfristige Verlegung des Ortes der Eigentümerversammlung ist unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ort einer Eigentümerversammlung darf nicht spontan verlegt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1519
  • NZM 2011, 806
  • ZMR 2011, 892
  • ZfIR 2011, 759
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 188/05

    Ort der Eigentümerversammlung, Kostenlast des Verwalters

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10
    Ebenso wie die Auswahl des Versammlungsortes der zur Einberufung zuständigen Person obliegt (OLG Köln, NJW-RR 2006, 520, 521; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 24 Rn. 48; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 73), kann die Verlegung des Versammlungsortes nur durch den Einberufungsberechtigten erfolgen.
  • OLG Hamm, 04.07.1980 - 15 W 177/79
    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10
    Für die Kapitalgesellschaften des Handelsrechts und für den bürgerlichrechtlichen rechtsfähigen Verein ist jedoch anerkannt, dass derjenige, der die Versammlung der Gesellschafter berufen hat, auch zur Absage befugt ist (Merle, ZMR 1980, 225 mwN; OLG Hamm, MDR 1980, 1022, 1023, juris, Rn. 72).
  • OLG Celle, 28.04.2000 - 4 W 13/00

    Wohnungseigentum: Einberufung einer Eigentümerversammlung durch

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10
    Ausnahmsweise sind aber auch die Eigentümer berechtigt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sofern die Einberufung einvernehmlich durch alle Wohnungseigentümer erfolgt (OLG Celle, MDR 2000, 1428, 1429; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 24 Rn. 24; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 30).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    In diesem Fall kann die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich nur durch alle Wohnungseigentümer gemeinsam (Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10, ZfIR 2011, 759 Rn. 4), aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, die den interessierten Wohnungseigentümer zur Einladung ermächtigt oder die übrigen Wohnungseigentümer verpflichtet, der Einladung zuzustimmen (vgl. dazu: Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 48; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 24 Rn. 33; Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG 13. Aufl., § 24 Rn. 4) und seit dem 1. Dezember 2020 auch durch einen durch Beschluss hierzu ermächtigten Wohnungseigentümer (vgl. § 24 Abs. 3 WEG nF, dazu Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 67) erfolgen.
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2020 - 13 S 108/20

    In der Corona-Pandemie dürfen Wohnungseigentümerversammlungen im Umfang

    Auch diese Ankündigung ist nicht zu beanstanden, denn wenn eine Versammlung nicht durchgeführt werden kann, kommt dem Verwalter als Einladenden auch die Aufgabe zu, die Versammlung abzusagen (BGH NJW-RR 2011, 1519 Rn. 9; vgl. auch LG Meiningen NZM 2020, 992).
  • LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22

    Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Allerdings tritt bei Fernbleiben eines Eigentümers in der Versammlung die Heilungswirkung hinsichtlich etwaiger Einberufungsmängel nicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10 -, juris).

    Auch können sämtliche Eigentümer gemeinsam eine Versammlung einberufen und absagen (BGH ZWE 2011, 354).

  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21

    Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten

    (a) Der Senat hat - ohne sich hiermit vertieft befassen zu müssen - bereits ausgesprochen, dass die Anwesenheit sämtlicher Wohnungseigentümer entsprechend § 51 Abs. 3 GmbHG unter bestimmten Voraussetzungen alle Einberufungsmängel heilen kann (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10, ZfIR 2011, 759 Rn. 7).
  • AG Hamburg-Altona, 19.07.2016 - 303c C 7/16

    Wie ist ein Einberufungsverlangen gerichtlich geltend zu machen?

    Das folgt bereits daraus, dass ausnahmsweise auch die Eigentümer berechtigt sind, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sofern die Einberufung einvernehmlich durch alle Wohnungseigentümer erfolgt (BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 222/10).
  • AG Heidelberg, 08.07.2020 - 45 C 57/19

    Ersetzung der Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung durch

    Ausnahmsweise sind aber auch die Eigentümer berechtigt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sofern die Einberufung einvernehmlich durch alle Wohnungseigentümer erfolgt (BGH, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10 -, Rn. 4, juris).

    Der BGH hat im Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10 -, Rn. 4, juris, eine solche konkrete Ladung gebilligt, nicht aber die Klagemöglichkeit auf die Zustimmung zu einer solchen Ladung beschränkt.

  • KG, 20.09.2016 - 1 W 93/16

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung;

    Auch Satz 1 entspricht der Rechtslage (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1519, 1520).
  • LG Berlin, 07.02.2023 - 55 S 56/22

    WEG: Vermehrung der Stimmrechte bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts im Falle

    Die rechtliche Besonderheit einer solchen Vollversammlung besteht darin, dass die Anwesenheit sämtlicher Wohnungseigentümer entsprechend § 51 Abs. 3 GmbHG unter bestimmten Voraussetzungen alle Einberufungsmängel heilt (BGH v. 10.6.2011 - V ZR 222/10, NJW-RR 2011, 1519, Rn. 7).
  • AG Fulda, 21.09.2021 - 37 C 19/21
    Unabhängig davon, ist darauf hinzuweisen, dass eine Eigentümerversammlung stehts durch alle Eigentümer gemeinsam einberufen werden kann (vgl. BGH Entscheidung vom 10.06.2011, VZR 222/10, ZWE 2011, 354 (355)).
  • AG Hamburg-Harburg, 07.09.2020 - 645 C 117/19

    Gerichtliche Einsetzung eines externen Verwalters

    Die Wohnungseigentümer haben nicht einvernehmlich eine Eigentümerversammlung einberufen bzw. einstimmig den Beklagten zu 3) hierzu ermächtigt (zum Erfordernis der Einstimmigkeit vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2011, V ZR 222/10; OLG Celle, Beschluss vom 28.04.2000, 4 W 13/00, MDR 2000, 1428, 1429).
  • LG Düsseldorf, 15.03.2024 - 19 S 59/23

    WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen

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