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   OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13   

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https://dejure.org/2014,19657
OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13 (https://dejure.org/2014,19657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2014 - 12 U 155/13 (https://dejure.org/2014,19657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 12 U 155/13 (https://dejure.org/2014,19657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1004, 1020 Satz 1, § 242
    Zum Unterlassungsanspruch des Eigentümers des dienenden Grundstücks gegenüber dem Wegeberechtigten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 1020 BGB
    Ausübung eines Wegerechts: Pflicht des Eigentümers des herrschenden Grundstücks zum nächtlichen Abschließen eines am Wegezugang eingerichteten Tores; Befugnis zur Benutzung des Weges zum Befüllen von Mülltonnen

  • RA Kotz

    Wegerecht - Verpflichtung zur Torabschließung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1020
    Rechte und Pflichten des Eigentümers des herrschenden Grundstücks hinsichtlich der Ausübung eines Wegerechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Wegerechtverpflichtete das Eingangstor nachts abschließen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wegerecht - und das Abschließen des Tors am Eingang des Wegs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wegerecht und die Mülltonnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechte und Pflichten des Eigentümers des herrschenden Grundstücks hinsichtlich der Ausübung eines Wegerechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang und Verpflichtung aus einem zu Lasten des Nachbargrundstücks eingeräumten Wegerechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang und Verpflichtung aus einem zu Lasten des Nachbargrundstücks eingeräumten Wegerechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht des Wegeberechtigten zum nächtlichen Abschließen des Grundstückstors - Unzumutbare Einschränkung möglicher Rettungseinsätze

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Wegerechtverpflichtete das Eingangstor nachts abschließen? (IMR 2015, 1018)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wegerecht kann Nutzung zum Befüllen der Mülltonne umfassen (IMR 2015, 1016)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Wegeberechtigte das Eingangstor hinter sich schließen? (IMR 2015, 1017)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2014, 805
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 12.09.1990 - 6 U 178/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13
    Die Eigentümer eines Grundstücks, dem zu Lasten eines Nachbargrundstücks ein Wegerecht eingeräumt ist, sind jedenfalls dann nicht zum nächtlichen Abschließen eines am Wegezugang eingerichteten Tors verpflichtet, wenn eine vom herrschenden Grundstück aus zu bedienende Toröffnungsanlage nicht vorhanden ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1990 - 6 U 178/89, Abweichung von OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 29.11.1985 - 10 U 22/85).

    Ob anders zu entscheiden wäre, wenn am streitgegenständlichen Gittertor eine Klingelanlage vorhanden wäre und zudem die Möglichkeit bestünde, das Tor von der Wohnung der Drittwiderbeklagten Ziffern 4-6 aus zu entriegeln (vgl. insoweit: OLG Karlsruhe, Urteil v. 12.09.1990 - 6 U 178/89, juris, Tz. 80), bedarf keiner Entscheidung, da solche technischen Anlagen vorliegend unstreitig nicht vorhanden sind.

    Demgegenüber hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 12.09.1990 (6 U 178/89, juris, Tz. 77 ff.) einen Anspruch des Eigentümers auf Abschließen eines Tores nur dann angenommen, wenn durch die Ausgestaltung des Tores - insbesondere Einrichtung einer Klingelanlage und der Möglichkeit zur Entriegelung von der Wohnung der Dienstbarkeitsberechtigten aus auf Kosten des Dienstbarkeitsverpflichteten - den berechtigten Nutzungsinteressen des Dienstbarkeitsberechtigten Rechnung getragen wird.

  • OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 10 U 22/85

    Klage eines Dienstbarkeitsberechtigten auf Vornahme von Schutzvorkehrungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13
    Die Eigentümer eines Grundstücks, dem zu Lasten eines Nachbargrundstücks ein Wegerecht eingeräumt ist, sind jedenfalls dann nicht zum nächtlichen Abschließen eines am Wegezugang eingerichteten Tors verpflichtet, wenn eine vom herrschenden Grundstück aus zu bedienende Toröffnungsanlage nicht vorhanden ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.1990 - 6 U 178/89, Abweichung von OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 29.11.1985 - 10 U 22/85).

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt in der vom Kläger zitierten Entscheidung (Urteil v. 29.11.1985 - 10 U 22/85, juris, Tz. 26 ff.) eine Verpflichtung des Dienstbarkeitsberechtigten zum nächtlichen Abschließen eines zum Schutz des Eigentümers angebrachten Tores bejaht, teilt der Senat diese Einschätzung nicht.

    Der Senat weicht mit der vorliegenden Entscheidung vom Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29.11.1985 - 10 U 22/85 (juris, Tz. 26 ff.) ab, in der das dortige Gericht von einer Verpflichtung des Wegeberechtigten zum nächtlichen Abschließen eines vom Eigentümer angebrachten Tores ausgeht, nachdem das Problem der eingeschränkten Erreichbarkeit stets auftauche, wenn ein Grundstück nur über ein fremdes Grundstück erreicht werden könne und der Berechtigte im Interesse ständiger Erreichbarkeit entweder vom Erwerb eines derartigen Grundstücks absehen oder aber entsprechende Vorkehrungen (Sprechanlage, Türöffner etc.) zur Gewährleistung der Erreichbarkeit treffen könne (OLG Frankfurt, a.a.O., juris, Tz. 29).

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13

    Grundbucheintragung: Hinreichend bestimmter Inhalt einer beschränkt persönlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13
    Ein dingliches Recht kann deshalb zwischen den Parteien der Einigung über seine Bestellung keinen anderen Sinn haben als den, der auch für Dritte maßgebend ist (vgl. Senat, Urteil v. 20.08.2013 - 12 U 41/13, juris, Tz. 22 m.w.N.; Staudinger - Gursky, Neubearb. 2012, § 873 BGB, Rn. 269 f. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 9 U 132/05

    Wegerecht: Duldung einer Torschließanlage durch den Wegeberechtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 12 U 155/13
    Ein Wegeberechtigter ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit (§ 1020 BGB) grundsätzlich verpflichtet, ein zum Schutz des Eigentümers angebrachtes Tor geschlossen zu halten und die damit verbundene Erschwerung seiner Rechtsausübung hinzunehmen, solange gewährleistet ist, dass das Tor von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 23.02.2006 - 9 U 132/05, juris, Tz. 8).
  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 184/14

    Ausübung eines Wegerechts: Pflicht des Eigentümers des herrschenden Grundstücks

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZfIR 2014, 805 veröffentlicht ist, meint, die Widerbeklagten seien zwar zum Schließen des Tors nach jeder Durchfahrt bzw. jedem Durchgang verpflichtet, nicht aber zum Abschließen des Tors in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21

    Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher

    dd) Angesichts der Breite der Durchfahrt von maximal 4, 38 m stellt das Parken eines Pkws dort auch nicht nur eine Erschwernis in der Ausübung der Dienstbarkeit dar, welche der Berechtigte nach dem Grundsatz der schonenden Ausübung (§ 1020 S. 1 BGB) hinzunehmen hat (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 25.7.2014 - 12 U 155/13, juris Rn. 13, 16).
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