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   BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14   

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https://dejure.org/2015,12044
BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14 (https://dejure.org/2015,12044)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2015 - V ZR 12/14 (https://dejure.org/2015,12044)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2015 - V ZR 12/14 (https://dejure.org/2015,12044)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 7 S 3 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 4 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer Mehrhausanlage

  • IWW

    § 139 BGB, § 16 Abs. 2 WEG, § 10 Abs. 7 Satz 3 WEG, §§ 91, 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
    Zur Zulässigkeit der Bildung buchungstechnisch getrennter Rücklagen bei Mehrhausanlagen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung buchungstechnisch getrennter Rücklagen für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit von getrennten Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Mehrhausanlagen; § 21 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Buchungstechnisch getrennte Instandhaltungsrücklagen bei Mehrhausanlagen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
    Eigentümerbeschluss über getrennte Instandhaltungsrücklagen für Mehrhausanlagen auf Grundlage einer Öffnungsklausel

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer Mehrhausanlage

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Beschluss zur getrennten Instandhaltungsrücklage in Mehrhausanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4
    Zulässigkeit der Bildung buchungstechnisch getrennter Rücklagen für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrhausanlage: Getrennte Rücklagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Getrennte Instandhaltungsrücklagen in der Mehrhausanlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Getrennte Rücklagen bei Mehrhausanlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Getrennte Rücklagen für Mehrhausanlagen in Gemeinschaftsordnung zulässig

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Getrennte Rücklagen in Mehrhausanlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Getrennte Rücklagen für Mehrhausanlagen in Gemeinschaftsordnung zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsordnung kann getrennte Rücklagen für Mehrhausanlage vorsehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Getrennte Instandhaltungsrücklagen in Mehrhausanlage

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    WEG: In Mehrhausanlage kann getrennte Instandhaltungsrücklage gebildet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Öffnungsklauseln: Trennung der Rücklagen für Gebäudekomplexe wirksam! (IMR 2015, 288)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2960
  • NJW-RR 2015, 847
  • MDR 2015, 758
  • NZM 2015, 544
  • ZMR 2015, 726
  • ZfIR 2015, 667
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012- V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 8; Beschluss vom 29. Januar 1993- V ZB 24/92, BGHZ 121, 236, 239 mwN).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    aa) Bei der gebotenen nächstliegenden und objektiven Auslegung seines Wortlauts (grundlegend hierzu Senat, Beschluss vom 10. September 1998- V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 ff., st. Rspr.) regelt der Beschluss vom 11. Oktober 2012 eine Änderung der Gemeinschaftsordnung nicht.
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer wollen nämlich im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen (Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298; LG München, ZWE 2011, 233; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 62).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme -

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Ob aus einer "Gruppenbetroffenheit" folgen kann, dass auch ohne ausdrückliche Regelung nur die Sondereigentümer des jeweils betroffenen Gebäudekomplexes hinsichtlich solcher Maßnahmen stimmberechtigt sind, die "ihre" Rücklage betreffen (in diesem Sinne etwa BayObLGZ 1983, 320, 323 und 2003, 254, 257; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 Rn. 35; dagegen Eichhorn, ZfIR 2015, 8, 9; PWW/Riecke/Elzer, BGB, 9. Aufl., § 23 WEG Rn. 6), kann dahinstehen.
  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 4319/10

    Wohnungseigentum: Haftung eines Erstehers für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer wollen nämlich im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen (Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298; LG München, ZWE 2011, 233; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 62).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Ob das Verfehlen des Quorums die Nichtigkeit oder lediglich die Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses zur Folge hätte (vgl. nur Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 249 einerseits, Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 17 andererseits, offengelassen durch Senatsurteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, WuM 2015, 182 Rn. 16), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Dass weitere Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder (hierzu Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 231/11, NJW-RR 2012, 1291 Rn. 10) errichtet werden sollten, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen.
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    bb) Der Beschluss ist auch in materieller Hinsicht wirksam (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Es ist nämlich anerkannt, dass einzelnen Gruppen von Sondereigentümern auch dann die alleinige Kostentragungspflicht hinsichtlich bestimmter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums auferlegt werden kann, wenn die Verwaltung allen Sondereigentümern obliegt (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 9/12, NJW 2013, 681 f.).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012- V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 8; Beschluss vom 29. Januar 1993- V ZB 24/92, BGHZ 121, 236, 239 mwN).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZfIR 2015, 667 Rn. 12).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Zutreffend ist zwar, dass die zur gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Eigentümer im Zweifel keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZfIR 2015, 667 Rn. 28; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 286/18

    Beschlussmängelverfahren gegen Wohnungseigentümer: Erteilung von prozessführenden

    b) Wie die Beklagten zutreffend ausführen, ist indes bei Fehlen konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, NJW 1999, 3713, 3715; Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZWE 2015, 335, 337 Rn. 28; siehe speziell zu der Auslegung von Beschlüssen im Zusammenhang mit der Prozessvertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter in einem Anfechtungsprozess auch Abramenko, ZMR 2014, 703, 705).
  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Vielmehr muss diese Regelung im Lichte von § 4 GO dahin ausgelegt werden, dass die jeweiligen Wohnungs-/Teileigentümer der Untergemeinschaften zur Ansammlung von getrennten Instandhaltungsrücklagen verpflichtet sind (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZWE 2015, 335 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 204/20

    Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die

    Dies ist zulässig, wenn die Baukörper in der Weise getrennt sind, dass eine eindeutige Kostenzuordnung möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NZM 2015, 544 Rn. 16, 22).

    Die Bildung von buchungstechnisch getrennten Rücklagen kann in der Gemeinschaftsordnung ohne weiteres vorgegeben werden (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NZM 2015, 544 Rn. 22).

  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer

    Es kann dahinstehen, ob er mit der nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen qualifizierten Mehrheit gefasst wurde und welche Rechtsfolgen ein etwaiges Verfehlen des Quorums hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NJW-RR 2015, 847 Rn. 26).

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NJW-RR 2015, 847 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 163/20

    Wohnungseigentum - Auch bei Untergemeinschaften gilt: Nur einheitliche

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZfIR 2015, 667 Rn. 12).
  • BGH, 26.06.2020 - V ZR 199/19

    Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus

    Eine solche Vorgabe ist im Zweifel umfassend gemeint, soweit die Kosten den Verwaltungseinheiten eindeutig zugeordnet werden können, woran bei getrennten Baukörpern kein Zweifel besteht (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. April 2015 V ZR 12/14, ZWE 2015, 335 Rn. 22).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe

    Es kann nämlich nicht angenommen werden, dass die Wohnungseigentümer eine nicht ihrer Beschlusskompetenz unterliegende Unterlassungs- oder Leistungspflicht eines anderen Wohnungseigentümers mit konstitutiver Wirkung begründen und auf diese Weise einen nach der Rechtsprechung des Senats nichtigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZWE 2015, 335 Rn. 28), dessen Inhalt mit Blick auf die Durchsetzung der Unterlassungs- oder Leistungs- bzw. Beseitigungspflicht mangels Titulierung nicht einmal vollstreckbar wäre (vgl. Hogenschurz in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 20 Rn. 108).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2018 - 8 U 19/14

    Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

    Im Zweifel ist bei Fehlen konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollten (BGH, Urteil vom 17.04.2015 - V ZR 12/14 -).
  • BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23

    Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

  • LG München I, 13.12.2023 - 1 S 3566/23

    Überschreitung des Gartensondernutzungsrechts durch Bebauung mit Gartenhaus

  • LG Dortmund, 31.01.2023 - 1 S 155/22

    Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung

  • LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17

    Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei

  • LG München I, 22.09.2022 - 36 S 613/22

    Keine "unbillige Benachteiligung" bei Genehmigung einer Gabionenwand als

  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2020 - 13 S 56/19

    Entgegen Vereinbarung getrennte Instandhaltungsrücklage für Garagenstellplätze:

  • LG Köln, 02.03.2023 - 29 S 126/22

    Kann nichtige Sondereigentumsbestimmung in Kostenregelung umgedeutet werden?

  • LG Dortmund, 25.10.2022 - 1 S 85/22

    Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der

  • LG Köln, 25.11.2022 - 29 S 101/21

    Beschluss "der Jahresabrechnung" ist teilnichtig!

  • LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18

    Selbstständige Instandhaltungsrücklagen für Untergemeinschaften?

  • LG Köln, 13.02.2023 - 29 S 126/22

    Anfechtung eines Negativbeschluss aus der Eigentümerversammlung

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