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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1993 - 7 B 16.93   

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https://dejure.org/1993,3123
BVerwG, 18.02.1993 - 7 B 16.93 (https://dejure.org/1993,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1993 - 7 B 16.93 (https://dejure.org/1993,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 (https://dejure.org/1993,3123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mitnahme von Begleitpersonen beim Haustiertransport in sog. Tiertaxis - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PBefG § 1 Abs. 1
    Mitnahme von Begleitpersonen bei Tiertransport ist Personenbeförderung

  • rechtsportal.de

    PBefG § 1 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 247
  • VersR 1994, 746
  • zfs 1993, 323
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19

    Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt

    Geschäftsmäßig ist jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung (BT-Drs. 3/255 S. 24; vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 - Buchholz 442.01 § 1 PBefG Nr. 2 S. 1).
  • VG Arnsberg, 11.09.2003 - 7 K 5119/02

    Straßenverkehrsrecht: Beförderung von Pflegebedürftigen als Personenbeförderung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 -, in: Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk, 442.01 zu § 1 PBefG Nr. 2; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 30. November 1995 - 7 M 6279/95 - Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 27. November 1996 - 5 A 37/96 -, in GewArch 1997, S. 250 (250); Bidinger, aaO., B § 1 Rdnr. 35.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 4 L 103/16

    Verpflichtung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten für eine

    Dabei ist anerkannt, dass mit dem Begriff "geschäftsmäßig" in erster Linie vorausgesetzt wird, dass der Handelnde beabsichtigt, die in Rede stehende Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wenigstens zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 -, zit. nach JURIS zum Personenbeförderungsrecht; Beschl. v. 10. August 1990, a.a.O.; Urt. v. 29. Oktober 1964, a.a.O.; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 9. Januar 2003 - 9 C 02.2715 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29. November 2001 - 12 A 100/99 -, jeweils zit. nach JURIS zum Rechtsberatungsgesetz) und damit über den aus besonderen Gründen ausgeübten Gelegenheitsfall hinausgeht.
  • VG Aachen, 09.07.2007 - 2 K 4309/04

    Aufhebung einer Untersagungsverfügung nach dem Personenbeförderungsrecht;

    Entscheidend ist vielmehr, dass eine Gegenleistung für die Beförderung vereinbart worden ist, d.h. eine vertragliche Verpflichtung zur Entrichtung einer Gegenleistung besteht, auch wenn diese später nicht eingehalten wird, vgl. Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Mai 2007, § 1 Rz. 26 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 18. Februar 1993 - 7 B 16/93 -, NZV 1993 S. 247 und juris.

    Ob dies der Fall ist, wird sich in der Regel aus der Intensität der Beförderung schließen lassen, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 7 B 16/93 -, NZV 1993 S. 247 und juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 1995 - 7 M 6279/95 -, NVwZ-RR 1996 S. 371 und juris; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Mai 2007, § 1 Rz. 35; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Juli 2006, § 1 Anm. 4, 7; jeweils unter Bezugnahme auf BT-Ds.III/255 S. 24;.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1995 - 7 M 6279/95

    Personenbeförderung; Genehmigung; Transport von Patienten; Weg zwischen Wohnung

    Die Voraussetzungen des § 1 I PBefG sind hier bereits deshalb erfüllt, weil der von den Antragstellern durchgeführte Patientenfahrdienst eine auf die Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung ist und die Antragsteller damit geschäftsmäßig handeln (vgl. BVerwG, NZV 1993, 247 = VRS 85, 239 = Buchholz 442.01 § 1 PBefG Nr. 2).
  • VG Berlin, 05.05.2000 - 11 A 387.96

    Erforderlichkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für

    Geschäftsmäßigkeit im Sinne dieser Vorschrift setzt eine auf Dauer gerichtete und in Wiederholungsabsicht vorgenommene Betätigung voraus (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - BVerwG 7 B 16.93 -, VRS 85, 239, 240).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.06.1993 - 12 M 3291/92   

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https://dejure.org/1993,5854
OVG Niedersachsen, 16.06.1993 - 12 M 3291/92 (https://dejure.org/1993,5854)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.1993 - 12 M 3291/92 (https://dejure.org/1993,5854)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 12 M 3291/92 (https://dejure.org/1993,5854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • zfs 1993, 323
  • zfs 1993, 323 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 422/04

    Anforderungen an eine Gutachtenanforderung nach § 11 Abs. 6 FeV

    Der Senat lässt es dabei ausdrücklich offen, ob bereits die isolierte Erhöhung des Gamma-GT-Wertes - ohne, dass wie im vorliegenden Fall in der Vergangenheit eine erhebliche einmalige Alkoholauffälligkeit (z. B. festgestellte Blutalkoholkonzentration von mehr als 1, 6 Promille) oder wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr feststellbar sind - ausreicht, um ein ärztliches Gutachten i. S. d. § 13 Nr. 1 FeV anzuordnen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.06.1993 - 12 M 3291/92 - ZfS 1993, 323; VGH Mannheim, B. v. 24.09.1991 - 10 S 2323/91 - NZV 1992, 88).
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