Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.03.1993 - 3 U 248/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 1; StVO § 18 Abs. 3
Einfädeln "auf Verdacht" als grobe Verkehrsgefährdung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auffahren auf die BAB; Ausweichmanöver; Blinken als Anzeichen für den Fahrspurwechsel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 18 Abs. 3
Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Einfädeln aus einer Parkplatzausfahrt in den fließenden Verkehr einer Autobahn
Papierfundstellen
- VersR 1994, 952
- zfs 1993, 365
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 03.05.2018 - 4 RBs 117/18
Vorfahrt bei der Autobahnauffahrt
Zutreffend geht das Amtsgericht zwar davon aus, dass der auf eine Autobahn Auffahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs zu beachten hat (OLG Hamm VersR 1994, 952), und zwar auch dann, wenn zähfließender Verkehr und staubedingt "Stop-and-Go-Verkehr" herrscht (LG Essen, Beschl. v. 08.04.2013 - 1 5 S 48/13 - juris). - OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer …
Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen (…BGH a.a.O.; OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.12.2004 - I - 1 U 135/04 [Juris] = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]; KG VRS 113 [2008] 413 [417 für Einfädelnlassen];… Janiszewski/Heß a.a.O. Rz. 12), auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat (OLG Hamm VersR 1994, 952). - KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
Muß der durchgehende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (OLG Hamm, VersR 1980, 92; ZfS 1993, 365; OLG Karlsruhe NZV 1996, 319). - OLG Düsseldorf, 13.12.2004 - 1 U 135/04
Vorfahrverletzung beim Einfädeln: Zur Frage der Alleinhaftung beim …
Den vom Landgericht unter falschem Hinweis auf die Entscheidung des OLG Hamm, abgedruckt in ZfS 1993, 365, formulierten Grundsatz, dass eine Alleinhaftung des Einfahrenden nur dann in Betracht komme, wenn er rücksichtslos vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur fahre, kann der Senat nicht anerkennen.
Rechtsprechung
OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten, Haftung des Unfallhelfers bei Schädigung durch Rettungsmaßnahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 1 O 2681/92
- OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Papierfundstellen
- zfs 1993, 365
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78
Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des …
Auszug aus OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Dabei ist in Rechnung zu stellen, daß der Unfallhelfer in der konkreten Situation unter Umständen nicht seine ungeteilte Aufmerksamkeit dem Schutz der eigenen Person widmen kann (BGH, VersR 1981, 260 ; Greger, § 9 Rn 45; Geigel, 1. Kapitel Rn 19). - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Hierfür sind insbesondere von Bedeutung das Ausmaß der durch den Unfall hervorgerufenen Verletzungen und der heute noch bestehenden psychischen und physischen Auswirkungen auf die Klägerin sowie ihr berufliches und soziales Leben (BGHZ 18, 149/154). - BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86
Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes; …
Auszug aus OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Hieran hat der Bundesgerichtshof angeknüpft (vgl. BGH NJW 1987, 2925 ). - RG, 20.02.1902 - VI 399/01
Haftung für Tierschaden; Revisionsurteil
Auszug aus OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Vielmehr hat schon das Reichsgericht die Verantwortlichkeit des Erstverursachers auf die Verletzungen eines "Retters" jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 50, 219; 164, 125). - RG, 06.06.1940 - VIII 578/39
Sind Verletzungen, die ein Fahrgast bei der Rettung anderer aus einem Kraftwagen …
Auszug aus OLG München, 09.02.1993 - 5 U 5549/92
Vielmehr hat schon das Reichsgericht die Verantwortlichkeit des Erstverursachers auf die Verletzungen eines "Retters" jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 50, 219; 164, 125).