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   OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II   

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OLG Düsseldorf, 09.08.1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II (https://dejure.org/1993,4463)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II (https://dejure.org/1993,4463)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 1993 - 2 Ss 187/93 - 86/93 II (https://dejure.org/1993,4463)
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Papierfundstellen

  • StV 1994, 8
  • zfs 1994, 265
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt;

    Zwar schließen Fehler bei der Lichtbildvorlage entgegen der Auffassung der Revision die Verwertbarkeit des Wiedererkennens nicht aus, dem Urteil muss jedoch zu entnehmen sein, dass dem Gericht in diesem Fall der Mangel und die mögliche Beeinträchtigung des Beweiswertes bewusst war (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1994, 8; OLG Hamm a. a. O.).

    Dem angefochtenen Urteil lässt sich noch nicht einmal ansatzweise entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 511; aus der Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss vom 4. März in 2 Ss 30/04).

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 2 Ss 312/06

    Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage im Rahmen der gemeinsamen Vernehmung

    Allein der Umstand, dass die Zeugen bei der Lichtbildvorlage mit einer 80 bis 90 % Sicherheit glaubten, den Angeklagten wiederzuerkennen, ist bestenfalls ein äußerst schwacher Indikator für die tatsächliche Identifizierungsgewissheit des Zeugen (vgl. BGH NStZ 1994, 295 ; OLG Düsseldorf StV 1994, 8 ; NStZ-RR 2001, 110 ; OLG Köln StV 1994, 68), besagt aber nichts über die objektive Richtigkeit der Identifizierungsentscheidung (Eisenberg aaO. Rdnr. 1408).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Im Hinblick darauf, dass die Zeugin Garbe schon in der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2003 zur Identifizierung des Angeklagten vernommen wurde, also zum Zeitpunkt ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung am 28. April 2004 bereits eine Situation des wiederholten Wiedererkennens vorlag, wird zudem auf die zum beschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens ergangene Rechtsprechung (BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995, 452; BGH StV 2004, 58; OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; OLG Zweibrücken StV 2004, 65; Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 und Senatsbeschluss vom 22. April 2004 in 2 Ss 594/04) hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2003 - 1 Ss 211/02

    Strafverfahren: Auswirkungen von Mängeln der Täteridentifizierung auf Grund

    Zudem lassen die Entscheidungsgründe befürchten, dass es versäumt wurde, die Identifizierung des Angeklagten durch die Zeugen P. und D. G. unter der besonders suggestiven Wirkung der Lichtbildvorlage zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf StV 1994, 8).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

    Dahinstehen kann, ob dem angefochtenen Urteil ausreichend deutlich zu entnehmen ist, dass sich das Amtsgericht des beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419; vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Zutreffend ist zwar der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 16, 204 ff.; 28, 210; BGH NStZ 1996, 350; BGH StV 1995 452 = 511, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe u.a. OLG Köln StV 1994, 67; OLG Düsseldorf StV 1994, 8; OLG Rostock StV 1996, 419) der Tatrichter sich des nach allgemeiner Meinung (vgl. dazu die Literaturnachweise bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 511) beschränkten Beweiswertes des wiederholten Wiedererkennens bewusst sein muss.
  • OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01

    Wiedererkennen, beschränkter Beweiswert, Identifizierung in der Hauptverhandlung,

    Zwar schließen Fehler bei der Lichtbildvorlage die Verwertbarkeit des Wiedererkennens nicht aus, dem Urteil muss jedoch zu entnehmen sein, dass dem Gericht in diesem Fall der Mangel und die mögliche Beeinträchtigung des Beweiswertes bewusst war (OLG Düsseldorf StV 94, 8; vgl. auch LG Köln, NStZ 91, 202).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 17.05.1994 - 1 Qs 75/94   

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https://dejure.org/1994,11271
LG Zweibrücken, 17.05.1994 - 1 Qs 75/94 (https://dejure.org/1994,11271)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.05.1994 - 1 Qs 75/94 (https://dejure.org/1994,11271)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - 1 Qs 75/94 (https://dejure.org/1994,11271)
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  • zfs 1994, 265
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Zweibrücken, 10.03.2008 - Qs 17/08

    Ein möglicherweise alkoholbedingter Fahrfehler bei einer BAK von 0,67 beim

    Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung der Kammer, die das Abkommen von der Fahrbahn nach einem Kurvenverlauf bei einer BAK von 0, 62 ‰ (ZfS 1994, 265) und das Überfahren der Mittellinie auf kurvenreicher Strecke bei einer BAK von 0, 69 ‰ (NZV 1994, 450) nicht für die Annahme relativer Fahrunsicherheit hat ausreichen lassen.
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