Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.03.1994 - 3 Ss 610/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7545
OLG Stuttgart, 03.03.1994 - 3 Ss 610/93 (https://dejure.org/1994,7545)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.03.1994 - 3 Ss 610/93 (https://dejure.org/1994,7545)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. März 1994 - 3 Ss 610/93 (https://dejure.org/1994,7545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptverhandlung; Einspruch ; Verwerfung; Rechtsbeschwerdegericht; Unentschuldigtes Ausbleiben; Gericht; Versäumung; Säumnis; Substantiiertheit; Hauptverhandlungstermin; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rüge; Anwesenheit; Rechtliches Gehör; Verfahrensrüge; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2, § 80 Abs. 3; StPO §§ 44, 45

Papierfundstellen

  • zfs 1994, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Die Unterbringung in einer Familie als Vollzeitpflege ist aber nicht "Hilfe ... in der Einrichtung" im Sinne des Gesetzes; denn es fehlt an den nach der Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 42.91 - FEVS 45, 52 = DVBl 1994, 1298 = Info also 1994, 229 = ZfS 1994, 308) eine "Einrichtung" kennzeichnenden Merkmalen eines in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefassten Bestandes an personellen und sächlichen Mitteln, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist.
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 452/96

    Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

    Im Hinblick auf die Regelung in § 103 Abs. 4 BSHG ist von einem einheitlichen "Einrichtungs"begriff auszugehen (Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl., § 103 Rz 27; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1994 - 5 C 42.91 - FEVS Bd. 45 (1995) S. 52 ff. = ZfS 1994, 308).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Auch bedarf es der substantiierten Darstellung der Sach- und Beweislage, damit geprüft werden kann, ob durch die rechtsfehlerhafte Behandlung des Entbindungsantrages das rechtliche Gehör des Betroffenen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt worden ist (ständ. Rechtspr. des Senates, so schon Beschluss vom 14.03.2000, 1 Ws 347/99 u.a.; OLG Stuttgart Zfs 1994, 308 f; BayObLG VRS 96, 18, 19; OLG Köln VRS 94, 123 ff, 125).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2a Ss 1/01

    Nichterteilung des letzten Wortes; Ausführung der Verfahrensrüge; Beruhen auf

    In der Rechtsprechung wird zwar auch die Auffassung vertreten, dass die bloße Darlegung des Verfahrensverstoßes nicht genüge, vielmehr unter Beachtung von § 344 Abs. 2 StPO die konkreten Tatsachen dargelegt werden müssten, aufgrund derer die Beruhensfrage geprüft werden kann und dazu im einzelnen vorgetragen werden müsse, was der Beschwerdeführer im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung des letzten Worts geltend gemacht hätte (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 81, 389, 390; 3. Senat für Bußgeldsachen, NZV 1992, 497, 498 = VRS 83, 435 ff.; BayObLG NJW 1992, 1907; OLG Hamm NZV 1999, 220; 1993, 244; OLG Köln NZV 1992, 419; OLG Schleswig SchlHA 1989, 116; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 4b Ss 455/01

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ein

    "Bei einer Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG muss sich das Gericht in den Urteilsgründen mit Einwendungen und Bedenken gegen eine Verwerfung auseinandersetzen, insbesondere auch mit der Zulässigkeit des Antrags und dessen Begründung, den Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden, sowie den Erwägungen zur Ablehnung des Antrags (OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 74 RdNr. 35 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 04.12.1995 - 1 Ss 572/95

    Entschuldigtes Fehlen des Betroffenen eines Bußgeldbescheides in der

    Der Senat gibt damit seine bisherige Rechtsprechung, nach der das Verwerfungsurteil auf die Sachrüge hin insgesamt auf Rechtsfehler überprüft wird, auf (vgl. zur Rechtsprechung des Senats Senatsbeschlüsse vom 09. April 1992 - 1 Ss 164/92 -, vom 09. September 1991 - 1 Ss 473/91 - und - zu § 329 StPO - vom 29. Mai 1985 - 1 Ss 335/85 -); er schließt sich damit der herrschenden Meinung an (OLG Stuttgart - 3. Strafsenat - ZfS 1994, 308 f.; Göhler, OWiG , 11. Auflage, Rdnr. 48 b zu § 74 mit weiteren Nachweisen; KK-0Wi-Senge, Rdnr. 64 zu § 74 ; vgl. zu § 329 StPO BGHSt 21, 242, offengelassen bei BGHSt 28, 384 ff., 386; LR-Gollwitzer, 24. Auflage, Rdnr. 97 ff. zu § 329 StPO ).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2002 - 4 Ss 46/02

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an ein

    "Bei einer Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG muss sich das Gericht in den Urteilsgründen mit Einwendungen und Bedenken gegen eine Verwerfung auseinandersetzen, insbesondere auch mit der Zulässigkeit des Antrags und dessen Begründung, den Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden, sowie den Erwägungen zur Ablehnung des Antrags (OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 74 Rdnr. 35 m. w. N.).
  • BayObLG, 15.04.1996 - 3 ObOWi 42/96
    Soweit die Betroffene hingegen damit zugleich die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erheben wollte, wäre diese unzulässig, weil sie nicht im Rahmen des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG angegeben hat, was sie im Falle einer Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. BayObLGSt 1992, 41, 42; OLG Stuttgart ZfS 1994, 308, 309; OLG Hamm NZV 1993, 244 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497 ; OLG Köln NZV 1992, 419 unter Bezugnahme auf eine Reihe von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen).
  • OLG Hamm, 07.01.1997 - 3 Ss OWi 1370/96

    § 74 Abs. 2 OWiG, Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge, Zulassung,

    Eine Bezugnahme auf früher hierzu überreichte Schriftsätze oder eine allgemeine Bezugnahme auf den Akteninhalt ist dabei unzulässig (zu vgl. Göhler, OWiG, 11. Auflage, § 74 Rdnr. 48 b; OLG Stuttgart, ZfS 1994, 308; OLG Celle ZfS 1994, 69; OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.1996 - 4 Ss OWi 41/96 -).
  • OLG Jena, 15.07.2013 - 1 SsRs 74/13

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene

    Auch die bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Ladung ( § 216 StPO , § 74 Abs. 3 OWiG ) erforderliche Darlegung, was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (BayObLG, Beschluss vom 15.4.1996, 3 ObOWi 42/96, OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.3.1994, 3 Ss 610/93 , bei [...]), ist erfolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht