Rechtsprechung
OLG Köln, 12.04.1994 - 22 U 257/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
KOSTEN; QUOTE; TEILABWEISUNG; SCHMERZENSGELDKLAGE
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 92 ZPO
KOSTEN; QUOTE; TEILABWEISUNG; SCHMERZENSGELDKLAGE - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 92
Kostenquote bei Teilabweisung unbezifferter Schmerzensgeldklagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 92
Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilabweisung einer unbeziffert erhobenen Schmerzensgeldklage mit entsprechender Kostenquote bei Zurückbleiben der Urteilssumme hinter der vom Kläger geäußerten Größenvorstellung; Berücksichtigung des Erfolgs eines Berufungsklägers lediglich mit seinem Angriff gegen eine ...
Papierfundstellen
- VersR 1995, 358
- zfs 1994, 362
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie …
Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 22 U 257/93
Andernfalls wäre sein unbezifferter Klageantrag auch nicht zulässig gewesen (BGH, VersR 1984, 538, 540 f.). - BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 181/57
Auszug aus OLG Köln, 12.04.1994 - 22 U 257/93
Wird das erstinstanzliche Urteil nicht nur in der Hauptsache, sondern in zulässiger Weise auch im Kostenpunkt angegriffen (§ 99 Abs. 1 ZPO) und zählt die Anfechtung der Kostenentscheidung zu den wesentlichen Punkten des Rechtsmittelbegehrens, so ist das Rechtsmittel bei einer Abänderung der Kostenentscheidung als teilweise erfolgreich anzusehen (vgl. RG, HRR 1933, 1047; BGH, MDR 1959, 209 = LM § 263 ZPO Nr. 5;… Schneider, Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Aufl., Seite 242;… Anders/Gehle/Bader, Handbuch für den Zivilprozeß, 1992, Seite 304, Rdnr. 562).
- OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13
Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen …
Nur wenn der Kläger die Bemessung des Anspruchs der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts stellt und in der Klagebegründung lediglich unverbindliche Vorstellungen über die Größenordnung äußert, ist § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulasten des Beklagten anwendbar, sofern das Gericht von der Angabe des Klägers um nicht mehr als 20 - 30% (so zum Schmerzensgeld BGH, JurBüro 1965, 371; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 955; OLG Köln, ZfS 1994, 362, 363; OLG Koblenz, AnwBl. 1990, 398) nach unten abweicht. - OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12
Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern bei der Versorgung von …
Für eine Anwendung des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bleibt kein Raum, da die Vorstellung des Klägers in erheblichem Umfang von dem schließlich ausgeurteilten Schmerzensgeldbetrag abweicht, der Kläger insoweit also mit seiner Klage unterlag (…Lackmann in Musielak, ZPO , 10. Aufl., § 92 Rn. 7; OLG Köln, Urteil vom 12.04.1994 - 22 U 257/93 - BeckRS 2004, 11657). - OLG Rostock, 18.01.2021 - 2 U 8/20
Kostenquotelung im Berufungsverfahren wegen fehlerhafter Kostenentscheidung im …
b) Trotz der absehbaren vollständigen Erfolglosigkeit der Berufung (§ 97 Abs. 1 ZPO) in der Sache sind die Kosten des Berufungsverfahrens in Anwendung von § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO - und zwar im Verhältnis ... (Klägerin) zu ... (Beklagter) - zu quoteln, weil sich die daneben im Raum stehende Anfechtung im Kostenpunkt aus den vorstehend ausgeführten Gründen als erfolgreich darstellt und bei der vorliegenden Sachlage der Streit um die Richtigkeit der erstinstanzlichen Kostenentscheidung einen wesentlichen Punkt des Rechtsmittelbegehrens darstellt (OLG Köln, Urteil vom 12.04.1994 - 22 U 257/93, ZfSch 1994, 362 [Juris; Tz. 4], m.w.N.). - LG Bonn, 26.05.1997 - 6 S 98/97
Außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters auf Grund einer Mieterhöhung; Dauer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von …
17Im Rahmen des so eröffneten Anwendungsbereichs des § 92 II Nr. 2 ZPO kann der Ansicht nicht gefolgt werden, wonach die Anwendung der Vorschrift auszuscheiden hat, wenn der auszuurteilende Betrag um mehr als 20% von dem beantragten abweicht (so etwa Thomas/Putzo/Hüßtege, § 92 Rn 9, 10; Musielak/Wolst, ZPO, 5.Aufl., § 92 Rn 7 zieht die Grenze bei einer Abweichung von 100%, wobei die dort als Beleg angeführte Entscheidung des OLG Köln zfs 1994, 362 selbst hierfür nichts hergibt).