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   BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93   

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https://dejure.org/1993,2694
BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93 (https://dejure.org/1993,2694)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1993 - 11 B 50.93 (https://dejure.org/1993,2694)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1993 - 11 B 50.93 (https://dejure.org/1993,2694)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 1994, 70
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Was die zweite Voraussetzung des § 31 a Satz 1 StVZO angeht, so ist die Feststellung des Fahrzeugführers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln; lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - ).

    Das Verwaltungsgericht hat sich dafür u.a. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluß vom 17. Juli 1986 a.a.O.) berufen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Sie trägt dazu vor, die Vorinstanzen seien nicht auf die vom Kläger angeführten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11. April 1988 (NWVBl. 1989, 27) und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 18. Juni 1991 (NJW 1992, 132) eingegangen; nach beiden Urteilen sei bei einem erstmaligen Rotlichtverstoß ohne konkrete Verkehrsgefährdung eine mehr als sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt.
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Was die zweite Voraussetzung des § 31 a Satz 1 StVZO angeht, so ist die Feststellung des Fahrzeugführers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln; lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - ).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Was die zweite Voraussetzung des § 31 a Satz 1 StVZO angeht, so ist die Feststellung des Fahrzeugführers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln; lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Dieser Grundsatz verlangt nämlich nicht, daß sich das Gericht in seiner Entscheidung mit jedem Argument der Beteiligten ausdrücklich auseinandersetzt (vgl. z.B. BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81] ).
  • KG, 16.03.1992 - 3 Ws (B) 40/91
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Hierzu hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Kammergerichts die Ansicht vertreten, das Eichgesetz (in der Fassung vom 22. Februar 1985, BGBl. I S. 410) stelle kein Verbot der Verwertung solcher Fotos auf; die Eichpflicht (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes) garantiere eine besondere qualitative Sicherheit der Messung, so daß bei nicht geeichten Überwachungsanlagen Qualitätsbedenken bestehen könnten, die im allgemeinen durch einen Sicherheitszuschlag oder -abschlag ausgeglichen würden (Kammergericht, Beschluß vom 16. März 1992 - 2 Ss 30/91 - 3 Ws 40/91 - S. 8).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Lehnt dieser - wie hier - durch seinen Bevollmächtigten unter ausdrücklichem Hinweis auf sein "Schweigerecht" pauschal jede Mitwirkung an der weiteren Aufklärung ab, so ist es der Behörde - wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges zu einer bestimmten Zeit nicht feststeht - regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, aber kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen nach dem Fahrzeugführer zu betreiben (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12; zuletzt Beschluß vom 17. Mai 1993 - BVerwG 11 B 50.93 -, jeweils m.w.N.).
  • VG Trier, 23.02.2015 - 1 L 349/15

    Anforderungen an Geschwindigkeitsmessungen bei Auferlegung eines Fahrtenbuchs;

    Dies gilt unabhängig von den Gründen, warum der Fahrzeughalter zu einer Mitwirkung nicht gewillt ist und unbeschadet dessen, ob dieser zu einer Mitwirkung auch verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1993 - 11 B 50.93 -, juris).
  • VG Saarlouis, 08.02.2008 - 10 L 2122/07

    Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung.

    u. a. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, 7 C 3/80, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 17.05.1993, 11 B 50/93, ZfS 1994, 70, vom 09.12.1993, 11 B 113/93, dokumentiert bei Juris, und vom 01.03.1994, 11 B 130/93, VRS 88, 158; VGH Mannheim, Urteil vom 18.06.1991, 10 S 938/91, NJW 1992, 132, und Beschluss vom 01.10.1992, 10 S 2173/92, NZV 1993, 47; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 05.04.2004, 1 Q 54/03, vom 14.04.2000, 9 V 5/00, vom 22.03.2000, 9 V 1/00 und vom 17.01.2000, 9 V 16/99.

    BVerwG, Urteil vom 17.05.1993, 1 B 50.93, ZFS 1994, 70.

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