Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94   

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OLG Hamm, 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94 (https://dejure.org/1994,8195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.1994 - 4 Ss OWi 1262/94 (https://dejure.org/1994,8195)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1262/94 (https://dejure.org/1994,8195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlicht; Unaufmerksamkeit; Pflichtverletzung; Geldbuße; Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 1995, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

    Da die Ampel nach den Urteilsfeststellungen bereits längere Zeit Rotlicht zeigte, als der Betroffene in die Kreuzung einfuhr, liegen zwar den äußeren Gegebenheiten nach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV vor, doch führt dies nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalles (vgl. OLG Hamm, ZfS 1995, 152; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161; DAR 1993, 272).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Rechtsprechung die Auffassung, daß von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann auszugehen sei, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhalte und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfahre (vgl. OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117 ; BayObLG DAR 1996, 103 ; differenzierend nach dem Grad des Verschuldens: OLG Hamm (4. Strafsenat) ZfS 1995, 152).
  • OLG Hamm, 24.02.2003 - 2 Ss OWi 1133/02

    Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot, qualifizierter

    Dies führt jedoch nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalls (zu vgl. OLG Hamm, zfs 1995, 152; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161).
  • OLG Hamm, 21.02.1997 - 2 Ss OWi 1545/96
    Sie ist nicht etwa - wie offenbar der Betroffene meint - auf vorsätzliches und bewußt fahrlässiges Tatverhalten, beschränkt (vgl. Beschluß des Senats vom 28. September 1995 - 2 Ss OWi 1081/95; siehe auch die Beschlüsse des 4. Senats für Bußgeldsachen vom 13. Dezember 1994 4 Ss 0Wi 809/94 und vom 28. Dezember 1994 4 Ss OWi 1262/94 zfs 1995., 152).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.02.1995 - 1 ObOWi 21/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9905
BayObLG, 16.02.1995 - 1 ObOWi 21/95 (https://dejure.org/1995,9905)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1995 - 1 ObOWi 21/95 (https://dejure.org/1995,9905)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 1 ObOWi 21/95 (https://dejure.org/1995,9905)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08

    Geschwindigkeitsschätzung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Erhöhung eines im BKat vorgesehenen Regelfahrverbotes grundsätzlich das Vorliegen einer ungünstigen Prognose dahin voraussetzt, dass die dort vorgesehene Spanne selbst bei einer weiteren Erhöhung der Geldbuße nicht ausreichen wird, den Betroffenen vor erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten (Senat, Beschluss vom 27.5.2008, 1 Ss 29/08; KG VRS 98, 290 f.; BayObLG ZfS 1995, 152 f.; NZV 1994, 487 f.; OLG Hamm NZV 2001, 178 f.; Hentschel, a.a.O. § 25 Rn. 27).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95

    Zur Verhängung eines längeren Fahrverbots bei Tatmerheit

    Die Erhöhung des Fahrverbots über die Dauer eines Monats hinaus kommt dann in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken; diese Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 09. Januar 1990 bei Janiszewski NStZ 1990 S. 274; BayObLG Beschluß vom 05. Juli 1991 bei Janiszewski NStZ 1991, 579; BayObLG ZfS 1995, S. 152 ff.; vgl. auch Himmelreich/Hentschel, a.a.O. Rdnr. 342 c).

    Unter diesen Umständen fehlt es im angefochtenen Urteil an Ausführungen dazu, ob nicht aufgrund der Wechselwirkung zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine höhere Geldbuße ausreicht, so daß von einem länger als einen Monat dauernden Fahrverbot abzusehen ist (vgl. BVerfG NJW 1969, 1623 ; BayObLG ZfS 1995, S. 152 f., 153).

    Zwar kann dennoch in diesen Fällen die Verhängung eines längeren Fahrverbots gerechtfertigt sein (weiter einschränkend BayObLG ZfS 1995, S. 152 f.), sieht doch auch der Bußgeldkatalog bei außerordentlich schweren Verstößen Regelfahrverbote von zwei und drei Monaten beim Ersttäter vor.

  • OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00

    Bemessung des Fahrverbots

    Die Überschreitung dieser Regeldauer des Fahrverbots ist zwar im Einzelfall möglich, setzt jedoch eine ungünstige Prognose dahin voraus, daß das Regelfahrverbot - selbst bei (weiterer) Erhöhung der Geldbuße - nicht ausreichen wird, den Betroffenen von erneuten Verkehrsverstoßen abzuhalten (vgl. BayObLG ZfS 1995, 152, 153; NZV 1994, 487, 488; Jagusch/Hentschel, 35. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 c; ähnlich auch BayObLG, Beschluß vom 25. Februar 1999 - 20b OWi 47/99 bei Himmelreich/Lessing, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und bußgeldverfahren, NStZ 2000, 299, 304).
  • KG, 24.01.2000 - 3 Ws (B) 678/99

    Wegfall der Bestimmung über das Wirksamwerden des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2a

    Die Überschreitung dieser Regeldauer des Fahrverbots setzt eine ungünstige Prognose dahin voraus, daß das Regelfahrverbot - selbst bei (weiterer) Erhöhung der Geldbuße - nicht ausreichen wird, den Betroffenen von erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten (vgl. BayObLG ZfS 1995, 152, 153; NZV 1994, 487, 488; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 35. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 c).
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