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   OLG München, 26.04.1994 - 1 W 2878/93   

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OLG München, 26.04.1994 - 1 W 2878/93 (https://dejure.org/1994,5157)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.1994 - 1 W 2878/93 (https://dejure.org/1994,5157)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 1994 - 1 W 2878/93 (https://dejure.org/1994,5157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenstreitwert; Mindestbetrag; Schmerzensgeldklage; Streitgegenstand; Berufungsrechtszug; Gleiche Sachbehauptung; Höchstbetrag; Erste Instanz

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 18543/89
  • OLG München, 26.04.1994 - 1 W 2878/93

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1117
  • zfs 1996, 31
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.03.1986 - 10 W 2728/85

    Ermittlung des Streitwertes beim unbezifferten Klageantrag; Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG München, 26.04.1994 - 1 W 2878/93
    Die nach OLG München NJW 86, 3089 notwendige Angabe der Obergrenze sei maßgeblich.

    3) Ob die Angabe eines Höchstbetrages überhaupt notwendig ist (so OLG München NJW 86, 3089) läßt der Senat dahingestellt (im übrigen hat auch das OLG München aaO. den Streitwert nicht nach der von ihm für nötig erachteten Obergrenze festgesetzt, sondern nach dem Mindestbetrag).

  • KG, 15.03.2010 - 12 W 9/10

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Unbezifferter Schmerzensgeldantrag mit Angabe

    8 In der Regel ist aber der Wert auch bei der erforderlichen objektiven Würdigung nicht geringer als derjenige Betrag, den der Kläger mindestens begehrt (OLG Hamm, AnwBl 1984, 202; OLG München, VersR 1995, 1117; LG Hamburg JurBüro 1992, 699; Baumbach u.a., ZPO, Anh § 3 Rn 99, 100; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, GKG Anh I § 48, Rn 99, 100; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, § 3 Rn 16 "Unbezifferte Klageanträge", der sich lediglich dagegen wendet, die vom Kläger angegebene Größenordnung des Betrages als verbindliche Mindestgrenze zu behandeln).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2009 - 4 W 343/09

    Zur Streitwertbemessung bei unbeziffertem Klageantrag.

    In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bei unbezifferter Leistungsklage die Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren den vom Kläger genannten (echten) Mindestbetrag nicht unterschreiten darf (BGHZ 132, 341, 352; OLG München, Beschl. v. 15.6.2007 - 1 W 1734/07; VersR 1995, 1117, 1118; NJW 1961, 1122; OLGR Düsseldorf 1996, 175; OLG Köln, VersR 1991, 1430; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdnr. 104; Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rdnr. 34; MünchKomm(ZPO)/Wöstmann, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 121; Prütting/Gehrlein/Gehle, ZPO, § 3 Rdnr. 214; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 35; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 5378) oder ob das Gericht den Streitwert ohne Berücksichtigung der Mindestangaben allein unter objektiver Würdigung des Klägervorbringens nach billigem Ermessen festsetzt (so Baumbach/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 99; Zöller/Herget, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "unbezifferte Klageanträge"; OLG Koblenz, Beschl. v. 20.1.2004 - 12 W 35/04).
  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 W 73/03

    Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Während eine Auffassung der Angabe eines Mindestbetrages durch den Kläger dann keine zwingende Wirkung für die Höhe der Gebührenstreitwertbemessung einräumt, wenn nach der Vorstellung des Gerichts ein anderer Betrag angemessen wäre (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.01.1998 - 5 W 20/97, JurBüro 1998, 260; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.11.1994 - 4 U 127/94, OLGR 1995, 45; KG, Beschl. v. 12.07.1990 - 12 W 5104/89, JURIS; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.03.1981 - 4 W 17/81, RPfleger 1981, 317; KG, Beschl. v. 16.10.1972 - 12 W 1409/72, DAR 1973, 73; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 3 Rn 16 "Unbezifferte Klageanträge"; ebenso wohl auch: Musielak/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 3 Rn 32), vertritt die Gegenauffassung die Ansicht, dass die vom Kläger angegebene Mindestgröße auch wertbestimmend für den Gebührenstreitwert ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.01.1996 - 22 W 48/95, OLGR 1996, 175; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.09.1995 - 11 W 4/95, OLGR 1995, 14; OLG München, Beschl. v. 26.04.1994 - 1 W 2878/93, VersR 1995, 1117; OLG Köln, Beschl. v. 31.05.1990 - 27 W 15/90, VersR 1991, 1430; OLG München, Beschl. v. 02.03.1987 - 24 W 35/87, MDR 1987, 850; OLG Bamberg, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 W 2/86, JurBüro 1986, 908; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.01.1985 - 10 W 69/84, Justiz 1985, 167; OLG Bamberg, Beschl. v. 15.02.1978 - 6 W 27/77, JurBüro 1978, 578; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.12.1977 - 1 W 65/77, JZ 1978, 109; OLG Hamm, Beschl. v. 15.03.1977 - 9 W 8/77, VersR 1977, 935; OLG Celle, Beschl. v. 20.05.1976 - 9 W 41/76, VersR 1977, 59; OLG Nürnberg, Beschl. v. 06.06.1975 - 9 W 57/75, MDR 1976, 411; OLG München, Beschl. v. 22.05.1968 - W 1/67, NJW 1968, 1937; einschränkend: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., Anh § 3 Rn 99; MüKo/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl., § 3, Rn 121), dies jedenfalls dann, wenn aus dem Sachvortrag des Klägers der Bindungswille an die geäußerte Betragsvorstellung zu Tage tritt (OLG Hamm, Urt. v. 08.02.1983 - 27 W 9/83, ZfSch 1983, 142).
  • OLG München, 30.03.2009 - 1 W 977/09

    Streitwertbemessung bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag

    Der Senat sieht jedenfalls keine Veranlassung von dem Grundsatz abzuweichen, dass im Rahmen eines unbezifferten Schmerzensgeldantrags die erkennbaren Vorstellungen der Klagepartei zur Schmerzensgeldhöhe eine Richtschnur für den Verfahrensstreitwert geben (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 26.04.1994, Az. 1 W 2878/93 = VersR 1995, 1117, 1118 und vom 15.06.2006, Az. 1 W 1734/07), selbst wenn das Gericht bei Unterstellung des klägerischen Tatsachenvortrags ein deutlich niedrigeres Schmerzensgeld für angemessen hält (vgl. OLG Dresden vom 19.02.2003, Az. 6 W 73/03 m.w.N. zum Streitstand; Richter am BGH Dr. v. G., Die prozessuale Behandlung von Schmerzensgeldansprüchen in VersR 2000, 525, 529).
  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11

    Prozesskostenhilfe: Beschwerde gegen die Herabsetzung der Höhe des mit der Klage

    Dieser Betrag ist dann im Verfahren im Streit und Berechnungsgrundlage für die Gerichts- und die Anwaltsgebühren, ebenso wie ansonsten die Angabe eines Mindestbetrages bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag regelmäßig die Begrenzung des Streitwertes nach unten bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 26.04.1994, 1 W 2878/93 = VersR 1995, 1117; Senatsbeschluss vom 15.06.2007, 1 W 1734/07 und vom 08.01.2008, 1 W 604/08 sowie vom 10.08.2009, AZ 1 W 1862/09).
  • OLG München, 08.01.2008 - 1 W 604/08

    Streitwertbemessung: Angabe eines Mindestbetrages durch einen

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass im Falle eines unbezifferten Schmerzensgeldantrages die anderweitige Angabe eines Mindestbetrags regelmäßig den Streitwert nach unten beschränkt (Beschluss vom 26.04.1994, 1 W 2878/93 = VersR 1995, 1117; Beschluss vom 15.06.2007, 1 W 1734/07).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94   

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https://dejure.org/1994,4506
OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94 (https://dejure.org/1994,4506)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.1994 - 14 W 331/94 (https://dejure.org/1994,4506)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 14 W 331/94 (https://dejure.org/1994,4506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91; ZPO § 104
    Kein eigenes Beschwerderecht des Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 § 104
    Beschwerderecht des Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt im eigenen Namen; Kostenfestsetzungsbeschluß; Beweisgebühr; Zuladungsanordnung; Unzulässigkeit einer Beschwerde; Kostenfestsetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1332
  • zfs 1996, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 18.01.1994 - 14 W 31/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94
    Unter diesen Umständen ist die geltend gemachte Beweisgebühr ersichtlich nicht erfallen (vgl. Senatsbeschlüsse RPfl. 1980, 241 und jüngst vom 18. Januar 1994 - 14 W 31/94).
  • OLG Koblenz, 31.08.1993 - 14 W 571/93

    Unzulässigkeit einer vom Anwalt im eigenen Namen eingelegten Kostenbeschwerde

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94
    Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. August 1993 - 14 W 571/93 und vom 26.Oktober 1993 - 14 W 672/93; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229; Herget in Zöller, ZPO , 18. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 9; vgl. auch OLG Köln …
  • OLG Koblenz, 26.10.1993 - 14 W 672/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94
    Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. August 1993 - 14 W 571/93 und vom 26.Oktober 1993 - 14 W 672/93; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229; Herget in Zöller, ZPO , 18. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 9; vgl. auch OLG Köln …
  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Im vorliegenden Fall findet sich kein Hinweis dafür, daß die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin die sofortige Beschwerde nicht für ihre Mandantin einlegen wollten, zumal von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte - soweit ersichtlich - eine Beschwerdebefugnis des anwaltlichen Bevollmächtigten im Kostenfestsetzungsverfahren abgelehnt wird (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1992, 271; OLG Koblenz, JurBüro 1995, 92).
  • LAG München, 18.09.2008 - 10 Ta 204/06

    Kostenfestsetzung - Prozessstandschaft

    Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1995, 92; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.1995 - 18 W 101/94   

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https://dejure.org/1995,5998
OLG Frankfurt, 01.02.1995 - 18 W 101/94 (https://dejure.org/1995,5998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.1995 - 18 W 101/94 (https://dejure.org/1995,5998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 18 W 101/94 (https://dejure.org/1995,5998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91; AKB § 7 Abs. 2 Nr. 5
    Anwaltskosten des VN im Prozeß gegen Unfallgegner L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftpflichtprozeß; Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung; Außergerichtlicher Vergleich; Vertrag zu Lasten eines Dritten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 7 II; ZPO § 91

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2997 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 1116
  • VersR 1996, 387
  • zfs 1996, 31
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 29.12.2003 - 17 W 299/03

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten der Beauftragung eines eigenen Anwalts durch

    Dann ist die Beauftragung eines eigenen Anwaltes durch den Halter nicht nötig, und die dadurch entstandenen Mehrkosten sind nicht erstattungsfähig (OLG Bamberg VersR 1986, 395; OLG Bremen VersR 1988, 1304; OLG Hamburg a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Hamm MDR 1990, 1019; OLG München MDR 1995, 263; 265; OLG Koblenz MDR 1995, 263 f; a.A. OLG Düsseldorf MDR 1985, 148; OLG Oldenburg JB 1990, 1479; OLG Frankfurt VersR 1996, 387; KGJB 1998, 198).
  • KG, 25.11.1997 - 1 W 3666/96
    Die Erstattung der Kosten des weiteren, nach der Bestellung des gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten durch den Versicherer beauftragten Anwalts des Versicherungsnehmers kommt dann nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen, wie dem Vorliegen eines Interessengegensatzes zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in Betracht (vgl. Senat aaO; ebenso OLG Hamburg, JurBüro 1988, 762; OLG Schleswig, JurBüro 1984, 1563/1564, dort auch zur getrennten Bestellung verschiedener Prozeßbevollmächtigter; a. A. - für generelle Erstattungsfähigkeit - dagegen OLG Düsseldorf, MDR 1985, 148; OLG Frankfurt, VersR 1996, 387 - LS -).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8469
OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95 (https://dejure.org/1995,8469)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.11.1995 - 2 U 214/95 (https://dejure.org/1995,8469)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. November 1995 - 2 U 214/95 (https://dejure.org/1995,8469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 h
    Umfang des Risikoausschlusses des § 4 Abs. 1 h ARB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Risikoausschluß; Versicherungsvertrag; Bürgschaftsvertrag; Garantievertrag; Schuldübernahmevertrag; Dingliche Besicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Risikoausschluß; Versicherungsvertrag; Bürgschaftsvertrag; Garantievertrag; Schuldübernahmevertrag; Dingliche Besicherung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 622
  • zfs 1996, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 86/84

    Auslegung der Benzinklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95
    Daher ist abweichend von dem allgemeinen Grundsatz, wonach Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie verstehen muß, im Zweifel davon auszugehen, daß diese Begriffe in demselben Sinne verwandt werden, wie in der Rechtssprache (BGH VersR 1986, 537, 538; 1992, 487, 488; RuS 1995, 332, 333).

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis könnte daher ausnahmsweise allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der allgemeine Sprachgebrauch hiervon deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 1986, 537, 538; RuS 1995, 332, 333).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95
    Daher ist abweichend von dem allgemeinen Grundsatz, wonach Allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie verstehen muß, im Zweifel davon auszugehen, daß diese Begriffe in demselben Sinne verwandt werden, wie in der Rechtssprache (BGH VersR 1986, 537, 538; 1992, 487, 488; RuS 1995, 332, 333).

    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis könnte daher ausnahmsweise allenfalls dann in Betracht kommen, wenn der allgemeine Sprachgebrauch hiervon deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 1986, 537, 538; RuS 1995, 332, 333).

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95
    Zum anderen werden von diesem Zusatz allenfalls Modifikationen der aufgezählten Vertragstypen, wie z.B. die Schuldmitübernahme (vgl. BGH VersR 1978, 816, 818), nicht aber alle rechtlich andersartigen Verträge, die wirtschaftlich zu einem vergleichbaren Erfolg führen mögen, erfaßt, insbesondere nicht alle Formen der dinglichen Besicherung mit Hilfe Dritter (a.A. - ohne nach Ansicht des Senats tragfähiger Begründung - für den Fall der Grundschuldbestellung durch einen Dritten: LG Aachen, VersR 1985, 334; Harbauer, a.a.O., § 4 Rdn. 63).
  • LG Aachen, 26.04.1984 - 2 O 79/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95
    Zum anderen werden von diesem Zusatz allenfalls Modifikationen der aufgezählten Vertragstypen, wie z.B. die Schuldmitübernahme (vgl. BGH VersR 1978, 816, 818), nicht aber alle rechtlich andersartigen Verträge, die wirtschaftlich zu einem vergleichbaren Erfolg führen mögen, erfaßt, insbesondere nicht alle Formen der dinglichen Besicherung mit Hilfe Dritter (a.A. - ohne nach Ansicht des Senats tragfähiger Begründung - für den Fall der Grundschuldbestellung durch einen Dritten: LG Aachen, VersR 1985, 334; Harbauer, a.a.O., § 4 Rdn. 63).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95
    Darüber hinaus ist bei der Auslegung von § 4 I h) ARB zu berücksichtigten, daß Risikoausschlüsse grundsätzlich nicht weiter ausgelegt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1975, 1093, 1094; VersR 1978, 54, 55).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05

    Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen

    Das gilt im übrigen auch nach dem allgemeinen Sprachverständnis des Alltags, das in einer persönlichen Haftungsübernahme etwas anderes als die Bestellung einer dinglichen Sicherheit sieht (OLG Oldenburg VersR 1996, 622).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 3 Ws 293/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8158
OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 3 Ws 293/95 (https://dejure.org/1995,8158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.1995 - 3 Ws 293/95 (https://dejure.org/1995,8158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 3 Ws 293/95 (https://dejure.org/1995,8158)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1267
  • zfs 1996, 31
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Jena, 14.05.2008 - 4 W 218/08

    Zur Aberkennung einer Sachverständigenvergütung

    MDR 1995, 1267).
  • KG, 25.03.2003 - 1 W 568/01

    Vergütungsfestsetzung für den gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Anm. Lappe; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 1267; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 16 Rn.15).
  • LG Leipzig, 07.05.2002 - 5 HKO 10008/00

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Kostenfestsetzung im

    Dabei hat der Höchststundensatz von DM 100, 00 nach Auffassung der Kammer Ausnahmecharakter und steht auch einem besonders qualifizierten Sachverständigen nur in Ausnahmefällen bei Spitzenleistungen und bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten zu (OLG Nürnberg, JurBüro 99, 426; OLG Düsseldorf, JurBüro 94, 566; OLG Düsseldorf, MDR 95, 1267).
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