Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.11.2000

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   BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97   

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BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97 (https://dejure.org/2000,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 11 A 33.97 (https://dejure.org/2000,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 11 A 33.97 (https://dejure.org/2000,1615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; 16. BImSchV § 2
    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des Außenwohnbereichs; Entschädigung

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges - Schallschutz - Schutz des Außenwohnbereichs - Entschädigung

  • Judicialis

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; ; 16. BImSchV § 2

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 18 AEG, § 20 AEG; § 41 BImSchG; § 42 BImSchG; § 1 16. BImSchV, § 2 16. BImSchV, § 3 Anlage 2 16. BImSchV
    Nachweis dauerhafter Lärmminderung durch das Verfahren BüG (besonders überwachtes Gleis; das Verfahren BüG, damit erzielte Lärmminderungseffekte und Wertung; "dauerhafte" Lärmminderung; "Eingriffsschwelle" für das Nachschleifen; Verhältnismäßigkeitsprüfun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 3; 16. BImSchV § 2
    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des Außenwohnbereichs; Entschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Begründet Schienenlärm Entschädigungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 78
  • DÖV 2000, 1013 (Ls.)
  • zfs 2001, 141
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d. h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9, 5 dB (A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 = UPR 1997, 295 = NuR 1997, 435 = DVBl 1997, 831) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt Va erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB (A) neu zu entscheiden, gab die Beigeladene erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.

    Außerdem hat der Senat bereits wiederholt - unter Auswertung der insoweit dokumentierten Forschungsergebnisse - die Kritik am sog. Schienenbonus (Korrektursummand S in der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV) zurückgewiesen (vgl. BVerwGE 104, 123 [131 ff.]; 106, 241 [246 ff.]).

    1 In seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff.) hat der Senat den Standpunkt vertreten, die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden.

    Es wäre ein Mißverständnis, wenn man der Aussage, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden (BVerwGE 104, 123 [139]), Gegenteiliges entnehmen wollte.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    1.2 Die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose, die das Ingenieurbüro in seinem Gutachten vom 23. September 1997 erarbeitet hat, ist vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) überprüft und gebilligt worden.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i. S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a. a. O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Trotz ihrer Vorbelastung können die Streckenanlieger sich im Falle der Grenzwertüberschreitung nunmehr darauf berufen, durch den zu erwartenden Lärmanstieg schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt zu sein (vgl. Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4C 26.93 - BVerwGE 97, 367 [375 f.]).

    Insofern hat der Gesetzgeber den "kodifikatorischen Anspruch" (Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4C 26.93 - BVerwGE 97, 367 [371]) der §§ 41 ff. BImSchG selbst eingeschränkt, so daß § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG Anwendung findet.

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Dies erfordert es, die Grenze der Zumutbarkeit für Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen jeweils in gleicher Weise zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4C 51.89 - BVerwGE 87, 332 [377 ff.]).

    Von einer nächtlichen Nutzung zu Wohnzwecken - und "damit als zentraler Lebensmittelpunkt" (so BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991, a. a. O., S. 380) - kann somit beim Außenwohnbereich nicht ausgegangen werden (vgl. § 2 Abs. 3 der 16. BImSchV).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Sie berufen sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts, wonach § 41 BImSchG insgesamt striktes Recht enthält (vgl. BVerwGE 108, 248 [256 ff.]).

    Der 4. Senat hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - (BVerwGE 108, 248) gegen diese Auffassung des erkennenden Senats ausgesprochen.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage sind nicht geeignet, der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Nachhinein den Stempel der Fehlerhaftigkeit aufzudrücken (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 989; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 201; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4C 29.94 - BVerwGE 102, 331 [346]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4C 32.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70, S. 17, 21 f.).
  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage sind nicht geeignet, der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Nachhinein den Stempel der Fehlerhaftigkeit aufzudrücken (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - NVwZ 1999, 989; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131, S. 201; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4C 29.94 - BVerwGE 102, 331 [346]; Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4C 32.84 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70, S. 17, 21 f.).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Nachträgliche Entwicklungen, mit denen sämtliche Beteiligte im Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten, verweist die Vorschrift des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG dementsprechend in ein gesondertes Antragsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4C 49.86 - BVerwGE 80, 7 [13]).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
    Hieran knüpfen die in der letzten mündlichen Verhandlung in den Verfahren BVerwG 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 gestellten Anträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens an, denen sich die Kläger hinsichtlich der Kosten für aktiven und passiven Schallschutz angeschlossen haben.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13

    Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 A 6.99

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

  • BVerwG, 02.10.1998 - 11 A 36.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Diese Flächen, zu denen Gärten, Terrassen, Balkone und in ähnlicher Weise nutzbare sonstige Außenanlagen gehören, sind nur tagsüber schutzwürdig, da sie nachts nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen zu dienen pflegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 54; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - III ZR 166/93 - BGHZ 129, 124).
  • VGH Bayern, 15.01.2001 - 20 A 99.40024
    Auf letztere stützt sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. März 2000 (Az. 11 A 33.97 S. 17 UA).

    Auch dann sieht der Senat den Nachweis einer dauerhaften Reduzierung um 3 dB(A) als gegeben an, denn diese marginale, dauerhaft kaum erfassbare Größe würde dadurch kompensiert, dass der Schallmesswagen einen um 1 dB(A) höheren Eingriffswert anzeigt als tatsächlich außerhalb des Schallmesswagens gemessen wird, wie die Beigeladene zu 1) unwidersprochen unter Hinweis auf BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O. S. 20 UA vorgetragen hat.

    Der Senat folgt damit neuerdings auch der Rechtsprechung des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. März 2000 (a.a.O. S. 22 ff UA).

    Etwaige Abwägungsfehler können dementsprechend unter der Voraussetzung des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG unschädlich sein (BVerwG vom 15.3.2000, a.a.O. S. 26 UA).

    Bei einer Erhöhung der Lärmschutzwand von 2 m auf 3 m betragen die Mehrkosten pro Quadratmeter-Lärmschutzwand ca. 500 DM, wodurch sich eine Lärmminderung von ca. 4 dB(A) ergibt, während bei einer Erhöhung von 4 m auf 5 m sich die Mehrkosen auf ca. 1.000 DM pro Quadratmeter-Lärmschutzwand belaufen und sich die Lärmreduzierung auf ca. 2 dB(A) beschränkt (BVerwG v. 15.3.2000 a.a.O. S. 37 UA).

    Zumindest dann, wenn bereits Wand/Wallhöhen von 4 m bis 5 m planfestgestellt sind, ist die Schlussfolgerung, dass eine weitere Wanderhöhung unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, naheliegend und deswegen rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG vom 15.3.2000, a.a.O. S. 37 UA).

    Solche geringen Pegelminderungen sind unter Kostengesichtspunkten (hier Sprungkosten) unverhältnismäßig und wurden vom Eisenbahnbundesamt im Rahmen der Abwägung zu Recht abgelehnt (vgl. BVerwG v. 15.3.2000 a.a.O. S. 40 UA).

    Aus diesem Grunde ist beim Ausbau vorhandener Strecken der Vorbelastung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung in ausgewogener Weise Rechnung zu tragen (BVerwG vom 15.3.2000, a.a.O. UA S. 28).

    Eine Überschreitung der Nachtwerte lässt einen Anspruch nicht entstehen (BVerwG vom 15.3.2000, UPR 2000, 351).

    Als Anspruchsgrundlage für den Erschütterungsschutz und den Schutz vor sekundärem Luftschall kommt allein § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG in Betracht (BVerwG v. 10.10.1995 NVwz-RR 1997, 336, 338, v. 15.3.2000 a.a.O. S. 43 UA; BayVGH v. 21.2.1995 a.a.O. S. 89, 94 UA).

  • VG Regensburg, 15.01.1996 - RO 5 K 93.1448
    Auf letztere stützt sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. März 2000 (Az. 11 A 33.97 S. 17 UA).

    Auch dann sieht der Senat den Nachweis einer dauerhaften Reduzierung um 3 dB(A) als gegeben an, denn diese marginale, dauerhaft kaum erfassbare Größe würde dadurch kompensiert, dass der Schallmesswagen einen um 1 dB(A) höheren Eingriffswert anzeigt als tatsächlich außerhalb des Schallmesswagens gemessen wird, wie die Beigeladene zu 1) unwidersprochen unter Hinweis auf BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O. S. 20 UA vorgetragen hat.

    Der Senat folgt damit neuerdings auch der Rechtsprechung des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. März 2000 (a.a.O. S. 22 ff UA).

    Etwaige Abwägungsfehler können dementsprechend unter der Voraussetzung des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG unschädlich sein (BVerwG vom 15.3.2000, a.a.O. S. 26 UA).

    Bei einer Erhöhung der Lärmschutzwand von 2 m auf 3 m betragen die Mehrkosten pro Quadratmeter-Lärmschutzwand ca. 500 DM, wodurch sich eine Lärmminderung von ca. 4 dB(A) ergibt, während bei einer Erhöhung von 4 m auf 5 m sich die Mehrkosen auf ca. 1.000 DM pro Quadratmeter-Lärmschutzwand belaufen und sich die Lärmreduzierung auf ca. 2 dB(A) beschränkt (BVerwG v. 15.3.2000 a.a.O. S. 37 UA).

    Zumindest dann, wenn bereits Wand/Wallhöhen von 4 m bis 5 m planfestgestellt sind, ist die Schlussfolgerung, dass eine weitere Wanderhöhung unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, naheliegend und deswegen rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG vom 15.3.2000, a.a.O. S. 37 UA).

    Solche geringen Pegelminderungen sind unter Kostengesichtspunkten (hier Sprungkosten) unverhältnismäßig und wurden vom Eisenbahnbundesamt im Rahmen der Abwägung zu Recht abgelehnt (vgl. BVerwG v. 15.3.2000 a.a.O. S. 40 UA).

    Aus diesem Grunde ist beim Ausbau vorhandener Strecken der Vorbelastung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung in ausgewogener Weise Rechnung zu tragen (BVerwG vom 15.3.2000, a.a.O. UA S. 28).

    Eine Überschreitung der Nachtwerte lässt einen Anspruch nicht entstehen (BVerwG vom 15.3.2000, UPR 2000, 351).

    Als Anspruchsgrundlage für den Erschütterungsschutz und den Schutz vor sekundärem Luftschall kommt allein § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG in Betracht (BVerwG v. 10.10.1995 NVwz-RR 1997, 336, 338, v. 15.3.2000 a.a.O. S. 43 UA; BayVGH v. 21.2.1995 a.a.O. S. 89, 94 UA).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    - zur Qualifizierung bestimmter Grundstücksbereiche als Außenwohnbereiche und deren Schutzwürdigkeit vgl. etwa: BVerwG, Urteile 15. März 2000 - 11 A 33.97 - NVwZ 2001, 78 und vom 6. Juni 2002 - 4 A 44.00 - DVBl 2002, 1494 m.w.N. - Beurteilungspegel bis zu 60 dB (A) auftreten können, die eine relativ ungestörte Kommunikation nicht mehr uneingeschränkt zulassen.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 33.97 - NVwZ 2001, 78.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Diese Flächen, zu denen Gärten, Terrassen, Balkone und in ähnlicher Weise nutzbare sonstige Außenanlagen gehören, sind nur tagsüber schutzwürdig, da sie nachts nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen zu dienen pflegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 54; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - III ZR 166/93 - BGHZ 129, 124).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

    Der Senat hält es aber für angängig, der grundsätzlich ausreichenden überschlägigen Kostenabschätzung (BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 33.97 - NVwZ 2001, 78) im Regelfall nur die Bruttokosten für die Errichtung der Lärmschutzwände als Gesamtkosten zugrunde zu legen, wie es der Verwaltungspraxis entspricht.
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Dieses Schleifverfahren ist nach der Verfügung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. März 1998 als Maßnahme gemäß der Amtlichen Anmerkung in Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV als eine besondere Vorkehrung zur zusätzlichen dauerhaften Lärmminderung anerkannt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; ausführlich etwa Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., juris Rn. 29 ff.).

    Denn es wird nicht darauf abgestellt, ob der Erfolg einer Schutzmaßnahme den mit ihm verbundenen Aufwand rechtfertigt (zur Beanstandung eines solchen Schutzkonzepts siehe Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2000 - 11 A 33.97 -, juris; Berka, a.a.O.).

    Für diesen Zeitraum ist die Verweisung auf passive Schallschutzmaßnahmen zumutbar, weil üblicherweise die Außenwohnbereiche nicht zum Schlafen genutzt werden (siehe BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., Rn. 61; Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, a.a.O., § 41 Rn. 52).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Diese Flächen, zu denen Gärten, Terrassen, Balkone und in ähnlicher Weise nutzbare sonstige Außenanlagen gehören, sind nur tagsüber schutzwürdig, da sie nachts nicht dem dauernden Aufenthalt von Menschen zu dienen pflegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 54; BGH, Urteil vom 16. März 1995 - III ZR 166/93 - BGHZ 129, 124).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Hieran knüpfen die in der letzten mündlichen Verhandlung in den Verfahren BVerwG 11 A 33.97, 11 A 34.97, 11 A 42.97 und 11 A 46.97 gestellten Anträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens an.

    In der Sache BVerwG 11 A 33.97 hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage dazu ausgeführt:.

    Im übrigen verweist der Senat auf die nachfolgenden Ausführungen in seinem heutigen Urteil in der Sache BVerwG 11 A 33.97:.

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Gleichwohl sind nur solche Gebäude zu berücksichtigen, bei denen eine schutzwürdige Nutzung überhaupt erkennbar war (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - juris Rn. 136 ).

    Eine jedenfalls überschlägige Kostenabschätzung ist allerdings grundsätzlich erforderlich (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - juris Rn. 132 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03

    Kein Schutz der Außenwohnbereiche nach 22 Uhr!

  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366

    Berufungszulassung (abgelehnt); allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 7 KS 78/06

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine geplante Verbreiterung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - 11 A 1227/17

    Schutzanspruch auf nachträglichen Lärmschutz im Hinblick auf das zu schützende

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.2000 - 5 C 1.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2785
BVerwG, 02.11.2000 - 5 C 1.00 (https://dejure.org/2000,2785)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2000 - 5 C 1.00 (https://dejure.org/2000,2785)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2000 - 5 C 1.00 (https://dejure.org/2000,2785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 493 (Ls.)
  • zfs 2001, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 5 C 1.00
    Es kann auch nicht auf der Grundlage des bereits festgestellten Sachverhalts davon ausgegangen werden, dass der Kläger zu 1 alle für ihn als Spätgeborenen geltenden Anforderungen an die Feststellung deutscher Volkszugehörigkeit (s. dazu BVerwGE 98, 367 ) erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01

    Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz

    Bei Personen, die vor dem 1.7.1990 eine Übernahmegenehmigung erhalten haben, beurteilt sich die Frage, ob sie den Status eines Spätaussiedlers erworben haben, gemäß § 100 Abs. 4 BVFG alternativ nach den materiellrechtlichen Kriterien des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG i.V.m. § 6 BVFG a.F. oder des § 4 BVFG (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 2.11.2000 - 5 C 1.00 -, DVBl. 2001, S. 493 zu § 100 Abs. 4 BVFG; Urteil vom 18.3.1999 - 5 C 1.99 - und Beschluss vom 14.1.1997 - 9 B 439.96 - zu § 100 Abs. 5 BVFG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.1994 - 22 E 465/94 - zu § 100 Abs. 4).

    Sie gewähren deshalb Vertrauensschutz in der Weise, dass der Spätaussiedlerstatus auch dann entsteht, wenn diejenigen Voraussetzungen vorliegen, die seinerzeit vor Erteilung eines Aufnahmebescheides bzw. einer Übernahmegenehmigung, die gemäß § 105c BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990 (BGBl. I, S. 1247) schon damals einem vor dem 1.1.1993 erteilten Aufnahmebescheid gleichstand, mit positivem Ergebnis geprüft worden sind, nämlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG mit Ausnahme der dort im 1. Halbsatz angeführten Stichtage (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.11.2000 - 5 C 1.00 -, DVBl. 2001, S. 493 zu § 100 Abs. 4 BVFG; Urteil vom 18.3.1999 - 5 C 1.99 - und Beschluss vom 14.1.1997 - 9 B 439.96 - zu § 100 Abs. 5 BVFG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.1994 - 22 E 465/94 - zu § 100 Abs. 4; vgl. auch Begründung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes, BTDrs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 12 A 2720/04

    Kenntnis der deutschen Sprache im Zeitpunkt der Ausreise bzw. Einreise als Indiz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man unter Anwendung des "Günstigkeitsprinzips", vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2000 - 5 C 1.00 -, ZFSH/SGB 2001, 348 f., auf § 6 BVFG in der bis zum 1. Januar 1993 geltenden Fassung abstellt, da im vorliegenden Fall - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird - fehlende oder mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse der Annahme der Überlieferung des volksdeutschen Bewußtseins entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1

    vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 2. November 2000 - 5 C 1.00 -, ZfS 2001, 141 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 1994 - 22 E 465/94 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. November 2001 - 6 S 1067/01 -, Juris; Bay. VGH, Urteil vom 16. April 2007 - 11 B 05.1379, 11 B 05.1381 -, Juris; Beschluss vom 20. März 2006 - 11 C 04.2558 -, Juris; Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 B 02.516 -, Juris; zu § 100 Abs. 5 BVFG: BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 1.99 - OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. November 2002 - 12 A 11500/02 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

    Dies ergibt sich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zum einen mit Blick auf § 100 Abs. 4 BVFG - vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2000 - 5 C 1.00 -, ZfS 2001, 141 ff., - und zum anderen zur Vermeidung einer echten Rückwirkung - vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 ff. - eine solche Kombination angenommen hat.
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 11 ZB 06.1427

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens nach

    Zum einen würden bloße Anträge auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung für den Kläger nicht ausreichen, um die Rechtsfolge des § 100 Abs. 4 Satz 1 BVFG auszulösen, d.h. um die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung nach sich zu ziehen, kumulativ zu prüfen, ob der Kläger Spätaussiedler entweder nach § 4 BVFG i.V.m. § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094) oder nach den in der Regel leichter zu erfüllenden Erfordernissen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG i.V.m. § 6 BVFG in der bis zum Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes geltenden Fassung ist (vgl. zu dem in solchen Fällen zu beachtenden "Günstigkeitsprinzip" BVerwG vom 2.11.2000 Az. 5 C 1.00, RdNr. 13 im Juris-Ausdruck).
  • VG Köln, 10.09.2013 - 7 K 6824/12

    Keine Einbeziehung von Ehegatten oder Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid von

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.11.2000 (5 C 1/00).
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