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   OVG Saarland, 09.08.2000 - 9 V 21/00   

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https://dejure.org/2000,22228
OVG Saarland, 09.08.2000 - 9 V 21/00 (https://dejure.org/2000,22228)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.08.2000 - 9 V 21/00 (https://dejure.org/2000,22228)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. August 2000 - 9 V 21/00 (https://dejure.org/2000,22228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung des Rechts von einer in Frankreich erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, wenn dem Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis, die deutsche Fahrerlaubnis im Inland rechtskräftig von einem Gericht entzogen worden ist; Erteilung des Rechts, von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Ob die Wiedergewinnung der Fahreignung ausnahmsweise - abgesehen von dem noch zu erörternden Neuerwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU- oder EWR-Staat - in anderer Weise als durch die Beibringung eines solches Gutachtens nachgewiesen werden kann, wie das OVG Saarlouis in einem Eilverfahren entschieden hat (Beschluss vom 9. August 2000 - 9 V 21/00 - ZfS 2001, 142), mag dahingestellt bleiben; denn der Kläger weigert sich unter Hinweis auf seine ausländische Fahrerlaubnis, jeglichen Nachweis seiner Fahreignung nach Ablauf der Sperrfrist zu erbringen.
  • VG Freiburg, 16.07.2002 - 2 K 801/02

    Gebrauch einer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland erworbenen

    OVG vom 09.08.2000 - 9 V 21/00 - darauf hin, dass die Regelungen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in der Fahrerlaubnis-Verordnung nach der amtlichen Begründung zu Art. 3 Nr. 2 (§ 4) Abs. 4 IntKfzV nicht anwendbar seien.

    Dies gilt auch dann, wenn die ausländische Fahrerlaubnis erst zu einem späteren Zeitpunkt erworben wurde (so auch Saarl. OVG., Beschluss vom 09.08.2000 - 9 V 21/00 -, ZfSch 2001, 142, JURIS; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 18.11.1998 - 12 K 1805/98 -, JURIS).

    § 11 Abs. 2 IntKfzV erfasst auch den Fall, dass der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht berechtigt ist (so auch Saarl. OVG., Beschluss vom 09.08.2000 - 9 V 21/00 -, ZfSch 2001, 142, JURIS; und vom 29.01.1996 - 9 W 63/95 -, ZfSch 1997, 160; VG Bayreuth, Urteil vom 08.04.1997 - B 1 S 96.1120 -, JURIS).

    Denn der Anwendung von § 20 FeV steht entgegen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland keinen Einfluss auf den Bestand ausländischer Fahrerlaubnisse hat (vgl. mit ausführlicher Begründung Saarl. OVG., Beschluss vom 09.08.2000 - 9 V 21/00 -, ZfSch 2001, 142, JURIS, unter Hinweis auf die Begründung zur Verordnung für die Zulassung zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.08.1998).

  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.08.2000 -9 V 21/00-.
  • VG Augsburg, 12.02.2008 - Au 3 K 07.943

    Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland während Sperrfrist berechtigt zum Führen von

    Die Teilnahme von Inhabern einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, wird dann nicht mehr dem internationalen Kraftfahrzeugverkehr zugeordnet und ist daher in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt (OVG Saarl vom 9.8.2000, ZfS 2001, 142).
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