Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,145
BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00 (https://dejure.org/2001,145)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2001 - IV ZR 225/00 (https://dejure.org/2001,145)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - IV ZR 225/00 (https://dejure.org/2001,145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht - Aufklärungsobliegenheit - Versicherungsnehmer - Vorsatz - Versicherungsgeber - Leistungsfreiheit

  • verkehrsrechtsforum.de

    Hat der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit durch vorsätzlich falsche Angaben verletzt, kann der Versicherer sich nach Treu und Glauben gleichwohl nicht auf Leistungsfreiheit berufen, sofern der Versicherungsnehmer den wahren Sachverhalt freiwillig ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; AVB f. Kraftfahrvers. (AKB) § 7 I (2) Satz 3; ; AVB f. Kraftfahrvers. (AKB) § 7 V (4)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Treuwidrige Berufung auf Leistungsfreiheit nach rechtzeitiger Offenbarung einer vorsätzlichen Aufklärungsobliegenheitsverletzung

  • RA Kotz

    Falschangaben gegenüber der Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei nachträglicher freiwilliger Aufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kaskorecht - Berichtigung von Falschangaben: Grundsatzentscheidung des BGH

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    § 6 VVG; § 7 AKB
    Kraftfahrtversicherung - Aufklärungsobliegenheit - falsche Angaben des Versicherungsnehmers - Leistungsfreiheit des Versicherers

  • nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    VVG § 6 Abs. 3; AVB für Kraftfahrvers. (AKB) § 7 I (2) Satz 3, V (4)
    Leistungsfreiheit des Versicherers bei falschen Angaben des Versicherungsnehmers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 518
  • NZV 2002, 118
  • NJ 2002, 424
  • VersR 2002, 173
  • VersR 2002, 518
  • zfs 2002, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Falsche Angaben zur Laufleistung und zu Vorschäden sind generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden (vgl. zu Vorschäden Senatsurteil vom 7. Dezember 1983 - IVa ZR 231/81 - VersR 1984, 228 f.).

    Das erhebliche Verschulden, für dessen Fehlen der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist (Senatsurteil vom 7. Dezember 1983 aaO), ist durch das Verhalten des Versicherungsagenten R. bei der Entgegennahme der Schadensanzeige nicht ausgeräumt.

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Die Bestimmungen über die Aufklärungsobliegenheiten tragen dem Gedanken Rechnung, daß der Versicherer, um sachgemäße Entschlüsse fassen zu können, sich darauf verlassen muß, daß der Versicherungsnehmer von sich aus richtige und lückenlose Angaben über den Versicherungsfall macht und daß der drohende Verlust seines Anspruchs geeignet ist, ihn zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben anzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182 f.; Römer, aaO § 6 Rdn. 38).
  • OLG Hamm, 19.11.1999 - 20 U 205/98

    Berichtigung falscher Angaben gegenüber dem Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    bb) Falsche Angaben erfüllen schon den objektiven Tatbestand dann nicht, wenn sie so schnell berichtigt werden, daß die korrigierte Information dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem er sich erstmals mit dem Vorgang befaßt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 13/65 - VersR 1968, 137 unter II; OLG Hamm VersR 2000, 577 unter 1).
  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Kann nicht ausgeschlossen werden, daß die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (vgl. das vorstehend zitierte Senatsurteil sowie die Senatsurteile vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752 unter III und vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351 unter II 3 b).
  • BGH, 30.11.1967 - II ZR 13/65

    Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers im Rahmen eines Schadensfalls -

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    bb) Falsche Angaben erfüllen schon den objektiven Tatbestand dann nicht, wenn sie so schnell berichtigt werden, daß die korrigierte Information dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem er sich erstmals mit dem Vorgang befaßt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 13/65 - VersR 1968, 137 unter II; OLG Hamm VersR 2000, 577 unter 1).
  • BGH, 28.05.1975 - IV ZR 112/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Angabe eines überhöhten Ankaufspreises;

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Kann nicht ausgeschlossen werden, daß die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (vgl. das vorstehend zitierte Senatsurteil sowie die Senatsurteile vom 28. Mai 1975 - IV ZR 112/73 - VersR 1975, 752 unter III und vom 12. Mai 1993 - IV ZR 120/92 - VersR 1993, 1351 unter II 3 b).
  • BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81

    Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Daß dies geschehen ist, hat er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - IVa ZR 203/81 - VersR 1984, 453 unter I 4).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Demgemäß muß der Versicherungsnehmer beweisen, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (Senatsurteile vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 c, insoweit in BGHZ 122, 250 nicht abgedruckt, und vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V).
  • BGH, 13.04.1983 - IVa ZR 163/81

    Klage des Versicherungsnehmers auf Leistung aus einer Hausratsversicherung für

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    Demgemäß muß der Versicherungsnehmer beweisen, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht (Senatsurteile vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 c, insoweit in BGHZ 122, 250 nicht abgedruckt, und vom 13. April 1983 - IVa ZR 163/81 - VersR 1983, 674 unter V).
  • OLG Koblenz, 14.01.2000 - 10 U 719/98

    Zum Umfang der Versicherungsentschädigung für durch Brand zerstörtes

    Auszug aus BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
    a) aa) Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch nachträgliches Verhalten des Versicherungsnehmers wegfällt, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich und nicht immer klar beantwortet (vgl. dazu Römer in Römer/Langheid, VVG § 6 Rdn. 16, BK/Schwintowski, § 6 VVG Rdn. 43, Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 7 AKB Rdn. 40, Rixecker, ZfS 2000, 395, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Der Geschädigte steht im Verhältnis zum Schädiger gerade nicht in einem besonderen Vertrauensverhältnis, welches es - wie im Recht der Kaskoversicherung, siehe BGH, Urteil vom 07.12.1983 - IVa ZR 231/81, juris Ls., VersR 1984, 228; Urteil vom 05.12.2001 - IV ZR 225/00, juris Rn. 14, NJW 2002, 518 - rechtfertigen könnte, dass das treuwidrige Verhalten des Geschädigten die Konsequenz eines Freiwerdens der Gegenseite von ihrer Leistungspflicht nach sich zieht.
  • OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden;

    Der Versicherungsnehmer hat diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen (BGH NZV 2002, 118; BGH VersR 1998, 577; BGH VersR 1993, 960).

    Danach kann sich ein Versicherer bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung dann nicht mehr auf einen Leistungsausschluss aus § 6 Abs. 3 VVG berufen, wenn diese Pflichtverletzung von vornherein generell nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und auf der Seite des Versicherungsnehmers nur ein geringes Verschulden vorliegt, das selbst einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht und ohne weiteres unterlaufen kann (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1984, 228 f. = r + s 1984, 178; OLG Nürnberg NZV 1997, 361 [362]).

    Insbesondere falsche Angaben zu Vorschäden sind generell geeignet in diesem Sinne, denn diese können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung bezahlt wird (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1984, 228 f. = r + s 1984, 178).

    Wenn wie im vorliegenden Fall eine ganz erhebliche Abweichung zwischen den Angaben des Versicherungsnehmers und der Wirklichkeit vorliegt - kein Vorschaden im Gegensatz zum tatsächlich erlittenen Haftpflichtschaden über knapp 7.000,00 EUR - liegt ein erhebliches Verschulden auf der Hand (ebenso BGH NZV 2002, 118 [119]).

    Falsche Angaben erfüllen schon nicht den objektiven Tatbestand einer Aufklärungsobliegenheit, wenn sie so schnell berichtigt werden, dass die korrigierten Informationen dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem er sich erstmals mit diesem Vorgang befasst (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1968, 137; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

    Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer unter Berücksichtigung seines Gesamtverhaltens nachweisen kann, dass die Falschangaben auf einem Irrtum beruhten (BGH NZV 2002, 118 [119]; OLG Hamm VersR 1985, 535 f.).

    Kann nicht ausgeschlossen werden, dass die falschen Angaben bereits zu einem Nachteil für den Versicherer geführt haben oder nicht freiwillig berichtigt worden sind, bleibt es bei der Leistungsfreiheit (BGH NZV 2002, 118 [119]; BGH VersR 1993, 1351 [1352]; OLG Hamm VersR 2000, 577 [578] = NVersZ 2000, 179).

  • LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15

    Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute

    Es ist allgemein anerkannt, dass Fragen des Versicherers nach Vorschäden zur Aufklärung sachdienlich und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten sind (s. nur BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 225/00, VersR 2002, 173 ; OLG Köln, VRR 2010, 344).

    Denn frühere Schäden können, was allgemein bekannt ist, den Marktwert eines Fahrzeugs auch dann beeinflussen, wenn sie - wie hier offenbar - repariert sind (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 225/00, VersR 2002, 173 ).

    Es ist für den Versicherungsnehmer leicht zu erkennen, dass der Versicherer ein offenkundiges Interesse daran hat zu erfahren, ob - reparierte - Vorschäden vorlagen, ob und wie die für notwendig gehaltenen Reparaturen vorgenommen worden sind, und entsprechende Belege zu erhalten, damit die Höhe der von ihm zu leistenden Entschädigung richtig festgelegt werden kann (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 225/00, VersR 2002, 518 ; Saarl. OLG, Urteil vom 30. April 2008 - 5 U 614/07-58, VersR 2008, 1643 ).

    Dass dazu Vorschäden und die Art und Weise ihrer Reparatur für die Beklagte von Interessen waren, ist offensichtlich (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - IV ZR 225/00, VersR 2002, 518 ; OLG Köln, VRR 2010, 344).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht