Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - IV ZR 106/01   

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https://dejure.org/2002,1481
BGH, 06.02.2002 - IV ZR 106/01 (https://dejure.org/2002,1481)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - IV ZR 106/01 (https://dejure.org/2002,1481)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - IV ZR 106/01 (https://dejure.org/2002,1481)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Versicherungsfall Vandalismus nach einem Einbruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfall - Vandalismus - Einbruch - Diebstahlsabsicht

  • Judicialis

    AERB 87 (Fassung 1994) § 1 Nr. 1d; ; AERB 87 (Fassung 1994) § 1 Nr. 2a; ; AERB 87 (Fassung 1994) § 1 Nr. 6

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AERB 87 § 1 Nr. 1 d; AERB 87 § 1 Nr. 2 a; AERB 87 § 1 Nr. 6
    Versicherungsfall "Vandalismus nach einem Einbruch" setzt keinen Einbruchdiebstahl voraus

  • RA Kotz

    Versicherungsfall bei Vandalismus - Wann?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AERB 87 (Fassung 1994) § 1 Nr. 1d, 2a, 6
    Voraussetzungen des Versicherungsfalls "Vandalismus"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1498
  • MDR 2002, 639
  • VersR 2002, 480
  • zfs 2002, 237
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - IV ZR 106/01
    a) Haben beide Parteien zu einer streitigen Tatsachenfrage, deren Beantwortung spezielle Sachkunde voraussetzt, Privatgutachten kompetenter Sachverständiger vorgelegt, die einander in wesentlichen Punkten widersprechen, so darf der Tatrichter, der über keine eigene Sachkunde verfügt, nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem einen Privatgutachten zu Lasten des anderen den Vorzug geben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - NJW 1993, 2382 unter II 3 c; Thomas/Putzo/Thomas, ZPO 23. Aufl. Vorbem. § 402 Rdn. 5; MünchKommZPO-Damrau, 2. Aufl. § 402 Rdn. 9; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. vor § 402 Rdn. 57; Musielak/Huber, ZPO 2. Aufl. § 402 Rdn. 6; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 402 Rdn. 6 c).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - IV ZR 106/01
    Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf das es bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ankommt (BGHZ 123, 83, 85), ist der Klausel in § 1 Nr. 1 AERB 95 zu entnehmen, daß es sich bei den dort unter a bis d aufgeführten Sachverhalten um jeweils eigenständige Gefahren handelt, die gesondert versichert werden müssen.
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - IV ZR 106/01
    Das Berufungsgericht hat im Ansatz auch richtig erkannt, daß der Klägerin für den Nachweis von Vandalismus nach einem Einbruch Beweiserleichterungen zugute kommen (Senatsurteil vom 14. April 1999 - IV ZR 181/99 - NJW-RR 1999, 1184 - unter II. 1).
  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    Daher darf das Gericht den medizinischen Sorgfaltsmaßstab regelmäßig nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (vgl. Senat, Urteil vom 22.03.2016, 4 U 1396/15, m.w.N. - juris; BGH, VersR 2008, 1216; VersR 2002, 480; NJW 1995, S. 776; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; Senat, Urteil vom 4.10.2012, 4 U 629/12; Urteil vom 23.04.2010, 4 U 1704/09).
  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

    Einfache Rechtswidrigkeit reicht nicht aus, um die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses als nicht gegeben anzusehen (BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39, st. Rspr.; v. 19.03.2003 - 5 AS 1/03 - MDR 2003, 1010; BGH Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02 - NJW 2002, 1498; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77 - 79; HessLAG Beschl. v. 05.11 2003 - 1 AR 31/03; v. 11.07.2006 - 1 SHa 25/06 - m. krit. Anmerkung Gravenhorst jurisPR-ArbR 48/2006, Nr. 6; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn 12).

    Das Arbeitsgericht Düsseldorf ist an den an sich unanfechtbaren und grundsätzlich bindenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgericht Offenbach am Main vom 22. April 2008 nicht gebunden, weil dieser willkürlich, weil offensichtlich rechtswidrig, ist (BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39, st. Rspr.; v. 19.03.2003 - 5 AS 1/03 - MDR 2003, 1010; BGH Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02 - NJW 2002, 1498; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77 - 79; HessLAG Beschl. v. 05.11 2003 - 1 AR 31/03; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn 12).

  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit

    Gleichwohl hat es bei der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses für das Arbeitsgericht Neuruppin sein Bewenden, weil er jedenfalls - nur das ist von dem Landesarbeitsgericht zu prüfen - nicht offensichtlich rechtswidrig, d. h. willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar, ist (BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39, st. Rspr.; v. 19.03.2003 - 5 AS 1/03 - MDR 2003, 1010; BGH Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02 - NJW 2002, 1498; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77 - 79; HessLAG Beschl. v. 05.11 2003 - 1 AR 31/03; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 26. Aufl., § 281 Rn 12).

    Allein das Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer herrschenden Meinung reicht zur Annahme einer offenbaren Gesetzeswidrigkeit nicht aus (BGH Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02 - NJW 2002, 1498), zumal dann nicht, wenn das Gericht einer in einem namhaften Kommentar und - wenn auch vor Jahrzehnten - von dem Vorgängergericht des erkennenden Gerichts vertretenen, wenn auch unhaltbaren, Ansicht folgt.

  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Damit wird die Versicherbarkeit des Risikos Vandalismus nach einem Einbruch lediglich auf der Ebene der vertraglichen Vereinbarung an die Versicherung des Risikos Einbruchdiebstahl gebunden (vgl. BGH, NJW 2002, 1498 = r+s 2002, 163 = VersR 2002, 480 = NVersZ 2002, 227 = zfs 2002, 237 = MDR 2002, 639).
  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 2486/20

    1. In Arzthaftungsverfahren besteht eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur

    Daher darf das Gericht den medizinischen Sorgfaltsmaßstab regelmäßig nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (vgl. Senat, Urteil vom 22.03.2016, 4 U 1396/15, m.w.N. - juris; BGH, VersR 2008, 1216; VersR 2002, 480; NJW 1995, S. 776; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; Senat, Urteil vom 4.10.2012, 4 U 629/12; Urteil vom 23.04.2010, 4 U 1704/09).
  • LAG München, 18.12.2008 - 4 Sa 804/08

    Vergütungsansprüche

    Damit hat das Arbeitsgericht zu Recht die Rechtsgrundlage für die von der Klägerin ab Juni 2005 und im streitgegenständlichen Zeitraum erbrachten Betreuungs- und Pflegeleistungen für den Beklagten bereits vollständig in ihren Verpflichtungen im Rahmen des Leibgedingsvertrages innerhalb des Betriebsübergabevertrages vom 03.05.2000 gesehen und deshalb den von ihr behaupteten Abschluss eines zusätzlichen entsprechenden Arbeitsvertrages hierüber zu Recht jedenfalls als Missbrauch ihrer Vertretungsmacht qua, für sie noch gültiger, Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB in der Alter(s)vorsorgevollmacht vom 30.06.2000 zulasten ihres Vaters (und letztlich auch ihrer Schwestern als Nebenintervenientinnen) und damit als nichtig angesehen (§§ 138, 242 BGB; vgl. die bereits vom Arbeitsgericht zit. Rspr. des BGH, zuletzt etwa U. v. 31.01.2002, IV ZR 23/01, NJW 2002, S. 1498, m. w. N.; U. v. 25.02.2002, II ZR 374/00, NJW 2002, S. 1488 f).
  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 4 U 1704/09

    Arzthaftung; zurückweisung schwerer Verfahrensfehler; Darlegungslast;

    Dabei darf es den medizinischen Sorgfaltsmaßstab regelmäßig nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (s. BGH VersR 2008, 1216; VersR 2002, 480; NJW 1995, S. 776; OLG Brandenburg OLGR 2005, 489; Geiß/Greiner, aaO., E Rn 6).
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Rechtsprechung
   BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3493
BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R (https://dejure.org/2002,3493)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R (https://dejure.org/2002,3493)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2002 - B 2 U 27/01 R (https://dejure.org/2002,3493)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - medizinische Erkenntnisse - keine allgemeinkundige Tatsache - Distorsionsverletzung - Einstufung nach Erdmann - Dauer der Arbeitsunfähigkeit - Höhe der MdE - keine Äußerungsmöglichkeit der Beteiligten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - medizinische Erkenntnisse - keine allgemeinkundige Tatsache - Distorsionsverletzung - Höhe der MdE

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2002, 237
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 03.12.1999 - 9 U 107/97

    Auschluss einer Verletzung der Halswirbelsäule im Falle einer im

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Das LSG hat sich als Beleg für seine diesbezügliche Sachkunde auch allein auf Zitate aus der Fachliteratur (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 6. Aufl 1998, S 516; Wessels/Castro VersR 2000, 384) bzw Gerichtsurteile (KG NJW 2000, 877; OLG Hamm NJW 2000, 878) berufen, diese den Beteiligten zuvor indes nicht zur Kenntnis gebracht.
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Das LSG hat sich als Beleg für seine diesbezügliche Sachkunde auch allein auf Zitate aus der Fachliteratur (Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 6. Aufl 1998, S 516; Wessels/Castro VersR 2000, 384) bzw Gerichtsurteile (KG NJW 2000, 877; OLG Hamm NJW 2000, 878) berufen, diese den Beteiligten zuvor indes nicht zur Kenntnis gebracht.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Das Gericht muss gegenüber den Beteiligten darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung entsprechend einrichten können (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 3-1500 § 62 Nr. 5, 12).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unschwer überzeugen können (vgl BVerfGE 10, 177, 183) oder auch solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten kann (vgl BSG aaO).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Die angeführten medizinischen Erkenntnisse sind auch keine allgemeinkundigen Tatsachen, auf die ein Gericht seine Entscheidung stützen kann, ohne auf deren Verwertung vorher ausdrücklich hinweisen zu müssen, wenn diese allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie wissen, dass sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 15 mwN).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Das Gericht muss gegenüber den Beteiligten darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung entsprechend einrichten können (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 3-1500 § 62 Nr. 5, 12).
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 05.03.2002 - B 2 U 27/01 R
    Hatte ein Beteiligter hierzu keine Gelegenheit, so sind § 128 Abs. 2 SGG und gleichzeitig auch der in Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierte und in § 62 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Hatte ein Beteiligter keine Gelegenheit, sich hierzu zu äußern, so sind § 128 Abs. 2 SGG und gleichzeitig auch der in Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte und in § 62 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11; BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R = ZfS 2002, 237).

    Denn allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unschwer überzeugen können oder auch solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde unterrichten kann (vgl BSG Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R = ZfS 2002, 237).

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Das Gericht muss darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung hierauf einrichten können (zur Gehörsverletzung bei Unterlassung dieses Hinweises: BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - Juris RdNr 20 f mwN) .
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Allgemeinkundige Tatsachen sind solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unschwer überzeugen können oder auch solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde unterrichten kann (vgl BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - ZfS 2002, 237) .
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 138/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Allgemeinkundige Tatsachen sind nur solche, von denen verständige und erfahrene Menschen regelmäßig ohne Weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unschwer überzeugen können oder auch solche, die in einem größeren oder kleineren Bezirk einer beliebig großen Menge bekannt sind oder wahrnehmbar waren und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde unterrichten kann (vgl BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R unter Hinweis auf BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - ZfS 2002, 237) .
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Aufgrund dieser Umstände ist die vom Kläger insofern erhobene Rüge der Verletzung seines rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG ebenfalls begründet, weil das LSG mit der Anwendung des "Hamburger Konsenses" seiner Entscheidung einen von ihm angenommenen Erfahrungssatz zugrunde gelegt hat, ohne diesen vorher den Beteiligten zur Kenntnis gebracht zu haben (vgl nur BSG vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R -).
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 1/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Das Gericht muss in einem solchen Fall gegenüber den Beteiligten darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und worauf sie sich bezieht, damit die Beteiligten hierzu Stellung nehmen und ihre Prozessführung entsprechend einrichten können (vgl BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - juris RdNr 19 ff; s auch BSG Urteil vom 8.9.1982 - 5b RJ 48/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 98 S 302 = juris RdNr 11 ; BSG Urteil vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19 = juris RdNr 24 ; BSG Urteil vom 26.7.2007 - B 13 R 28/06 R - BSGE 99, 35 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 4, RdNr 32 ) .

    Die vom LSG angeführten medizinischen Erkenntnisse sind auch keine allgemeinkundigen Tatsachen, auf die ein Gericht seine Entscheidung stützen kann, ohne auf deren Verwertung vorher ausdrücklich hinweisen zu müssen, wenn diese allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen sie wissen, dass sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl BSG Beschluss vom 31.10.1978 - 4 BJ 149/78 - SozR 1500 § 128 Nr. 15 S 10 f = juris RdNr 8 ff mwN; BSG Urteil vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 20 = juris RdNr 26; BSG Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - juris RdNr 22) .

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin

    Da es sich bei den insofern erforderlichen berufskundlichen Erkenntnissen nicht um allgemein gültige Tatsachen handelt, hätte das LSG seine behauptete Sachkunde nach Inhalt und Umfang darlegen und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen (vgl exemplarisch BSG Urteil vom 5. März 2002, B 2 U 27/01 R, ZfS 2002, 237).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2007 - L 7 SO 2173/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Verfahrensrüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs greift mithin grundsätzlich nur durch, wenn entscheidungserhebliches Vorbringen wegen dieses Verfahrensfehlers verhindert worden ist (vgl. BSG, Beschluss vom 29. November 1988 a.a.O.; BFH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - VII S 16/95 - BFH/NV 1997, 143); es muss dargetan oder jedenfalls sonst wie erkennbar sein, dass die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruhen kann, wobei insoweit die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung genügt (vgl. BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AS 626/17

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Biokost

    Es ist allgemein bekannt (vgl zur allgemeinkundigen Tatsache BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 27/01 R - juris), dass auch in biologisch erzeugten - insbesondere verarbeiteten - Lebensmitteln Hilfsstoffe, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker enthalten sein können (vgl etwa die Auflistung erlaubter Lebensmittelzusatzstoffe auf der Internetpräsenz des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Das Gericht muss darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung hierauf einrichten können (zur Gehörsverletzung bei Unterlassung dieses Hinweises: BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 27/01 R - Juris RdNr 20 f mit weiteren Hinweisen) .
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 93/20 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit nach altem Recht; Verfahrensrüge im

  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 223/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 26.03.2021 - B 13 R 225/19 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines höhenverstellbaren

  • BSG, 25.05.2021 - B 13 R 277/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 22.04.2022 - B 5 R 314/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2010 - L 14 U 107/06
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