Rechtsprechung
LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fahrerlaubnisentziehung: Verkürzung der Sperrfrist wegen Teilnahme am Nachschulungskurs; Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 69a Abs 7 StGB; § 309 Abs 2 StPO
1,56 Promille; absolute Fahruntüchtigkeit; Angemessenheit; Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; Blutalkoholkonzentration; Ermessensentscheidung; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubniswiedererteilung; Generalprävention; Nachschulungskurs; Sperrfristverkürzung; ... - blutalkohol , S. 276
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 06.09.2002 - 13 Cs 31 Js 5960/02
- LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02
Papierfundstellen
- zfs 2002, 594
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82
Auszug aus LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02
Insofern war die Kammer nach Maßgabe von § 309 Abs. 2 StPO als Beschwerdegericht in der Lage und gehalten, eine eigene, den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens bestimmende und zugleich erschöpfende Sach- und hiermit auch Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HansOLG Hamburg vom 27.5.1982, 1 Ws 216/82, NStZ 1982 482;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 309 Rdn. 4).
- LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03
Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; …
Die Kammer weist aber darauf hin, dass sie die in der benannten Entscheidung niedergelegte sowie in nachfolgenden Entscheidungen (vgl. etwa 20 Qs 78/02, zfs 2002, 594/5) fortwirkende Auffassung nicht mehr weiterverfolgt und die entsprechende Rechtsprechung zur Frage der Sperrfristverkürzung ausdrücklich aufgibt.Zwar hat die Kammer in ihrer Entscheidung vom 26.9.2002 (Az.: 20 Qs 78/02) ausgeführt, dass beim Beurteilen der Angemessenheit einer Sperrfristverkürzung nach § 69 a Abs. 7 StGB jede schematische Betrachtung sich von vornherein verbiete.
- LG Hildesheim, 04.04.2003 - 12 Qs 30/03
Festsetzung einer Sperrfrist zum Wiedererteilen der Fahrerlaubnis wegen …
Die Kammer hat in den auch von der Verteidigung im Rahmen der Beschwerde angeführten Entscheidungen bereits ausgeführt, dass allein eine auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Betrachtung eine tragfähige Entscheidungsgrundlage bildet und jede schematische Betrachtung sich von vornherein verbietet (vgl. nur 20 Qs 78/02 vom 26.9.2002).