Rechtsprechung
AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall durch Abbremsen vor einer Taube
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung des Verschuldens bei einem Auffahrunfall; Verursachung eines Verkehrsunfalls auf Grund einer Vollbremsung wwegen einer Taube; Überwiegen des Verschuldens hinsichtlich der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teures Herz für Tiere
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Bremsen für eine Taube
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld - Taube auf der Fahrbahn kein Grund für Bremsmanöver
- 123recht.net (Kurzinformation, 12.12.2003)
Taube auf der Fahrbahn kein Grund für ein Bremsmanöver // Eine Vollbremsung bedarf einer besonderen Rechtfertigung
Papierfundstellen
- zfs 2003, 539
Wird zitiert von ...
- AG Dortmund, 10.07.2018 - 425 C 2383/18
Vollbremsung, Bremsen für ein Tier, Anscheinsbeweis
Der Auffahrende hat allein für den Schaden aufzukommen (a.A: AG Solingen ZfS 2003, 539).Insofern ist nach neuerer Auffassung in Fällen der vorliegenden Art eine Alleinhaftung des Auffahrenden gegeben (…Grünberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Aufl., Rn 127; a.A. AG Solingen ZfS 2003, 539: Verteilung 75% zu 25% zu Lasten des Auffahrenden).