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   LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04   

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https://dejure.org/2004,28992
LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04 (https://dejure.org/2004,28992)
LG Bonn, Entscheidung vom 09.12.2004 - 8 S 50/04 (https://dejure.org/2004,28992)
LG Bonn, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 8 S 50/04 (https://dejure.org/2004,28992)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages durch Übersendung einer Abrechnung einzelner Schadenspositionen auf Grund einer Regulierungsempfehlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2005, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aachen, 06.11.2003 - 2 S 213/03

    Zustandekommen eines Erlassvertrages durch die Bezahlumg einer "Endabrechnung";

    Auszug aus LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04
    Streitet der Anwalt mit dem Versicherer über einzelne Schadenspositionen und übersendet sodann - ohne dass eine ausdrückliche einvernehmliche Regelung über sämtliche Ansprüche getroffen worden ist - eine Abrechnung auf der Grundlage der Regulierungsempfehlungen, sehen viele Instanzgerichte dies als Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages im Hinblick auf die noch streitigen materiellrechtliche Ansprüche des Geschädigten (vgl. LG Aachen NJW-RR 2004, 170 [LG Aachen 06.11.2003 - 2 S 213/03] ; LG Bonn, Urteil vom 17.11.2000, 1 O 484/99; LG Köln, Urteil vom 19.11.2002, 8 O 280/02; AG Aachen, Urteil vom 28.08.2003, 84 C 136/03; AG Köln, Urteil vom 04.09.2002, 261 C 140/02; AG Ingolstadt, Urteil vom 10.02.2004, 12 C 2400/03 ; AG München, Urteil vom 30.10.2002, 342 C 21559/02).

    Als solche Umstände des Einzelfalls können beispielsweise berücksichtigt werden, dass die Abrechnung des Anwalts als "Endabrechnung" überschrieben ist (vgl. LG Aachen, Urt. v. 06.11.2003, 2 S 213/03 , NJW-RR 2004, 170), im Begleitschreiben mitgeteilt wird, dass die Angelegenheit mit dieser Abrechnung erledigt sein soll (vgl. LG Bonn, Urt. v. 17.11.2000, 1 O 484/99) oder vorher vertretene Rechtsstandpunkte nicht mehr aufrecht erhalten werden (vgl. LG Köln, Urt. v. 19.11.2002, 8 O 280/02).

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98

    Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen

    Auszug aus LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04
    Denn es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und entsprechende Erklärungen im Zweifel eng auszulegen sind (BGH NJW-RR 2000, 130 [BGH 09.07.1999 - V 72/98]).
  • AG Ingolstadt, 10.02.2004 - 12 C 2400/03

    Abschluss einer Schadensregulierung aus einem Verkehrsunfall; Vorprozessuale

    Auszug aus LG Bonn, 09.12.2004 - 8 S 50/04
    Streitet der Anwalt mit dem Versicherer über einzelne Schadenspositionen und übersendet sodann - ohne dass eine ausdrückliche einvernehmliche Regelung über sämtliche Ansprüche getroffen worden ist - eine Abrechnung auf der Grundlage der Regulierungsempfehlungen, sehen viele Instanzgerichte dies als Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages im Hinblick auf die noch streitigen materiellrechtliche Ansprüche des Geschädigten (vgl. LG Aachen NJW-RR 2004, 170 [LG Aachen 06.11.2003 - 2 S 213/03] ; LG Bonn, Urteil vom 17.11.2000, 1 O 484/99; LG Köln, Urteil vom 19.11.2002, 8 O 280/02; AG Aachen, Urteil vom 28.08.2003, 84 C 136/03; AG Köln, Urteil vom 04.09.2002, 261 C 140/02; AG Ingolstadt, Urteil vom 10.02.2004, 12 C 2400/03 ; AG München, Urteil vom 30.10.2002, 342 C 21559/02).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Nach der Gegenmeinung kann allein aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt bei Abrechnung einer Verkehrsunfallregulierung in seiner Kostennote Bezug auf das DAV-Abkommen nimmt, nicht regelmäßig der Schluss gezogen werden, er verzichte zugleich auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche seines Mandanten (Thüringer OLG, OLG-NL 2005, 243 ff.; LG Bonn, ZfS 2005, 238 f.; LG Kiel, Schaden-Praxis 2003, 214 f.; zweifelnd auch OLG Celle, DAR 2003, 556).
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