Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenseintritts bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs; Vorliegen eines Schuldanerkenntnisses durch schriftliche Anerkennung der Eintrittspflicht; Notwendigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- zfs 2007, 18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Für diesen Interessenkonflikt hat der Bundesgerichtshof entschieden (s. BGHZ 61, 51), dass der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Zweitschädiger auf das beschränkt ist, was auf den Zweitschädiger im Innenverhältnis endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch die aus anderen Gründen geschaffene Sonderregelung des § 105 Abs. 1 SGB VII (früher: §§ 636, 637 RVO ) gestört wäre.Die Kürzung der dem Geschädigten verbliebenen Ansprüche gegen den Zweitschädiger ist in der Sache gerechtfertigt (s. BGHZ 61, 51).
- BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. NJW 1976, 1259), der das erkennende Gericht folgt, hängt im Bereich des Versicherungsrechts die Frage, ob ein abstraktes oder kausales Schuldanerkenntnis, die Vereinbarung einer Beweiserleichterung oder eine bloße Erklärung ohne besonderen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen vorliegt, von den Besonderheiten des Einzelfalles und von einer Ermittlung des Parteiwillens im Wege der Auslegung ab.Ein solcher Anlass besteht dann, wenn zuvor Streit oder eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte geherrscht hat (s. BGH, NJW 1976, 1259).
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Der Arbeitskollege xxx beziehungsweise das xxx, war gegenüber der Beklagten als Besteller verpflichtet, sich so zu verhalten, dass dem Besteller durch den Gebrauch des Fahrzeugs kein Schaden, insbesondere keine Belastung mit Schadensersatzpflichten entstand, die sich aus § 7 StVG ergeben könnten (s. BGH NJW 1972, 440; BGH, NJW 1992, 990 [BGH 23.10.1991 - 3 StR 321/91] ).
- BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70
Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Der Arbeitskollege xxx beziehungsweise das xxx, war gegenüber der Beklagten als Besteller verpflichtet, sich so zu verhalten, dass dem Besteller durch den Gebrauch des Fahrzeugs kein Schaden, insbesondere keine Belastung mit Schadensersatzpflichten entstand, die sich aus § 7 StVG ergeben könnten (s. BGH NJW 1972, 440; BGH, NJW 1992, 990 [BGH 23.10.1991 - 3 StR 321/91] ). - OLG Dresden, 17.10.2000 - 3 U 1761/00
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Subunternehmers gegen den …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Der Personenschaden umfasst neben dem Schmerzensgeld auch den Verdienstausfall, denn beide Forderungspositionen sind Folge der Verletzung eines Menschen (s. OLG Dresden, NJW-RR 2001, 747 [OLG Dresden 17.10.2000 - 3 U 1761/00] ; OLG Saarbrücken, RuS 1999, 374). - OLG Köln, 11.09.1998 - 20 U 6/98
Anspruch des Inhabers einer Kfz-Werkstatt gegen den Kfz-Haftpflicht-Versicherer …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein außerhalb der Verkehrsfläche befindliches Kraftfahrzeug auf andere Verkehrsteilnehmer nicht einwirkt und auch aus diesem Grunde von dem Fahrzeug keine der typischen Gefahren ausgeht, vor denen § 7 Abs. 1 StVG schützen will (s. OLG Köln, NVersZ 1999, 395; OLG Nürnberg NZV 1997, 482). - BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Dagegen entfällt nach dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG eine Haftung, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion keine Rolle spielt (s. BGHZ 105, 65). - OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 894/98
Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3 SGB VII - vorübergehende Verrichtung …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Der Personenschaden umfasst neben dem Schmerzensgeld auch den Verdienstausfall, denn beide Forderungspositionen sind Folge der Verletzung eines Menschen (s. OLG Dresden, NJW-RR 2001, 747 [OLG Dresden 17.10.2000 - 3 U 1761/00] ; OLG Saarbrücken, RuS 1999, 374). - OLG Nürnberg, 03.07.1997 - 8 U 390/97
Begriff des "Betriebs eines Fahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG - Explosion durch …
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.09.2006 - 3 O 106/04
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein außerhalb der Verkehrsfläche befindliches Kraftfahrzeug auf andere Verkehrsteilnehmer nicht einwirkt und auch aus diesem Grunde von dem Fahrzeug keine der typischen Gefahren ausgeht, vor denen § 7 Abs. 1 StVG schützen will (s. OLG Köln, NVersZ 1999, 395; OLG Nürnberg NZV 1997, 482).
- OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10
Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei …
c) Wird bei einem in der Werkstatt befindlichen Kraftfahrzeug der Zündschlüssel gedreht und der Motor in Gang gesetzt und dient das Anlassen allein der Überprüfung oder Ermittlung von Mängeln an dem Fahrzeug, begründet dies keinen Betrieb des Kraftfahrzeuges (Landgericht Saarbrücken, ZfS 2007, 18, zitiert von König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 60. Aufl., § 7 StVG, Rdnr. 10). - LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11
Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des …
Denn wird bei einem in der Werkstatt befindlichen Kraftfahrzeuge der Zündschlüssel gedreht und der Motor in Gang gesetzt und dient dieses Anlassen allein der Überprüfung oder Ermittlung von Mängeln an dem Fahrzeug, begründet dies keinen Betrieb des Kraftfahrzeugs (LG Saarbrücken ZfS 2007, 18;… zitiert von König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 60. Auflage, § 7 StVG, Rn. 10).