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   OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07   

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OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07 (https://dejure.org/2007,9376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2007 - 12 ME 360/07 (https://dejure.org/2007,9376)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 12 ME 360/07 (https://dejure.org/2007,9376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis vor Abschluss des Strafverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 StVG; § 3 Abs. 3 StVG; § 24a StVG; § 46 Abs. 1 FeV; § 69 StGB; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 29 BtMG; § 46 VwVfG; § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG
    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßigem Cannabiskonsum; Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis vor Abschluss eines Strafverfahrens; Vorliegen der ...

  • blutalkohol PDF, S. 238
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 3 S. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; ; VwVfG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsanspruch; Berücksichtigungsverbot; Entziehung; Fahrerlaubnis; Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßigem Cannabiskonsum; Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis vor Abschluss eines Strafverfahrens; Vorliegen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2008, 114
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210

    Entziehung der Fahrerlaubnis vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07
    Verstöße gegen verfahrensrechtliche Bestimmungen sind aber gemäß § 46 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG) unbeachtlich, wenn sie ohne Einfluss auf die Entscheidung in der Sache gewesen sind (Bay.VGH, Beschluss vom 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 -, juris).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07
    Da § 69 StGB den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs bezweckt, erfordert die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, der Täter werde bereit sein, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 27.4.2005 - GSSt 2/04 -, NJW 2005, 1957).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06

    Fahrerlaubnisrecht; Entscheidung während eines Strafverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07
    Sie gilt aber nur für den Fall, dass die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich möglich ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.5.2006 - 10 B 10371/06 -, NJW 2006, 2714).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Die Bindungswirkung von § 3 Abs. 3 und 4 StVG erstreckt sich auf den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist; erfasst wird nicht nur die Tat im Sinne des sachlichen Strafrechts, sondern der gesamte Vorgang, auf den sich die Untersuchung erstreckt (in diesem Sinne Dauer, a.a.O. Rn. 17; ähnlich Janker, a.a.O. Rn. 10: das Strafverfahren erstreckt sich auf den gesamten geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO, der im Strafverfahren untersucht werden soll, nicht etwa nur auf einzelne gesetzliche Tatbestände; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114 Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier:

    Sie gilt aber nur für den Fall, dass die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 -, juris).

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.04.2011 - 11 C 10.3167 -, juris; Beschl. d. Senates v. 25.08.2010 - 3 M 359/10 -, NJW 2010, 3465; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.).

  • VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Geht es im Strafverfahren lediglich um Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln, fehlt es an einer solchen Anlasstat und somit kommt eine strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht, mit der Folge, dass auch kein Verwertungsverbot nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG besteht (vgl. näher OVG NW, B.v. 24.10.2011 - 16 A 1571/10 - und B.v. 10.8.2011 - 16 B 873/11 - Blutalkohol 49, 62; OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - NJW 2010, 3465; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114; jeweils in Anschluss an BGH, Großer Senat für Strafsachen, B.v. 27.4.2005 - GSSt 2/04 - NJW 2005, 1957).

    Unabhängig davon wäre ein Verstoß gegen die verfahrensrechtliche Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG hier gemäß Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da die Fahrerlaubnisbehörde beim Fehlen der Fahreignung die Fahrerlaubnis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV zwingend zu entziehen hat (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 - SVR 2011, 389 - juris Rn. 52 - und B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - 3 M 359/10 - NJW 2010, 3465; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114).

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Da die Behörde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und nach § 46 Abs. 1 FeV bereits aufgrund des Konsums nicht ärztlich verordneter Betäubungsmittel durch die Antragstellerin zum Erlass einer solchen Maßnahme verpflichtet war, ist im Sinn von Art. 46 BayVwVfG offensichtlich, dass eine etwaige Nichtbeachtung der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG die getroffene Entscheidung nicht beeinflusst haben kann (vgl. zur Unbeachtlichkeit von Verstößen gegen § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG in Fällen, in denen die Behörde im Ergebnis so wie geschehen entscheiden musste, BayVGH vom 14.2.2006 ZfS 2008, 116 f.; NdsOVG vom 11.12.2007 ZfS 2008, 114/116; OVG SA vom 25.8.2010 NJW 2010, 3465/3466; VG Meiningen vom 8.2.2011 Az. 2 K 3/11 Me RdNr. 28).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 11 ZB 19.1435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

    Somit kann dahinstehen, ob die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 StVG sich nur auf die Fahrt unter der Wirkung des Betäubungsmittels, die Gegenstand des Strafverfahrens ist, erstreckt, oder ob sie darüber hinaus auch den vom Kläger eingeräumten Amphetaminkonsum erfasst, der als eignungsausschließender Sachverhalt unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr zur Fahrungeeignetheit führt (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 Rn. 34 ff.; VGH BW, B.v. 19.2.2007 - 10 S 3032/06 - NZV 2007, 326 = juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07, ZfSch 2008, 114 = juris Rn. 9; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 3 StVG Rn. 49).

    Ebenfalls kann die Frage offen bleiben, ob eine etwaige Missachtung der Sperrwirkung im Hinblick auf den Rechtsgedanken des Art. 46 BayVwVfG, wonach die Aufhebung eines Verwaltungsakts nicht beansprucht werden kann, wenn er mit demselben Inhalt sofort wieder erlassen werden müsste, unbeachtlich wäre (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2012 a.a.O. Rn. 39; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Sie gilt aber nur für den Fall, dass die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 LA 404/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für das

    Davon zu unterscheiden ist, ob die Feststellung, dass ein Verwaltungsakt im Beurteilungszeitpunkt rechtswidrig ist, stets einen sich aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Aufhebungsanspruch begründet oder dieser unter besonderen Umständen ausgeschlossen sein kann (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 11.12.2007 - 12 ME 360/07 -, zfs 2008, 114).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 MB 30/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Berücksichtigung eines Sachverhalts, der Gegenstand des

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich um eine Verfahrensvorschrift, die mit ihrem Sinn und Zweck dazu dient, widersprüchliche Entscheidungen zur Durchsetzung des materiellen Rechts zu verhindern, die selbst aber keine materiell-rechtliche Vorschrift darstellt (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1210 -, juris, Rn. 30; im Ergebnis auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 12 ME 360/07 -, juris, Rn. 10; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 CS 10.3168

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin,

    Da die Behörde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und nach § 46 Abs. 1 FeV bereits aufgrund des Konsums nicht ärztlich verordneter Betäubungsmittel durch die Antragstellerin zum Erlass einer solchen Maßnahme verpflichtet war, ist im Sinn von Art. 46 BayVwVfG offensichtlich, dass eine etwaige Nichtbeachtung der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG die getroffene Entscheidung nicht beeinflusst haben kann (vgl. zur Unbeachtlichkeit von Verstößen gegen § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG in Fällen, in denen die Behörde im Ergebnis so wie geschehen entscheiden musste, BayVGH vom 14.2.2006 ZfS 2008, 116 f.; NdsOVG vom 11.12.2007 ZfS 2008, 114/116; OVG SA vom 25.8.2010 NJW 2010, 3465/3466; VG Meiningen vom 8.2.2011 Az. 2 K 3/11 Me RdNr. 28).
  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.12.2007, 12 ME 360/07, ZfS 2008, 114; ferner BGH, Beschluss vom 27.04.2005, GSSt 2/04, NJW 2005, 1957.
  • VG Bayreuth, 14.08.2015 - B 1 K 13.708

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 09.02.2011 - 10 L 33/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung

  • VG Berlin, 02.06.2014 - 11 L 79.14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln

  • VG Bayreuth, 08.04.2016 - B 1 K 13.580

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung und

  • VG München, 17.03.2009 - M 1 K 08.3881

    Verstoß gegen § 3 Abs. 3 StVG; gelegentlicher Cannabiskonsum; behauptete

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