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   OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08   

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OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08 (https://dejure.org/2009,1942)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.01.2009 - 1 B 438/08 (https://dejure.org/2009,1942)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 1 B 438/08 (https://dejure.org/2009,1942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet; Rechtmäßigkeit einer Versagung der Gültigkeit eines in einem anderen europäischen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins wegen eines Scheinwohnsitzes in diesem Mitgliedstaat

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EU-Fahrerlaubnis - Scheinwohnsitz

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3
    Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Fahrerlaubnis: Schlupfloch oder Sackgasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 163
  • zfs 2009, 236
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
    Zur Begründung seiner Beschwerde bezieht der Antragsteller sich in seinem Schriftsatz vom 18.11.2008 auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 26.06.2008 (EuGH, Urteile vom 26.06.2008 - verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 -, NJW 2008, 2403 ff., sowie verbundene Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459 ff.) zu der durch die Richtlinie 91/439/EWG vorgegebenen grundsätzlichen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine anzuerkennen (Art. 1 Abs. 2 RL), und der Frage, unter welchen Voraussetzungen es einem Mitgliedstaat nach der Richtlinie ausnahmsweise nicht verwehrt ist, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrberechtigung für sein Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen.

    Abschließend hat der Gerichtshof sich in den Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 mit der Möglichkeit einer vorläufigen Aussetzung der Fahrberechtigung, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, befasst und darauf hingewiesen, dass die praktische Wirksamkeit der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine gefährdet wäre, wenn der Aufnahmemitgliedstaat die Aussetzung der sich aus dem Führerschein ergebenden Fahrberechtigung anordnen könnte, während der zweite Mitgliedstaat dessen Ausstellungsmodalitäten überprüft, da die vorläufige Aussetzung in einem solchen Fall auf eine Vermutung der Rechtswidrigkeit des Führerscheins gegründet wäre, was mit dem Umstand, dass der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins als Nachweis dafür anzusehen ist, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins die in der Richtlinie vorgesehenen Ausstellungsvoraussetzungen erfüllt hat, nicht zu vereinbaren sei.

    (EuGH, Urteil vom 26.06.2008 - C-329/06 und C-343/06 -, a.a.O., Gliederungsnummer 59 m.w.N.) Weitere Ausnahmen sind - wie ausgeführt - anerkannt, wenn die ausländische Fahrerlaubnis während einer laufenden Sperrfrist oder während der Gültigkeit einer Aussetzungsmaßnahme (Fahrverbot) ausgestellt wird.

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
    Mit Blick auf die Rechtsausführungen des Gerichtshofs zu der Gesamtproblematik der Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen in den zahlreichen in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen - insbesondere auch in dem Beschluss vom 03.07.2008 (EuGH, Beschluss vom 03.07.2008 - C-225/07 - (M), NJW 2009, 207 ff.) und in dem vor kurzem ergangenen Urteil vom 20.11.2008 (EuGH, Urteil vom 20.11.2008 - C-1/07 - (Weber), NJW 2008, 3767 ff.) - zeichnet sich unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Fallgestaltungen keine Tendenz des Gerichtshofs ab, bezüglich der Verpflichtung zur Anerkennung zwischen Fahrerlaubnissen, die nach ordnungsgemäßer Begründung eines Wohnsitzes gemäß Art. 7 Abs. 1 b, 9 Abs. 1 RL in dem Ausstellermitgliedstaat erworben wurden, und Fahrerlaubnissen zu differenzieren, die von dem Mitgliedstaat nach Begründung eines Scheinwohnsitzes ausgestellt wurden.

    In der Rechtssache M (EuGH, Beschluss vom 03.07.2008, a.a.O.) hat der Gerichtshof unter Bekräftigung seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass Art. 8 Abs. 4 RL es einem Mitgliedstaat ausnahmsweise nicht verwehrt, es abzulehnen, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins anzuerkennen, wenn sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung im ersten Mitgliedstaat einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis unterlag.

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
    Mit Blick auf die Rechtsausführungen des Gerichtshofs zu der Gesamtproblematik der Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen in den zahlreichen in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen - insbesondere auch in dem Beschluss vom 03.07.2008 (EuGH, Beschluss vom 03.07.2008 - C-225/07 - (M), NJW 2009, 207 ff.) und in dem vor kurzem ergangenen Urteil vom 20.11.2008 (EuGH, Urteil vom 20.11.2008 - C-1/07 - (Weber), NJW 2008, 3767 ff.) - zeichnet sich unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Fallgestaltungen keine Tendenz des Gerichtshofs ab, bezüglich der Verpflichtung zur Anerkennung zwischen Fahrerlaubnissen, die nach ordnungsgemäßer Begründung eines Wohnsitzes gemäß Art. 7 Abs. 1 b, 9 Abs. 1 RL in dem Ausstellermitgliedstaat erworben wurden, und Fahrerlaubnissen zu differenzieren, die von dem Mitgliedstaat nach Begründung eines Scheinwohnsitzes ausgestellt wurden.

    In der Rechtssache Weber (EuGH, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O.) war gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Cannabis und Amphetamin) im Rahmen eines Bußgeldverfahrens zunächst dessen (deutsche) Fahrerlaubnis für einen Monat ausgesetzt worden.

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11.09.2008 - 1 B 286/08 - die Auffassung vertreten, dass der Europäische Gerichtshof sich in den auszugsweise wiedergegebenen Entscheidungen vom 26.06.2008 zur sogenannten Missbrauchsproblematik noch nicht abschließend geäußert hat und hieraus im damaligen Eilrechtsschutzverfahren die Konsequenz gezogen, dass sich die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bei der gebotenen summarischen Prüfung als offen darstellen und die deshalb vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Vollzugsinteresses ausgehen muss, wenn gemessen an den innerstaatlichen Voraussetzungen einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis Zweifel an der Kraftfahreignung des im Bundesgebiet wohnhaften Inhabers der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bestehen.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
    Zur Begründung seiner Beschwerde bezieht der Antragsteller sich in seinem Schriftsatz vom 18.11.2008 auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 26.06.2008 (EuGH, Urteile vom 26.06.2008 - verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 -, NJW 2008, 2403 ff., sowie verbundene Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459 ff.) zu der durch die Richtlinie 91/439/EWG vorgegebenen grundsätzlichen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine anzuerkennen (Art. 1 Abs. 2 RL), und der Frage, unter welchen Voraussetzungen es einem Mitgliedstaat nach der Richtlinie ausnahmsweise nicht verwehrt ist, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrberechtigung für sein Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08

    In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

    Auszug aus OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
    (Auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 10 A 10851/08.OVG -, DAR 2009, 50 ff., und der VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.11.2008 - 10 S 1064/07 -, haben ihre bisherige Rechtsprechung aufgegeben.).
  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der

    Die Bestimmung des § 9 Absatz 7 Satz 2 LPartG stellt die durch eine Adoption des leiblichen Kindes entstehende Familie der Vater/Vater bzw. Mutter/Mutter Kind Familie gleichrangig neben die Vater/Mutter Kind Familie (Bundesverfassungsgericht FamRZ 2009, 163; Grziwotz, a.a.O).
  • OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10

    Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von

    Die Prognose, dass der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Auslegung des Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG unter der Geltung der Richtlinie 2006/126/EG aufrecht erhalten wird, hat der Senat bereits anlässlich seines Beschlusses vom 23.1.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08 -, AS RP-SL 2009, 139 ff.) im Rahmen ergänzender Erwägungen unter Hinweis auf die allein die Rechtsfolgenseite betreffenden Änderungen der neu gefassten Richtlinie als angezeigt erachtet, ohne sich allerdings vertiefend mit der Problematik auseinanderzusetzen.

    Abschließend erwähnt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die gegenteilige Auffassung des Senats, die dieser bereits in seinem Beschluss vom 23.1.2009 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2009 - 1 B 438/08 -, a.a.0.) zum Ausdruck gebracht hat, und lehnt diese ab, da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 8 Abs. 4 UAbs. 1 RL 91/439/EWG nicht auf einer am Tatbestand der Vorschrift orientierten Auslegung, sondern auf der Annahme einer im Vergleich zum Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RL 91/439/EWG geringeren Wertigkeit des von Art. 8 Abs. 4 UAbs. 1 RL 91/439/EWG verfolgten Anliegens beruhe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Soweit schließlich vertreten wird, die Neuregelung des Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG unterscheide sich von der Vorläuferbestimmung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG nur hinsichtlich der Rechtsfolge, nicht aber im Tatbestand, daher sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass der EuGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abrücken werde, so OVG Saarl., Beschluss vom 23. Januar 2009 1 B 438/08 , DAR 2009, 163, und Hess. VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 2 B 2138/09 , veröff.
  • AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11

    Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in

    Die Rechtsprechung des EuGH zur Richtlinie 91/439/EWG (so genannte 2. Führerscheinrichtlinie), insbesondere zur einschränkenden Auslegung von dessen Art. 8 IV (vgl. etwa Urteil vom 29.04.2004, Az.: C-476/01 "Kasper", Beschluss vom 06.04.2006 Az.: C-277/05 "Halbritter", Beschluss vom 28.09.2006 Az.: C-340/05 "Kremer", Beschluss vom 26.06.2008 Az.: C-329/06 u.a. "Wiedemann und Funk", Beschluss vom 03.07.2008 Az.: C-225/07, "Möginger") ist auf die allein anzuwendende 3. Führerscheinrichtlinie und dessen Art. 11 Abs. 4 nicht übertragbar, da diese nicht nur eine formell neue und teilweise neu formulierte Rechtsgrundlage bildet, sondern auch anders gewichtete Ziele verfolgt (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.5.2010 Az.: 2 Ss 269/10 = NStZ-RR 15, BayVGH München, Beschluss vom 10.11.2009 Az.: 11 Cs 09.2089 = NZV 2010, 48; Beschluss vom 21.12.2009 Az.: 11 CS 09.1791, OVG Münster, Beschluss vom 20.01.2010 Az.: 16 B 814/09, VGH Mannheim, Beschluss vom 21.01.2010 Az.: 10 S 2391/09 = NJW 2010, 2821; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2010 Az.: 12 ME 130/10, Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StraßenverkehrsR, 21. Aufl., § 21 StVG Rdnr. 6a, S. 802, § 2 StVG Rdnr. 21/1; a.A .: VGH Kassel, Urt. v. 4.12.2009 Az.: 2 B 2138/09 zum kumulativen Vorliegen von § 28 Absatz Abs. 4 S. 1 Nrn. 2 und 3 FeV, OVG Koblenz, Beschl. v. 17.2.2010 Az.: 10 B 11351/09 zur Notwendigkeit des Laufens einer Sperrfrist bei Anwendung von § 28 Abs. $ S. 1 Nr. 3 FeV, OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. Januar 2009 Az.: 1 B 438/08 = DAR 2009, 163, und Hess. VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 Az.: 2 B 2138/09).

    Soweit schließlich vertreten wird, die Neuregelung des Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG unterscheide sich von der Vorläuferbestimmung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG nur hinsichtlich der Rechtsfolge, nicht aber im Tatbestand, daher sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass der EuGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abrücken werde (so ausdrücklich OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. Januar 2009 Az.: 1 B 438/08 = DAR 2009, 163, und Hess. VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 Az.; 2 B 2138/09; OVG Koblenz, Beschl. v. 17.2. 2010 Az.: 10 B 11351/09 zur Notwendigkeit des Laufens einer Sperrfrist bei Anwendung von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV = NJW 2010, 2825; ohne nähere Begründung jedoch im Ergebnis ebenso Hess. BGH, Urteil v. 4.12.2009 Az.: 2 B 2138/09 zum kumulativen Vorliegen von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und 3 FeV), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.

  • VG Sigmaringen, 05.10.2009 - 6 K 2270/09

    Fahrerlaubnis; Dritte Führerscheinrichtlinie

    Die Bestimmung ist nunmehr auch - anders als noch in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ("Zweite Führerscheinrichtlinie", ABl. EG L 237 vom 24.08.1991, S. 1) - nicht mehr als bloße Ermächtigung (" kann es ablehnen, ... einen Führerschein auszustellen "), sondern als unbedingte Verpflichtung formuliert (" Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung ... ab "; vgl. dazu etwa die Begründung zur Dritten Verordnung zur Änderung der FeV in BR-Ds 851/08, S. 7 f.; ferner: Zwerger, jurisPR-VerkR 3/2009, Anm. 5; Geiger, a.a.O., S. 128; Thoms, DAR 2007, 287; Janker, DAR 2009, 181, 184; zurückhaltend Hailbronner / Thoms, a.a.O., S. 1093 f. und Riedmeyer, zfs 2009, 422 sowie OVG Saarland, Beschluss vom 23.01.2009 - 1 B 438/08 -).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur - ohne Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte der Vorschrift - ein derartiges Verständnis der Bestandsschutzklausel in den Raum gestellt wird (vgl. dazu Geiger, DAR 2007, 126, 128; Schünemann / Schünemann, DAR 2007, 382, 385; unklar Hailbronner / Thoms, NJW 2007, 1089, 1093; offen Riedmeyer, zfs 2009, 422 und OVG Saarland, Beschluss vom 23.01.2009 - 1 B 438/08 -) vermag die Kammer dieses nicht zu teilen (wie hier i.E. auch Thoms, DAR 2007, 287, 288).

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 11 CS 09.1791

    Gebrauchmachen von slowakischer Fahrerlaubnis

    11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG ist nach der Überzeugung des Senats nicht entsprechend der zu Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl L 237 vom 24.8.1991 S. 1) ergangenen Rechtsprechung des EuGH einschränkend auszulegen (vgl. BayVGH vom 10.11.2009 11 CS 09.2082; a.A. wohl OVG Saarland vom 23.1.2009 ZfS 2009, 236 f. - allerdings zu einer vor dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Der Senat sieht jedenfalls bei einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Ende der Sperrfrist nach einer Fahrerlaubnisentziehung und der Neuerteilung in einem anderen EU-Mitgliedstaat keine Probleme, das Verbot der Anerkennung der trotz Entziehung wiedererteilten Fahrerlaubnis umzusetzen (zweifelnd hingegen - die Sperrfrist gehöre zum unverändert gebliebenen Tatbestand der Vorschrift über Nicht-Wiedererteilung bzw. Nicht-Anerkennung - OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.01.2009 - 1 B 438/08 -, DAR2009, 163 [165f.]).
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund

    - 1 B 438/08 -, ZfS 2009, 236 ff.,.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2009 - 12 ME 324/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

    Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urteil v. 31.10.2008 - 10 A 10851/08 -, DVBl. 2009, S. 190) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschluss v. 21.01.2009 - 1 B 438/08 -, DAR 2009, S. 163) schätzt auch der erkennende Senat in Anbetracht der neueren Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit als gering ein, dass der EuGH in den Fällen, in denen sich allein aus nationalen Ermittlungen Anhaltspunkte für einen "Scheinwohnsitz" ergeben, eine Ausnahme vom Anerkennungsgrundsatz zulässt.
  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 L 231/10

    Berechtigung, von einer nach dem 19.01.2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis

    so etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.01.2009, 1 B 381/08, und vom 23.01.2009, 1 B 438/08, HessVGH, Beschluss vom 04.12.2009, 2 B 2138/09, Blutalkohol 47, 154, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.02.2010, 10 B 11351/09, zitiert nach juris.
  • VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 16 B 948/11

    Notwendigkeit des Nachweises des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 16 B 72/11

    Verpflichtung zur Vorlage oder Übersendung eines tschechischen Führerscheins

  • VG Köln, 10.01.2011 - 11 K 1800/10

    Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland für Inhaber einer

  • VG Köln, 10.01.2011 - 11 L 1800/10

    Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Aberkennung der

  • VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009; Anwendbarkeit von § 28

  • VG Augsburg, 25.05.2010 - Au 7 S 10.542

    Verpflichtung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins zur Eintragung eines

  • VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 09.1512

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter

  • VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 10.264

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.1507

    Unzulässige Beschwerde wegen fehlender Auseinandersetzung mit dem angegriffenen

  • VG Augsburg, 29.10.2009 - Au 7 S 09.1513

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter

  • VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 10 S 10.01649

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009

  • VG Augsburg, 22.04.2010 - Au 7 S 10.447

    Verzicht auf Fahrerlaubnis, um deren Entzug zu vermeiden

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