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   OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08   

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https://dejure.org/2008,8449
OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08 (https://dejure.org/2008,8449)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.08.2008 - 5 U 218/08 (https://dejure.org/2008,8449)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. August 2008 - 5 U 218/08 (https://dejure.org/2008,8449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des geschädigten Grundstücksnachbarn bei Übergreifen eines Feuers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei mittelbarem Übergreifen eines Brandes auf fremdes Grundstück

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 862 Abs. 1; BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 1004 Abs. 1; GG Art. 14
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Übergreifen eines Brandes auf das übernächste Grundstück

  • prewest.de PDF, S. 34

    Art. 14 GG; §§ 862, 906, 1004 BGB
    Brand einer Scheune - defekte Stromleitung - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei mittelbarem Übergreifen eines Brandes auf ein fremdes Grundstück - Rückgriff des Gebäudeversicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des geschädigten Grundstücksnachbarn bei Übergreifen eines Feuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mittelbares Übergreifen eines Brandes: Ausgleichsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 443
  • VersR 2009, 510
  • zfs 2009, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1999 (NJW 1999, 2896 "bestätigt" durch BGH NJW 2008, 992 ) begründet der bloße Umstand des Eigentums an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, nicht die Störereigenschaft.

    Es ist daher gerechtfertigt, den Beklagten als Störer i.S. des § 1004 BGB anzusehen (BGH NJW 1999, 2896/2897; vgl. auch BGH NJW 1999, 2896 : Rohrbruch; a.A. Staudinger/Roth, BGB , Neubearbeitung 2002, § 906 Rn. 69: Grenze zur Gefährdungshaftung überschritten).

    Zum andern kommt es nur darauf an, ob der in Anspruch Genommene Störer ist, und nicht darauf, ob die Auswirkung vom Grundstück des Störers unmittelbar oder mittelbar infolge faktischen Duldungszwangs (BGH NJW 1999, 2896 ) die Schäden verursacht hat.

  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Brand auf ein fremdes Grundstück übergreift, da der Nachbar die Gefahr in aller Regel - und so auch hier - nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann (BGH NJW 2008, 992 ).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1999 (NJW 1999, 2896 "bestätigt" durch BGH NJW 2008, 992 ) begründet der bloße Umstand des Eigentums an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, nicht die Störereigenschaft.

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    a) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 2003, 2377; BGH NJW 2004, 3701 ).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    Zustandsstörer ist der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsbefugte einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, jedoch nicht alleine auf Grund dieser Rechtsstellung, sondern nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 2005, 1366 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rspr.).
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. November 1998 (NJW 1999, 1029 ) einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch anerkannt bei Sprengungen, die zu Erschütterungsrissen an einem 1.5 km entfernten Gebäude geführt hatten.
  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung durch seine Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung adäquat verursacht hat (BGH NJW 2007, 432 ).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.08.2008 - 5 U 218/08
    a) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 2003, 2377; BGH NJW 2004, 3701 ).
  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 77/16

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen einer im Zuge von Bauarbeiten

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Eintrittspflicht des Eigentümers des beeinträchtigenden Grundstücks unabhängig davon besteht, ob für ihn ein konkreter Anlass für ein vorbeugendes Tätigwerden bestand (OLG Koblenz, Urteil v. 28.08.2008, 5 U 218/08, juris Rn. 22) oder er die Ausführung der das Nachbargrundstück beeinträchtigenden Bauarbeiten in Auftrag gegeben hat oder nicht (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2005, 1 U 257/04, juris Rn. 57, auch zum Folgenden).
  • LG München I, 13.07.2018 - 11 O 2717/17

    Duldung von Beeinträchtigungen durch einen Baukran

    Im gesamten privaten Nachbarrecht ist es nicht erforderlich, dass die Grundstücke unmittelbar aneinandergrenzen (OLG Koblenz VersR 2009, 510, 511 = BeckRS 2009, 3901).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09

    Schadensersatzanspruch aus einem Brandschaden; behauptete Verursachung des

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein Brand auf ein fremdes Grundstück übergreift, da der Nachbar die Gefahr in aller Regel nicht erkennen und die Einwirkungen auf sein Grundstück daher nicht rechtzeitig abwehren kann (vgl. BGH NJW 2008, 992, 993; OLG Koblenz ZfS 2009, 379).
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