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   OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09   

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https://dejure.org/2010,4953
OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09 (https://dejure.org/2010,4953)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.02.2010 - 1 Ss 270/09 (https://dejure.org/2010,4953)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 1 Ss 270/09 (https://dejure.org/2010,4953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Verhängung Hauptverhandlung, rechtlicher Hinweis

  • openjur.de

    § 265 Abs. 2 StPO; § 25 StVG; § 71 Abs. 1 OWiG

  • verkehrslexikon.de

    Bei fehlendem Fahrverbot im Bußgeldbescheid ist für die Verhängung ein rechtlicher Hinweis erforderlich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines richterlichen Hinweises über die Verhängung eines Fahrverbots im Falle des Fehlens einer diesbezüglichen Anordnung im Bußgeldbescheid

  • Justiz Thüringen

    § 265 Abs 2 StPO, § 25 StVG, § 71 Abs 1 OWiG
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Rechtlicher Hinweis bei Verhängung eines Fahrverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 2; StVG § 25; OWiG § 71 Abs. 1
    Gerichtliche Hinweispflicht bei Anordnung eines im Bußgeldbescheid nicht vorgesehenen Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Rechtlicher Hinweis beim Fahrverbot erforderlich!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Aus Wenig wird Mehr - Nachträgliche Anordnung eines Fahrverbotes gem. §25 StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 311
  • AnwBl 2010, 160
  • zfs 2010, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Das Unterlassen eines solchen Hinweises begründet in der Regel die Rechtsbeschwerde und führt - bei unbeschränktem Rechtsmittel - zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowohl im Schuld- als auch im Rechtsfolgenausspruch, da ansonsten dem Betroffenen die Möglichkeit der Rücknahme seines Einspruchs genommen würde (vgl. OLG Düsseldorf VRS 87, 367; Göhler, OWiG, 15. Aufl. 2009, § 71 Rn. 50b).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1989 - 2 Ss 16/89
    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86

    Hauptverhandlung; Hinweis; Fahrverbot; Geldbuße

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1994 - 5 Ss OWi 56/94
    Auszug aus OLG Jena, 26.02.2010 - 1 Ss 270/09
    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. BGHSt 29, 274 ff.; OLG Koblenz VRS 71, 209; OLG Düsseldorf VRS 77, 367 und 87, 203; OLG Hamm zfs 2005, 519).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    Die zur Frage einer Hinweispflicht weiterhin ergangenen Beschlüsse des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26.02.2010 (1 Ss 270/09 = ZfS 2010, 294 f. = NZV 2010, 311 f. = StraFo 2010, 206 f. = VRS 118, 365 f.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 04.03.1994 (5 Ss 56/94 = MDR 1994, 822 = VRS 87, 203 f.) betreffen die - unangekündigte - Verhängung eines Fahrverbots, somit gleichfalls eine andere Sachverhaltsgestaltung.
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 1 RBs 255/13

    Gerichtliche Hinweispflicht bei Verhängung eines bislang im Bußgeldbescheid nicht

    Ist im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot nach § 25 StVG nicht angeordnet worden, so darf das Gericht im Einspruchsverfahren nur dann auf diese Nebenfolge erkennen, wenn es in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO den Betroffenen zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen hat (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VRS 87, 203 f.; Thüringer OLG, NZV 2010, 311 f. - jeweils zitiert über juris; bzgl. der Änderung von Fahrlässigkeits- auf Vorsatztat auch OLG Köln vom 03.01.2013 - III-1 RBs 333/12 - ).
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