Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08   

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https://dejure.org/2010,8085
BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08 (https://dejure.org/2010,8085)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - IV ZR 265/08 (https://dejure.org/2010,8085)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - IV ZR 265/08 (https://dejure.org/2010,8085)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf die Wertfestsetzung bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen von Pflegedienstleistungen aus versicherter Zeit nach der Kündigung

  • rewis.io

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3; ZPO § 9
    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde wegen zu geringen Beschwerdewerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 9; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Auswirkungen auf die Wertfestsetzung bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen von Pflegedienstleistungen aus versicherter Zeit nach der Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Wert der Beschwer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei daneben geltend gemachten Leistungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 237
  • zfs 2011, 280
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08
    b) Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter II und vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21).

    Ob von den behaupteten Krankheitskosten 1.364,11 EUR abzuziehen wären, die aus ärztlichen Leistungen und Rezeptbelieferungen nach dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2001 aaO), dem 24. August 2008, herrühren, und ob aus dem gleichen Grunde das Pflegegeld für die Monate September und Oktober 2008 außer Betracht bleiben müsste, kann offen bleiben.

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08
    b) Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter II und vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 296/08, VersR 2011, 237 f.) abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20%.
  • OLG Köln, 20.09.2013 - 20 U 193/12

    Rückforderung physiotherapeutischer Leistungen durch den privaten

    Er setzt sich zusammen aus dem Wert der Feststellungsklage zuzüglich der Hälfte der von dem Kläger mit Schriftsatz vom 4. Juli 2013 angekündigten, aber noch nicht rechtshängigen Leistungsansprüche (vgl. hierzu BGH BeckRS 2010, 30937) sowie dem Wert der Widerklage.
  • BGH, 04.09.2019 - IV ZR 40/19

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des nicht erreichten

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß § 3 und § 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20 % festzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 18. November 2015 - IV ZR 154/15, juris Rn. 2; vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336 Rn. 3; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 265/08, VersR 2011, 237 Rn. 2; vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332 [juris Rn. 4]).
  • OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16

    Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der

    Die Beklagte kann eine Herabsetzung des Streitwerts nicht mit der Erwägung erreichen, dass sich bei einer Feststellungsklage gerichtet auf Fortbestand eines Krankentagegeldvertrages der regelmäßig anzusetzende Streitwert auf die Höhe der dreieinhalbfachen Jahresprämie belaufe (BGH VersR 2011, 237).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 W 19/11

    Gerichtskosten: Streitwertfestsetzung bei geltend gemachtem Nichtbestehen eines

    d) In der Rechtsprechung wird bei Feststellungsklagen, mit denen das Bestehen eines Versicherungsvertrages geltend gemacht wird, teilweise der 3, 5-fache Jahresbetrag der Versicherungsprämien als Streitwert angenommen (vgl. beispielsweise BGH, Versicherungsrecht 2011, 237).
  • OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19

    Streitwert einer Feststellungsklage zum Fortbestand einer

    Soweit die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung auf den Beschluss des BGH vom 08.12.2010 (IV ZR 265/08 = VersR 2011, 237) zur Begründung ihrer Auffassung verweist, der Streitwert für den Feststellungsantrag sei nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen, verfängt dies nicht.
  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

    Bei der Krankenversicherung wird auf den 3, 5-fachen Betrag der Jahresprämie mit einem Abschlag von 20% abgestellt (BGH VersR 2012, 336 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; NVersZ 2002, 21 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 2); bei der Krankentagegeldversicherung wird ebenso verfahren (vgl. BGH VersR 2011, 237 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; NJW 2000, 2750 - zitiert nach juris: Rdnr. 5).
  • LG Saarbrücken, 20.07.2011 - 14 O 182/11

    Zum Vorliegen des Verfügungsgrundes bei der im Verfügungsverfahren begehrten

    Der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (BGH VersR 2011, 237; OLG Frankfurt v. 10. Juli 2009, 3 W 43/09).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2011 - I-20 U 122/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7053
OLG Hamm, 12.01.2011 - I-20 U 122/10 (https://dejure.org/2011,7053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2011 - I-20 U 122/10 (https://dejure.org/2011,7053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - I-20 U 122/10 (https://dejure.org/2011,7053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung

  • VersR (via Owlit)

    AUB 08 Nr. 2.1.2.2; BGB § 305c
    Bei einer Funktionsunfähigkeit nach der "Arm-im-Schultergelenk"-Rechtsprechung sind Ausstrahlungen und zusätzliche Funktionsbeeinträchtigungen mit abgegolten

  • rechtsportal.de

    AUB 2000
    Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1433
  • zfs 2011, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00

    Anwendung der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Die in Ziffer 2.1.2.2.1 Satz 1 AUB 2000 vereinbarte Gliedertaxe bestimmt nach einem abstrakten und generellen Maßstab feste Invaliditätsgrade für den Fall des Verlustes bzw. der damit gleichgestellten Funktionsunfähigkeit der in ihr benannten Glieder (vgl. BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Geht der Arm im Schultergelenk durch einen Unfall verloren oder ist der Arm im Schultergelenk wegen eines unfallbedingten Dauerschadens vollständig funktionsunfähig, steht der Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe deshalb unverrückbar fest (vgl. BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Gerade daraus resultiert das Ansteigen des Invaliditätsprozentsatzes mit zunehmender Rumpfnähe des Gliedverlustes oder der Funktionsstörung (BGH VersR 1990, 964 Rz 7 bei juris; BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Denn unübersehbar berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze stets auch die Ausstrahlung eines Teilgliedverlustes auf die Einsatzfähigkeit des verbliebenen Restgliedes (BGH VersR 1991, 57 Rz 19 bei juris; BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).

    Soweit die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung nicht hinter derjenigen zurückbleiben darf, die für das körperfernere Glied ermittelt wird (so OLG Köln r+s 2003, 472 unter Hinweis auf BGH VersR 2001, 360 Rz 11 bei juris), wäre eine solche Untergrenze hier deshalb gewahrt, weil der Kläger nach dem vollem Armwert zu entschädigen ist, also nach dem höchsten in der Gliedertaxe vorgesehenen Invaliditätsgrad.

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 254/01

    Berechnung der Höhe einer Invaliditätsentschädigung nach den Armwert als der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747; Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).

    Soweit die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung nicht hinter derjenigen zurückbleiben darf, die für das körperfernere Glied ermittelt wird (so OLG Köln r+s 2003, 472 unter Hinweis auf BGH VersR 2001, 360 Rz 11 bei juris), wäre eine solche Untergrenze hier deshalb gewahrt, weil der Kläger nach dem vollem Armwert zu entschädigen ist, also nach dem höchsten in der Gliedertaxe vorgesehenen Invaliditätsgrad.

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03

    Unklarheit der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Wird unfallbedingt der linke Arm im Schultergelenk funktionsunfähig (BGH VersR 2006, 1117: "Arm im Schultergelenk"-Rechtsprechung), so sind durch den damit gegebenen Invaliditätsgrad Ausstrahlungen dieser Funktionsunfähigkeit auf den linken Arm mit abgegolten.

    Auch ließe sich unter Heranziehung der sog. "Arm im Schultergelenk"-Recht-sprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2006, 1117), nach der bereits die Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk zum vollen Armwert führt, weil danach allein auf die Funktionsunfähigkeit im Gelenk selbst und nicht auf die Funktionsunfähigkeit des Armes insgesamt abzustellen ist, erwägen, dass derjenige Versicherungsnehmer, der - wie der Kläger - neben einer Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk auch weitere, auf diesen Arm bezogene Funktionsbeeinträchtigungen des Ellenbogengelenks, des Handgelenks und der Finger erlitten hat, eine insgesamt höhere Invalidität erlitten hat als derjenige Versicherungsnehmer, bei dem sich die Beeinträchtigung auf die Funktionsunfähigkeit des Armes im Schultergelenk beschränkt.

  • OLG Celle, 15.04.2010 - 8 U 205/09

    Unklarheit der Formulierung "Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk"

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747; Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 178/89

    Anwendung der Gliedertaxe auf eine Hüftkopfnekrose

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn unübersehbar berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze stets auch die Ausstrahlung eines Teilgliedverlustes auf die Einsatzfähigkeit des verbliebenen Restgliedes (BGH VersR 1991, 57 Rz 19 bei juris; BGH VersR 2001, 360 Rz 8 bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04

    Unfallversicherung: Invaliditätsbemessung bei über die mit der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Die davon getrennt zu sehende, von Knappmann a.a.O. in den Vordergrund gerückte Frage, ob über das Glied hinaus ausstrahlende Folgen des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung von der Gliedertaxe bereits erfasst und abgegolten sind, jedoch nicht ein weiterer Gesundheitsschaden im Bereich des übrigen Körpers, der durch solche Auswirkungen hervorgerufen wurde und ebenfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Versicherten nach sich zieht (so OLG Karlsruhe VersR 2005, 1070), stellt sich hier nicht.
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 20 U 103/01

    Private Unfallversicherung: Zur Frage, wann die Funktionsunfähigkeit einer "Hand

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747; Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04

    Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Denn es erschließt sich einem verständigen Versicherungsnehmer ohne weiteres, dass nach der Systematik der Gliedertaxe der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines funktionell höher bewerteten, rumpfnäheren Gliedes den Verlust oder die Beeinträchtigung des rumpfferneren Gliedes miteinschließt (OLG Köln r+s 2003, 472; OLG Brandenburg r+s 2006, 207; OLG Celle 15.04.2010 8 U 205/09 Rz 16 bei juris; Senat VersR 2002, 747; Terbille/Hormuth MAH Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 24 Rz 74; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 47 Rz 188; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rz 20 S. 159; Kloth, Private Unfallversicherung G V 2 g Rz 90; Veith/Gräfe/Lücke, Versicherungshandbuch, § 7 Rz 70).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH VersR 2003, 1163 Rz 18 bei juris).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 110/07

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2009, 1617 Rz 7 bei juris).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11

    Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei

    Selbst wenn es im Einzelfall in Betracht kommt, dass der Versicherungsnehmer etwa die Regelung bezüglich des "Armes im Schultergelenk" dahin verstehen darf, dass es für die Funktionsunfähigkeit allein auf das Gelenk ankommt, führt dies nicht dazu, dass er zugleich davon ausgehen dürfte, Funktionsunfähigkeiten weiterer rumpfferner Körperteile wie etwa der Hand seien bei der Bemessung des Invaliditätsgrades zu addieren (vgl. auch OLG Hamm ZfS 2011, 280; OLG Celle aaO; LG Dortmund aaO).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2018 - 5 U 59/16

    Unfallversicherung -Bemessung des Grades der Invalidität

    Deshalb darf keine Addition der Invaliditätswerte erfolgen, wenn neben Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfnäheren Körperteils zugleich Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfferneren Körperteils vorliegt (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - IV ZR 34/11, VersR 2012, 351; OLG Frankfurt, RuS 2011, 487; OLG Hamm, VersR 2011, 1433).
  • BGH, 14.09.2011 - IV ZR 24/11
    OLG Hamm - Az. I-20 U 122/10 vom 12.01.2011.
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