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   OLG Bamberg, 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14   

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https://dejure.org/2014,7864
OLG Bamberg, 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 (https://dejure.org/2014,7864)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 (https://dejure.org/2014,7864)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. März 2014 - 3 Ss OWi 274/14 (https://dejure.org/2014,7864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungspflicht des Gerichts bei Annahme eines Härtefalls zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Selbständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch Fahrverbotsdauer eines längeren Regelfahrverbots ist indiziert...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ermessen beim Regelfahrverbot?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungspflicht des Gerichts bei Annahme eines Härtefalls zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Selbständigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regeldauer des Fahrverbots liegt im Ermessen des Tatrichters

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Abweichung vom Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsverstoß?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Abkürzung einer Regelfahrverbotsdauer nach der BKatV - Unter welchen Voraussetzungen kann sie gerechtfertigt sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkürzung eines Fahrverbots wegen wirtschaftlicher Härten

Papierfundstellen

  • zfs 2014, 471
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19

    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen langer Verfahrensdauer

    Hierzu zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg, DAR 2014, 332 m.w.N.).
  • BayObLG, 01.10.2019 - 202 ObOWi 1797/19

    Beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers:

    Eine eigene Sachentscheidung (§ 79 Abs. 6 1. Alt. OWiG) ist dem Senat allerdings verwehrt, weil nicht auszuschließen ist, dass das Amtsgericht in einer - weiteren - neuen Hauptverhandlung Feststellungen zu der Frage treffen kann und wird, ob ein (nur) einmonatiges Fahrverbot für den Betroffenen tatsächlich eine unverhältnismäßige Härte darstellt, wozu freilich gegebenenfalls weitere Feststellungen zu treffen und Beweise zu erheben sein werden (vgl. hierzu etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 = Blutalkohol 51 [2014], 353; KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 162 Ss 97/14 = VRS 127 [2014], 74 und OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18 = Blutalkohol 55, [2018] 369 = NStZ-RR 2018, 325 und 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 = DAR 2014, 332 = VerkMitt 2014 Nr. 36 = ZfSch 2014, 471).
  • AG Zeitz, 04.08.2015 - 13 OWi 713 Js 204952/15

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (OLG Bamberg, Beschluss vom 18. März 2014 - 3 Ss OWi 274/14 -, juris).
  • AG Zeitz, 13.06.2017 - 13 OWi 733 Js 210853/16

    Bußgeldsache wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzungen

    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (OLG Bamberg, Beschluss vom 18. März 2014 - 3 Ss OWi 274/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 630/20

    Ermäßigung eines zweimonatigen Regelfahrverbots bei einem Zeitablauf von über

    Hierzu zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV ), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg, DAR 2014, 332 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2020 - (1 B) 53 Ss- OWi 708/19 (405/19) -).
  • AG Zeitz, 13.06.2017 - 13 OWi 731 Js 203384/17

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Substantiierungspflicht des

    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (OLG Bamberg, Beschluss vom 18. März 2014 - 3 Ss OWi 274/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 Ss OWi 630/20
    Hierzu zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg, DAR 2014, 332 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19) -).
  • AG Zeitz, 07.10.2015 - 13 OWi 713 Js 210201/14

    Ausnahme vom Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugarten

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