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   OLG Celle, 23.06.1983 - 5 U 247/82   

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https://dejure.org/1983,4428
OLG Celle, 23.06.1983 - 5 U 247/82 (https://dejure.org/1983,4428)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.1983 - 5 U 247/82 (https://dejure.org/1983,4428)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 5 U 247/82 (https://dejure.org/1983,4428)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • zfs 1983, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18

    Haushaltsführungsschadensrente - Voraussetzungen

    Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird.
  • OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 182/10

    Zum Anspruch auf Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten und zu

    Das OLG Celle habe eine zeitliche Begrenzung bis zum 72. Lebensjahr bejaht (ZfS 1983, 291).

    Die Arbeit im Haushalt ist entgegen der Ansicht der Beklagten und der (überholten) Rechtsprechung (OLG Celle ZfS 1983, 291) nicht nur bis zum 72. Lebensjahr ausgleichsfähig.

  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09

    Schadensersatz wegen verkehrsunfallbedingter Behinderung: Anspruch des

    Der Haushaltsführungsschaden war zudem nicht bereits jetzt bis zum Jahre 2036 festzustellen; vielmehr ist mit Erreichen des 75. Lebensjahres im Jahre 2029 erneut zu beurteilen, inwieweit hier ein Haushaltsführungsschaden weiterhin besteht (so auch OLG Celle, ZfS 1983, 291; Küppersbusch, 10. Aufl., Rn. 210).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 12 U 45/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei nicht erkannter Dislokation im rechten

    Auch war die Rente auf den Ablauf des 75. Lebensjahres des Klägers am 28.10.2036 zu beschränken, da davon auszugehen ist, dass auch ohne das behandlungsfehlerhafte Vorgehen der Beklagten der Kläger zur Erbringung der hier streitigen schweren Haushaltstätigkeiten nur noch in eingeschränkter Weise fähig gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Celle ZfS 1983, S. 291; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 210).
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