Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.06.1992 - 5 U 236/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzpflicht; Verkehrssicherungspflicht
- baumpruefung.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Papierfundstellen
- MDR 1993, 219
- zfs 1993, 113
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 01.03.1995 - 6 U 1170/94
Verkerssicherungspflicht bei Bäumen am Straßenrand
Für die Straße, auf der der Schadensfall eintrat, obliegt der Beklagten unstreitig die Verkehrssicherungspflicht, die sich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Straßenbäume erstreckt (BGH VersR 1965, S. 475 , S. 476, OLG Oldenburg VersR 1977, S. 845 , OLG Koblenz NJW-RR 1986, S. 1086, OLG Frankfurt NJW-RR 1987, S. 864, OLG Koblenz MDR 1993, S. 219 ).Verdächtige Umstände, die auf eine besondere Gefahrenlage hindeuten und eine eingehende fachmännische Untersuchung angezeigt erscheinen lassen, können sich u.a. aus trockenem Laub, dürren Ästen oder verdorrten Teilen, aus Verletzungen oder Beschädigungen, einem hohen Alter, dem Erhaltungszustand, der Stellung des Baumes oder aus seinem statischen Aufbau ergeben (OLG Koblenz MDR 1993, S. 219 ).
- OLG Nürnberg, 20.09.1995 - 4 U 1761/95
Umstürzender Baum beschädigt PKW
Eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn der Träger der Sicherungspflicht deutliche Anzeichen übersieht oder mißachtet, die auf eine konkret drohende Gefahr für die Standsicherheit eines Baumes hindeuten (OLG Koblenz, MDR 93, 219).
Rechtsprechung
LG Hagen, 27.01.1993 - 18 O 351/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
Papierfundstellen
- zfs 1993, 113
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 19.04.1996 - 22 U 259/95
Unfall im Ausland; Deutsche Haftungsnormen; Handlungsort; Skiunfall; Skiverband
Zugrunde zu legen sind demnach die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS, die zu einer Konkretisierung der Verhaltenspflichten für Ski-Fahrer auch in Österreich geführt haben, vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 111; OLG Hamm ZfS 1994, 4; LG Hagen ZfS 1993, 113.