Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.12.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.1993 - 6 U 54/93   

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https://dejure.org/1993,5645
OLG Hamm, 06.12.1993 - 6 U 54/93 (https://dejure.org/1993,5645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.1993 - 6 U 54/93 (https://dejure.org/1993,5645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 1993 - 6 U 54/93 (https://dejure.org/1993,5645)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Volle Haftung des bei Glatteis ins Schleudern geratenen Fzg-Führers auf Grund des Anscheinsbeweises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsgefahr; Schleudern auf die Gegenfahrbahn; Fahrfehler; Entlastungsnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 277
  • zfs 1994, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei

    Hierzu genügt es, wenn Tatsachen nachgewiesen werden aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegemanövers für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar gewesen ist (vgl. OLG Hamm NZV 1994, S. 277; OLG München VersR 1998, S. 233), da eine schuldhafte Verletzung des Vorfahrtsrechtes eines anderen Kraftfahrers nicht anzunehmen ist, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei Einleitung des Abbiegemanövers vom Wartepflichtigen noch nicht gesehen werden konnte (BGH VersR 1994, S. 492; NZV 2005, a. a. O.; OLG Hamm a. a. O., OLG München a. a. O.).
  • LG Kiel, 25.07.2014 - 17 O 93/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Alleinhaftung eines bei Schneeglätte auf

    Gerät ein Fahrzeug bei schneeglatter Fahrbahn aufgrund eines Fahrfehlers auf die Gegenfahrbahn und kollidiert es so mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so tritt die Betriebsgefahr des entgegenkommenden Fahrzeugs im Rahmen der Abwägung der Verursachungsanteile nach § 17 Abs. 1 StVG vollständig zurück (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.12.1993, 6 U 54/93).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 173/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10427
OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 173/93 (https://dejure.org/1993,10427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1993 - 27 U 173/93 (https://dejure.org/1993,10427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 27 U 173/93 (https://dejure.org/1993,10427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfall ; Wenden; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Haftungsquote

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2 § 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Papierfundstellen

  • zfs 1994, 201
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Zutreffend wird zwar mit der Berufung darauf hingewiesen, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 710) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
  • OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16

    Verkehrsunfall - Kollision eines PKW mit einer Trambahn

    Die Frage der Plötzlichkeit ist erst bei der Prüfung einer Vermeidbarkeit für den Unfallgegner aus dem Gesichtspunkt der verspäteten Reaktion von Bedeutung, vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.12.1993, Az. 27 U 173/93, ZfS 1994, 201.
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 6 U 208/96

    Haftung eines Wohnungsinhabers für Unfall eines unbeaufsichtigten Kindes

    Zutreffend weist zwar die Berufung darauf hin, daß auch für Kinder im Kindergartenalter eine ständige Überwachung "auf Schritt und Tritt" im Regelfall nicht erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 96, 710; zur Aufsichtsdichte allgemein BGH NJW 97, 2047) und eine jedes Risiko ausschließende Überwachung nicht möglich ist (vgl. Senat, OLGR 1994, 65).
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