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   OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94   

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OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94 (https://dejure.org/1994,5727)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.09.1994 - Ss 336/94 (https://dejure.org/1994,5727)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. September 1994 - Ss 336/94 (https://dejure.org/1994,5727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Nr. 34. 2 BKat; § 2 BKatV ; § 25 StVG; § 26a StVG
    Ausnahme vom Regelfahrverbot; Verlust der wirtschaftlichen Existenz; Kurierdienst-Jungunternehmer; Anfangsschwierigkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausnahme vom Regelfahrverbot; Verlust der wirtschaftlichen Existenz; Kurierdienst-Jungunternehmer; Anfangsschwierigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKat Nr. 34.2; BKatV § 2; StVG §§ 25, 26a

Papierfundstellen

  • zfs 1995, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94
    Zwar lassen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV genannten Regelbeispiele, die - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG indizieren (vgl. BGHSt 38, 106 ff. und 125, 134, 231 ff. sowie Beschluß des Senats vom 02. Juni 1994 - Ss 193/94 -), dem Tatrichter Raum, die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung, ob es der Verhängung eines Fahrverbotes bedarf, zu berücksichtigen (BGHSt 38, 125, 136), so daß es vornehmlich seiner Würdigung unterliegt, ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG abzusehen (BGH, aaO; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie der erwähnte Beschluß des Senats, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1993 - 5 Ss OWi 216/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94
    Auch wenn die hohe jährliche Fahrleistung des Betroffenen grundsätzlich und für sich einen solchen Schluß nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 445 sowie Beschluß des Senats vom 04.05.1994 - Ss 173/94 -), liegt eine Härte im genannten Sinne vor, wenn der Verlust der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen droht (vgl. die erwähnten Beschlüsse des Senats).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94
    Zwar lassen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV genannten Regelbeispiele, die - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG indizieren (vgl. BGHSt 38, 106 ff. und 125, 134, 231 ff. sowie Beschluß des Senats vom 02. Juni 1994 - Ss 193/94 -), dem Tatrichter Raum, die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung, ob es der Verhängung eines Fahrverbotes bedarf, zu berücksichtigen (BGHSt 38, 125, 136), so daß es vornehmlich seiner Würdigung unterliegt, ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG abzusehen (BGH, aaO; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie der erwähnte Beschluß des Senats, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei ganz ungewöhnlicher Härte des Eingriffs aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Ausnahme von der notwendigen regelmäßigen Verhängung des Fahrverbotes in Betracht zu ziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02. Dezember 1993 - Ss 385/92 - = ZFS 1993, 140 f. und vom 27. April 1994 - Ss 119/94 -).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94
    Zwar lassen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV genannten Regelbeispiele, die - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG indizieren (vgl. BGHSt 38, 106 ff. und 125, 134, 231 ff. sowie Beschluß des Senats vom 02. Juni 1994 - Ss 193/94 -), dem Tatrichter Raum, die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung, ob es der Verhängung eines Fahrverbotes bedarf, zu berücksichtigen (BGHSt 38, 125, 136), so daß es vornehmlich seiner Würdigung unterliegt, ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG abzusehen (BGH, aaO; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie der erwähnte Beschluß des Senats, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94

    Betriebsinhaber; Verstöße gegen Verbote und Gebote des Unternehmens; Ergreifen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94
    Zwar lassen die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV genannten Regelbeispiele, die - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG indizieren (vgl. BGHSt 38, 106 ff. und 125, 134, 231 ff. sowie Beschluß des Senats vom 02. Juni 1994 - Ss 193/94 -), dem Tatrichter Raum, die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung, ob es der Verhängung eines Fahrverbotes bedarf, zu berücksichtigen (BGHSt 38, 125, 136), so daß es vornehmlich seiner Würdigung unterliegt, ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG abzusehen (BGH, aaO; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie der erwähnte Beschluß des Senats, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Darüber hinaus ist eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. das Absehen von einem Fahrverbot rechtfertigen würde (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N. sowie auch noch BVerfG NJW 1995, 1541 ), nicht gegeben, da ein Fahrverbot - schon nach den eigenen Feststellungen des Amtsgerichts - nicht zu einer Existenzbedrohung des Betroffenen führen würde.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2014 - Ss (B) 18/14

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

    Besonderheiten solcher Art können neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (vgl. BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 25 Rn. 24 m.w.N ) auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden sein, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (vgl. BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/2010 [51/10] -, 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/2013 [64/13 OWi] -).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2013 - Ss (B) 14/13

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Absehen vom Regelfahrverbot wegen

    Besonderheiten solcher Art können sein, neben gewöhnlichen und durchschnittlichen, namentlich entlastenden Umständen (BGHSt 38, 125; OLG Hamm VRS 92, 146; OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Düsseldorf, VRS 92, 40; OLG Zweibrücken DAR 2003, 134, Hentschel/König/Dauer, § 25 Rn. 24 m.w.N ), auch außergewöhnliche Härten im Sinne von unverhältnismäßigen Folgeschäden, die für den Betroffenen mit einem Fahrverbot verbunden sind, so etwa das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes bzw. der wirtschaftlichen Existenz (BVerfG NJW 1994, 573; NJW 1995, 1541, DAR 1996, 196 ff.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und 275; OLG Dresden ZfS 1995, 477; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161; OLG Hamm NZV 1995, 498 und NStZ-RR 1996, 181; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 93; Senat in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschlüsse vom 19. November 2010 - Ss (B) 111/2010 - und zuletzt vom 21. Januar 2013 - Ss (B) 90/2012 [72/12 OWi] -).
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Insoweit hat das Amtsgericht nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95; vom 26. Juni 1995 in Ss 0Wi 703/95; vom 18. Juli 1995 in 2 Ss 386/95 und vom 20. Jul 1995 in 2 Ss 0Wi 830/95).
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

    Insoweit hat das Amtsgericht insbesondere nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 2 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschlüsse des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95 - ZAP EN-Nr. 618/95 = DAR 1995, 374 ; vom 26. Juni 1995 in 2 Ss 0Wi 703/95, - NZV 1995, 366 ; vom 18. Juli 1995 in 2 Ss 0Wi 386/95 und vom 20. Juli 1995 in 2 Ss 0Wi 830/95).
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