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   OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97   

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OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97 (https://dejure.org/2000,5557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2000 - 10 U 1122/97 (https://dejure.org/2000,5557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2000 - 10 U 1122/97 (https://dejure.org/2000,5557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung; Invalidität; Entschädigungspflicht; Versicherung; Frist; Fristversäumnis; Behandlungsdauer

  • Judicialis

    AUB 61 § 8 II (1); ; AUB 61 § 17; ; VVG § 6 (III)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 61 § 8 Abs. 2 S. 1 § 17; VVG § 6 Abs. 3
    Unfallversicherung - Fristen - Feststellung der Invalidität - Geltendmachung der Invalidität - Ausschlussfrist - entschuldbare Säumnis - mehrere Unfälle - mehrere Krankheitsbilder - Beschwerden eines Masseurs und Chiropraktikers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2000, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Es genügt zur Wahrung dieser Frist, daß innerhalb derselben dem Versicherer gegenüber behauptet wird, es sei eine Invalidität eingetreten (im Anschluß an BGHZ 130, 171, 173f. = VersR 1995, 1179, 1180; BGHZ 137, 174, 176 = VersR 1998, 175, 176).

    Bei dem Erfordernis des Eintritts der Invalidität binnen der Jahresfrist und der ärztlichen Feststellung innerhalb von 15 Monaten handelt es sich nicht um die Begründung einer Obliegenheit im Sinne von §§ 17 AUB bzw. § 6 Abs. 3 VVG, sondern lediglich um eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung (BGH Urteil vom 28.6.1978 -- IV ZR 7/77 -- VersR 1978, 1036; BGH Urteil vom 19.11.1997 -- IV ZR 348/96 -- VersR 1998, 175, 176).

    Es genügt zur Wahrung der Frist, daß innerhalb der Frist dem Versicherer gegenüber behauptet wird, es sei eine Invalidität eingetreten (BGHZ 137, 174, 178 = VersR 1998, 175, 176).

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Diesbezüglich hat der Kläger in dem Verfahren 10 U 1073/99 Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend gemacht.

    Die von Dr. B. beschriebenen Krankheitsbilder ergeben sich aus verschiedenen Arztberichten und Gutachten, die in dem Verfahren 10 U 1073/99 vorgelegt bzw. eingeholt wurden.

    d) Aus der beigezogenen Akte 4 O 115/94 LG Trier (vgl. GA 181 in der beigezogenen Akte 10 U 1073/99) ergibt sich, daß der Kläger wegen dreier Unfälle, im Jahre 1989, am 15.7.1992 und am 2.2.1993 Ansprüche aus einer Unfallversicherung geltend gemacht hat, die teilweise reguliert bzw. durch Vergleich erledigt worden sind.

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Es genügt zur Wahrung dieser Frist, daß innerhalb derselben dem Versicherer gegenüber behauptet wird, es sei eine Invalidität eingetreten (im Anschluß an BGHZ 130, 171, 173f. = VersR 1995, 1179, 1180; BGHZ 137, 174, 176 = VersR 1998, 175, 176).

    Die 15-Monats-Frist zur Geltendmachung der Invalidität ist hingegen eine Ausschlußfrist, deren Versäumen entschuldigt werden kann (BGHZ 130, 171, 173f. = VersR 95, 1179, 1180).

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Insbesondere braucht zu einem bestimmten Grad der Invalidität noch nicht abschließend Stellung genommen zu sein (BGH Urteil vom 6.11.1996 -- IV ZR 215/95 -- VersR 1997, 442 = NJW-RR 1997, 277).
  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 255/89

    Unfallversicherung - Invaliditätsfeststellung - Beweislast - Leistungsausschlüsse

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Erst recht ist nicht erforderlich, daß die Feststellung einen an der Gliedertaxe ausgerichteten Invaladitätsgrad enthält (BGH Urteil vom 9.12.1990 -- IV ZR 255/89 -- NJW-RR 1991, 539).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Bei dem Erfordernis des Eintritts der Invalidität binnen der Jahresfrist und der ärztlichen Feststellung innerhalb von 15 Monaten handelt es sich nicht um die Begründung einer Obliegenheit im Sinne von §§ 17 AUB bzw. § 6 Abs. 3 VVG, sondern lediglich um eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung (BGH Urteil vom 28.6.1978 -- IV ZR 7/77 -- VersR 1978, 1036; BGH Urteil vom 19.11.1997 -- IV ZR 348/96 -- VersR 1998, 175, 176).
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 195/86

    Fristgerechte Einreichung ärztlicher Feststellungen in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 1122/97
    Die ärztliche Feststellung braucht nicht einmal richtig und auch dem Versicherer nicht innerhalb der Frist zugegangen zu sein (BGH Urteil vom 16.12.1987 -- IV a ZR 195/86 -- VersR 1988, 286).
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