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   LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99   

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LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99 (https://dejure.org/2000,11511)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.07.2000 - 58 S 516/99 (https://dejure.org/2000,11511)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 58 S 516/99 (https://dejure.org/2000,11511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden mit einem vor einer Fußgängerbedarfsampel wartenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 472
  • zfs 2001, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 11.10.1976 - 12 U 2014/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Begriff der Verkehrsstockung

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Sie ist vielmehr allein dem Schutze der Fußgänger zu dienen bestimmt (vgl. Kammergericht, VersR 1977, 377, 378; Urteile vom 30. November 1978 - 12 U 2558/78 - vom 2. April 1992 - 22 U 2435/91 - und vom 18. April 1994 - 12 U 4842/92 -).

    Nur wenn gegen den Vorfahrtberechtigten zusätzlich Umstände anzuführen sind, kann seine Haftung auch nach einer Quote von einem Dritten in Betracht kommen (vgl. Kammergericht, VersR 1977, 377 ).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ).
  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 271/91
    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ).
  • OLG Hamm, 08.12.1997 - 6 U 130/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem das Rotlicht

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ).
  • KG, 21.06.1990 - 12 U 3456/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbefugt einen

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    In den sogenannten Lückenfällen ist i.d.R. eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten nach einer Quote von einem Viertel wegen einer Missachtung dieser aufgezeigten Sorgfaltspflichten angemessen (vgl. Kammergericht, aaO.; zu dieser Quote bei Lückenfällen vgl. auch Kammergericht, DAR 1976, 299, 300, sowie die Urteile vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - und vom 25. Mai 1992 - 12 U 3481/91 -).
  • OLG Hamm, 20.03.1997 - 27 U 240/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Nichtbeachtung des Rotlichts einer

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ).
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 3 U 287/93

    Unterlassen von augenärztlichen Kontrolluntersuchungen bei Frühgeborenem

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Er darf sich der Lücke nur mit gespannter Aufmerksamkeit und unter Beachtung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein sofortiges Anhalten ermöglicht; ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (vgl. etwa BGH, VersR 1996, 756 , sowie Kammergericht, etwa DAR 1976, 298, 299 sowie NZV 1992, 486 ).
  • AG Köln, 11.12.1992 - 266 C 162/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Die vom Amtsgericht und auch von den Parteien in erster Instanz herangezogenen Entscheidungen, auf deren Grundlage das Amtsgericht einen Rotlichtverstoß des Klägers angenommen hat, beziehen sich auf eine andere Fallgestaltung, nämlich einerseits auf den Fall, dass bei Rotlicht eine Fußgängerfurt durchquert wird, oder dass andererseits eine von zwei Haltlinien (Zeichen 294) überfahren wird (vgl. etwa BGH, NJW 1982, 1756 = VersR 1982, 701 ; OLG Hamm, NZV 1992, 409; NZV 1997, 513 = DAR 1997, 277 ; NZV 1998, 246; AG Köln, VRS 85, 20 ).
  • KG, 13.05.1976 - 22 U 167/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem durch eine

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    In den sogenannten Lückenfällen ist i.d.R. eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten nach einer Quote von einem Viertel wegen einer Missachtung dieser aufgezeigten Sorgfaltspflichten angemessen (vgl. Kammergericht, aaO.; zu dieser Quote bei Lückenfällen vgl. auch Kammergericht, DAR 1976, 299, 300, sowie die Urteile vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - und vom 25. Mai 1992 - 12 U 3481/91 -).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Auszug aus LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99
    Er darf sich der Lücke nur mit gespannter Aufmerksamkeit und unter Beachtung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein sofortiges Anhalten ermöglicht; ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (vgl. etwa BGH, VersR 1996, 756 , sowie Kammergericht, etwa DAR 1976, 298, 299 sowie NZV 1992, 486 ).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 3481/91
  • BGH, 19.03.2002 - VI ZR 333/00

    Rechtliche Behandlung von Inline-Skates im Straßenverkehr

    In der Literatur wird deshalb weitgehend die Auffassung vertreten, daß die Besonderheiten der Inline-Skates neue, speziell zugeschnittene Vorschriften des Verordnungsgebers erforderlich machen (vgl. Bouska, NZV 2000, 472; Kramer, VD 2001, 255, 258; Schmid, DAR 1998, 8 f.; Vieweg, NVZ 1998, 1, 6 f.; Wiesner, NZV 1998, 177, 183).
  • LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15

    Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates

    Mit der herrschenden Meinung (vgl. u. a. BayVGH Urteil vom 01.10.2012 - Az. 11 BV 12.771, abgedruckt in Blutalkohol 49, 338; OLG Düsseldorf Urteil vom 12.07.2011 - Az. 1 U 242/10, abgedruckt in MDR 2012, 23; BGH a. a. O.; OLG Koblenz Urteil vom 10.01.2001 - Az. 1 U 881/99, abdruckt in DAR 2001, 167; Geppert in LK 12. Auflage (2009) § 142 Rn. 25; Greger/Zwickel Haftungsrecht des Straßenverkehrs 5. Auflage (2014) § 14 Ziffer VI Rn. 284; Burmann/Heß/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht 23. Auflage § 24 Rn. 3, § 31 Rn. 1; Frank Zimmermann JuS 2010, 22, Uwe Böhrensen NJW-Spezial 2009, 169; MD a. D. Klaus Wendrich NZV 2002, 212, Wolfgang Bouska NZV 2000, 472) ist die Beschwerdekammer aus nachstehender Gründen der Auffassung, dass Inlineskates nicht dem Fahrzeugbegriff unterfallen.
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   LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/79   

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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Unfall bei Überfahren zurückversetzter Wartelinie

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