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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00   

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OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2000 - 1 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2000 - 1 U 2/00 (https://dejure.org/2000,3285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Beschädigung eines Personenkraftwagens; Daimler Benz; Ersatzbetrag ; Berücksichtigung des Restwertes ; Ersatzbeschaffungskosten ; Reparaturkosten

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 249 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Voraussetzungen der Abrechnung auf Reparaturkostenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - fachgerechte Reparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallregulierung - Neue Obergrenze bei fiktiven Reparaturkosten

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    Grenzwert bei fiktiven Reparaturkosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - OLG mit neuem Grenzwert bei fiktiven Reparaturkosten

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 332/99
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 520
  • zfs 2001, 111
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    bb) Anerkanntermaßen und von den Beklagten unbestritten bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung regelmäßig außer Ansatz, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug tatsächlich repariert hat (BGHZ 115, 364 = NJW 1992, 302), sei es in einer Fremdwerkstatt, sei es in seinem eigenen Betrieb (vgl. BGH a.a.O.), sei es in eigener Regie in einer Werkstatt eines Angehörigen, eines Bekannten oder des Arbeitgebers (zu Letzterem vgl. BGH NJW 1992, 1618).

    Deshalb erscheine es aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, auf der Seite der Ersatzbeschaffung den Restwert des Fahrzeugs außer Betracht zu lassen und allein auf den Wiederbeschaffungswert abzustellen (BGHZ 115, 364 = NJW 1992, 302).

  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Bei bloß fiktiver Instandsetzung müsse es bei der postengenaueren Vergleichsrechnung verbleiben, wie der BGH sie in seinem Urteil vom 5. März 1985 (NJW 1985, 2469) angestellt habe.

    Für die Frage der Restwertanrechnung ist dieser Gesichtspunkt kein taugliches Kriterium (ebenso OLG Hamm, 9. Zivilsenat, Urteil vom 15.12.1998, 9 U 100/98; siehe auch LG Wiesbaden, ZfS 2000, 250; weitergehend sogar bei Veräusserung, AG Limburg ZfS 1999, 15 m. zust. Anm. Diehl; im Ergebnis wie hier Grunsky, VGT 1990, 187; ders. MüKo, 3. Aufl., § 249 Rn. 17 a; Gebhardt, AnwBl. 1985, 559).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    bb) Anerkanntermaßen und von den Beklagten unbestritten bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung regelmäßig außer Ansatz, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug tatsächlich repariert hat (BGHZ 115, 364 = NJW 1992, 302), sei es in einer Fremdwerkstatt, sei es in seinem eigenen Betrieb (vgl. BGH a.a.O.), sei es in eigener Regie in einer Werkstatt eines Angehörigen, eines Bekannten oder des Arbeitgebers (zu Letzterem vgl. BGH NJW 1992, 1618).

    Auch in der "Eigenreparatur"-Entscheidung vom 17. März 1992 (NJW 1992, 1618) ist er auf diese Frage nicht näher eingegangen.

  • BGH, 22.11.1977 - VI ZR 114/76

    Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für die Angemessenheit fiktiver

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Andererseits sieht der Senat vor allem in älteren Entscheidungen des BGH deutliche Anzeichen dafür, daß er bei einer Fallgestaltung, wie sie hier gegeben ist, eine Schadensberechnung billigt, die den Schädiger mit den Reparaturkosten zuzüglich Minderwert belastet (vgl. VersR 1978, 235; VersR 1978, 182; StVE § 249 Nr. 18).
  • BGH, 22.11.1977 - VI ZR 119/76

    Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nach Verkauf des unreparierten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Andererseits sieht der Senat vor allem in älteren Entscheidungen des BGH deutliche Anzeichen dafür, daß er bei einer Fallgestaltung, wie sie hier gegeben ist, eine Schadensberechnung billigt, die den Schädiger mit den Reparaturkosten zuzüglich Minderwert belastet (vgl. VersR 1978, 235; VersR 1978, 182; StVE § 249 Nr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93

    Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Dabei hat er im Einklang mit der überwiegenden Meinung nicht danach unterschieden, ob die geschätzten Reparaturkosten einschließlich Minderwert über oder unter dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert liegen (Senat, NZV 1995, 232; NZV 1996; 279).
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Es ist ein wesentlicher Bestandteil des von § 249 BGB vorrangig geschützten Integritätsinteresses (vgl. BGH NJW 1999, 500).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Nur im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage hat der Geschädigte grundsätzlich den wirtschaftlichsten Weg zu wählen (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt NJW 2000, 800 = NZV 2000, 162).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97

    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Noch deutlicher als in dem von der Berufung vorgelegten Urteil vom 10, Juni 1997 (9 U 56/97, veröffentlicht in NZV 1997 441 = Zfs 1997 371 = OLG Report Hamm 1997 242) hat der 9. Zivilsenat in diesem rechtskräftigen Urteil eine differenzierte Sicht zum Ausdruck gebracht.
  • AG Limburg, 06.08.1998 - C 595/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
    Für die Frage der Restwertanrechnung ist dieser Gesichtspunkt kein taugliches Kriterium (ebenso OLG Hamm, 9. Zivilsenat, Urteil vom 15.12.1998, 9 U 100/98; siehe auch LG Wiesbaden, ZfS 2000, 250; weitergehend sogar bei Veräusserung, AG Limburg ZfS 1999, 15 m. zust. Anm. Diehl; im Ergebnis wie hier Grunsky, VGT 1990, 187; ders. MüKo, 3. Aufl., § 249 Rn. 17 a; Gebhardt, AnwBl. 1985, 559).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Zur Begründung beruft es sich auf die neuere Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DAR 2001, 125 = ZfS 2001, 111 ff.), wonach der Geschädigte Reparaturkosten auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens in dieser Weise abrechnen dürfe, wenn die Höhe der geschätzten Reparaturkosten einschließlich der Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert ohne Berücksichtigung des Restwerts liege und der Geschädigte sein reparaturwürdiges Fahrzeug in Weiterbenutzungsabsicht in einer Weise instandgesetzt habe, daß es im Straßenverkehr sicher benutzt werden könne.

    Hinzu komme, daß die Bestimmung eines fiktiven Restwerts die Schadensabrechnung mit weiterer Unsicherheit belaste und im allgemeinen verzögere (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2001, 125 m.w.N.; LG Wiesbaden, ZfS 2000, 250; Eggert, DAR 2001, 20; zum Restwert: Senatsurteil, BGHZ 143, 189; vgl. auch die Empfehlung des 28. VGT NZV 1990, 103, die Grenze bei 70 % des Wiederbeschaffungswerts zu ziehen).

  • LG Regensburg, 26.02.2019 - 22 S 90/18

    Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts bei fiktiver Schadensabrechnung

    Dies zugrunde gelegt, sind keinerlei tragfähige Gründe dafür erkennbar, die Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts davon abhängig zu machen, dass der Geschädigte den unfallbeschädigten Pkw tatsächlich reparieren lässt (vgl. i.E. so auch OLG Hamburg, Urteil vom 06.10.2018 - 7 U 105/80 = VersR 1981, 1186; Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2019, § 249 Rn. 53; Vuia, NJW 2012, 3057; in der Tendenz auch BGH Urteil vom 05.03.1985 - VI ZR 204/83; OLG Düsseldorf Urteil vom 07.04.2004 - I-1 U 12/04; OLG Düsseldorf Urteil vom 27.11.2000 - 1 U 2/00; a.A. LG Berlin, VersR 1957).

    Mit Urteil vom 27.11.2000 - 1 U 2/00 sprach das OLG Düsseldorf jedoch die fiktiven Reparaturkosten zuzüglich des merkantilen Minderwerts in einem Fall zu, in dem der Geschädigte das Fahrzeug lediglich notdürftig, aber nicht fachgerecht reparieren ließ.

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Auch der Senat hält es für wünschenswert, den Restwert bei der Frage der Zulässigkeit der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten so weit wie möglich auszuklammern (vgl. DAR 2001, 125 = ZfS 2001, 111).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 U 111/09

    Kein Nachweis einer streitigen Eigentümerstellung allein schon durch die Vorlage

    Dies gilt auch für den Fall, dass Lichtbilder von dem reparierten Fahrzeug vorgelegt werden (Senat, Urteil vom 27. November 2000, Az.: 1 U 2/00).
  • LG Düsseldorf, 24.05.2002 - 20 S 206/01
    Die Klägerin zu 1) vertritt - unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2000 (1 U 2/00) - die Auffassung, sie könne Schadensersatz in Höhe des ermittelten Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug eines Restwertes verlangen, weil sie ihr Fahrzeug tatsächlich habe reparieren lassen.

    Etwas anderes folgt nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2000, 1 U 2/00.

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05

    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall

    b) Liegen - wie hier - die Reparaturaufwendungen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes, aber noch innerhalb der 130 %-Grenze, ist nach der Rechtsprechung des Senats als Nachweis des Integritätsinteresses die vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlich (zfs 2001, 111, 113; DAR 2001, 499, 501; so auch OLG Hamm - 9. Zivilsenat - zfs 1997, 371, 372; Eggert, DAR 2001, 20, 26; Müller SVR 2004, 201, 204).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 W 57/04

    Kostenverteilung: Zur Frage, ob der Beklagte durch sein Verhalten zur Erhebung

    Nur bei tatsächlicher Durchführung einer solchen - nicht notwendig den Anforderungen eines Sachverständigen entsprechenden - Reparatur und Weiterbenutzung des Fahrzeuges bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung der jeweils wirtschaftlicheren Schadensberechnung außer Betracht; veräußert der Geschädigte dagegen sein Fahrzeug unrepariert, realisiert sich für ihn dessen Restwert, so dass er in die Vergleichsberechnung einzustellen ist (BGH, Urteil vom 29.04.2003, NJW 2003, 2085f.; Urteil vom 05.03.1985, VersR 1985, 593ff.; Senat, Urteil vom 07.06.2004, NZV 2004, 584f.; Urteil vom 27.11.2000, DAR 2001, 125 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01

    Zur Entschädigung wegen dreiwöchigen Nutzungsausfalls eines durch Verkehrsunfall

    Die Klägerin macht zu Recht geltend, dass ihr eine 3-tägige Überlegungsfrist zur Entscheidung der Frage einzuräumen war, ob sie eine fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeuges unter Hinnahme einer Eigenbeteiligung von knapp 1.300,- DM unter Berücksichtigung des von den Beklagten zu ersetzenden Integritätszuschlages von 30 % auf den Wiederbeschaffungswert (vgl. dazu Senat DAR 2001, 125) vornehmen lassen oder ob sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen sollte.
  • AG Hamburg, 20.03.2006 - 644 C 547/05

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Honorarberechnung

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass bei der Ermittlung dessen, was als Aufwand zur Schadensbehebung erforderlich i.S. des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist, stets auf die individuellen Erkenntnis- und Einflussnahmemöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für den Geschädigten bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht genommen werden muss (grundlegend BGH, Urt. v. 23.3.1976 - VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; weiter BGH, Urt. v. 29.4.2003 - VI ZR 398/02, NJW 2003, 2086, 2087; BGH, Urt. v. 21.1.1992 - VI ZR 142/91, NJW 1992, 903; OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2000 - 1 U 2/00, DAR 2001, 125, 126; diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof auch in seiner jüngeren "Unfallersatztarif-Rechtsprechung" betont).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2002 - 1 U 230/01

    Abrechnung eines Fahrzeugschadens bei Interesse am Erhalt und der Weiternutzung

    Nach ständiger Rechtsprechung, auch des Senats, kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug fachgerecht und vollständig reparieren läßt und damit sein Interesse an dessen Erhaltung bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes belaufen (BGH NJW 1992, 302; Senat, Urteil vom 27. November 2000, 1 U 2/00, veröffentlicht in DAR 2001, 125 sowie Senat Urteil vom 25. April 2001, 1 U 9/00, veröffentlicht in DAR 2001, 499).
  • LG Düsseldorf, 06.05.2005 - 20 S 6/05

    Abrechnung auf Reparaturkostenbasis i.R. eines Verkehrsunfalls nach dem

  • AG Aachen, 30.11.2001 - 84 C 374/01

    Ersatz fiktiver Reparaturkosten bei Wille zur weiteren Nutzung eines durch einen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3299
OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/2000 (https://dejure.org/2000,3299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2000 - 13 U 76/2000 (https://dejure.org/2000,3299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 13 U 76/2000 (https://dejure.org/2000,3299)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2001, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/00
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden besteht (BGH, NJW-RR 89, 1367; NJW-RR 91, 917).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2000 - 13 U 76/00
    Es genügt, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Leiden besteht (BGH, NJW-RR 89, 1367; NJW-RR 91, 917).
  • LG Köln, 10.12.2014 - 18 O 498/13

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldetrags in Höhe von 4.000,00 EUR für ein

    Ein Betrag in Höhe von 4.000,00 EUR als Schmerzensgeld für ein Tinnitusleiden und eine Hochtonsenke als Folge einer Erschütterung durch das streitgegenständliche Verkehrsunfallereignis ist angemessen und entspricht der im Rahmen des jeweiligen Einzelfalls in vergleichbaren Fällen regelmäßig angenommenen Schmerzensgeldhöhe (vgl. allgemein KG, Urteil vom 13.10.2008, 12 U 43/06; LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17.01.2006, 2-10 O 422/03; OLG München, Urteil vom 23.10.2000, 13 U 76/00; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.1991, NJW-RR 1994, 353; AG Pforzheim, Urteil vom 03.07.2008, 9 C 107/08).
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