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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.06.2002 - 23 W 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6075
OLG Hamm, 17.06.2002 - 23 W 171/02 (https://dejure.org/2002,6075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2002 - 23 W 171/02 (https://dejure.org/2002,6075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 23 W 171/02 (https://dejure.org/2002,6075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit vorprozessual entstandener Privatgutachterkosten; Aufgewandte Kosten einer Versicherung wegen des Verdachts eines Versicherungsbetruges ; Prozessbezogenheit vorprozessual entstandener Privatgutachterkosten; Auftrag zur Prüfung der Einstandspflicht; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 103; ; ZPO § 104

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 103 § 104
    Erstattungsfähigkeit vorprozessual entstandener Privatgutachterkosten, die eine Versicherung wegen des Verdachts eines Versicherungsbetruges aufgewandt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2003, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 26.11.1991 - 23 W 561/91
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 23 W 171/02
    Diese Kosten sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht erstattungsfähig (vgl. Beschluß vom 26. November 1991 in JurBüro 1992, 818).
  • OLG Hamm, 08.06.1998 - 23 W 39/98
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2002 - 23 W 171/02
    Allerdings stellt die Rechtspflegerin im Ansatz zutreffend darauf ab, daß die Kosten eines vorgerichtlich eingeholten Privatgutachtens nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Sachverständige im Hinblick auf einen konkret bevorstehenden Rechtsstreit beauftragt wurde, um der Darlegungs- und Beweislast zu genügen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1995 in OLGR 1996, 105 f.), und wenn diese Maßnahme vorbereitend zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei verständiger Würdigung der Parteibelange aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten veranlaßt war (vgl. Senatsbeschluß vom 08. Juni 1998 in OLGR 1999, 111 f.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Nach der Rechtsprechung des Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08 - z.V.b. und vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481 f.; KG Berlin JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm zfs 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (vgl. VersR 2009, 280, 281; vgl. auch BGH VersR 2008, 563, je m.w.N.) hat der Bundesgerichtshof für den Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung wegen eines (angeblichen) Unfallgeschehens in Anspruch genommen worden ist und der insoweit mit dem Streitfall vergleichbar ist, ausgeführt: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der Oberlandesgerichte wird nämlich eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer dann von vornherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02 - VersR 2003, 481, 482; KG JurBüro 1989, 813; OLG Brandenburg VersR 2006, 287, 288; OLG Frankfurt VersR 1996, 122; OLG Karlsruhe VersR 2004, 931, 932; OLG Köln VersR 2004, 803; OLG Hamburg JurBüro 1989, 819 und JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm ZfS 2003, 145; OLG Koblenz VersR 2004, 933 und JurBüro 2006, 543 f., sowie die oben genannten Stimmen in der Literatur; a.A. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 656).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.02.2002 - 2 U 259/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24080
OLG Oldenburg, 06.02.2002 - 2 U 259/01 (https://dejure.org/2002,24080)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 U 259/01 (https://dejure.org/2002,24080)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 U 259/01 (https://dejure.org/2002,24080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Verstoß gegen die Abstimmungsobliegenheit durch Erweiterung einer Kündigungsschutzklage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung bei Erweiterung einer anhängigen Kündigungsschutzklage ohne Deckungszusage

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung bei Erweiterung einer anhängigen Kündigungsschutzklage ohne Deckungszusage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 15 Abs. 1 d cc
    Erweiterung der Kündigungsschutzklage um Gehaltsfortzahlungsansprüche ohne Abstimmung mit dem Versicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1022
  • zfs 2003, 145
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Rechtsprechung
   AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26226
AG Landstuhl, 09.07.2002 - 2 C 111/02 (https://dejure.org/2002,26226)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 09.07.2002 - 2 C 111/02 (https://dejure.org/2002,26226)
AG Landstuhl, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 2 C 111/02 (https://dejure.org/2002,26226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verzugsschaden gegen Kfz-Haftpflichtversicherung; Beginn der Prüfungsfrist für Kfz-Haftpflichtversicherer bei Autounfällen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2003, 145
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07

    Wer zu früh klagt, trägt die Kosten

    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

    Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145).
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