Rechtsprechung
AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall durch Abbremsen vor einer Taube
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung des Verschuldens bei einem Auffahrunfall; Verursachung eines Verkehrsunfalls auf Grund einer Vollbremsung wwegen einer Taube; Überwiegen des Verschuldens hinsichtlich der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teures Herz für Tiere
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Bremsen für eine Taube
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld - Taube auf der Fahrbahn kein Grund für Bremsmanöver
- 123recht.net (Kurzinformation, 12.12.2003)
Taube auf der Fahrbahn kein Grund für ein Bremsmanöver // Eine Vollbremsung bedarf einer besonderen Rechtfertigung
Papierfundstellen
- zfs 2003, 539
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Bremsens des vorausfahrenden …
Auszug aus AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03
Eine Taube auf der Straße stellt in Anbetracht der drohenden höheren Sachschäden und sogar Gefährdung von Menschen keinen zwingenden Grund für ein Bremsen dar (OLG Köln VersR 1993, 1168). - OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 202/92
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Betriebsgefahr des Vordermanns bei …
Auszug aus AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03
Im Ergebnis hält das Gericht daher eine Haftung der Beklagten zu 1/4 für angemessen, so daß die Klägerin 3/4 ihres Schadens selbst tragen muß (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 435). - OLG Karlsruhe, 03.07.1987 - 10 U 37/87
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall beim Anfahren an einer Ampel
Auszug aus AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03
Dies wird nach dem ersten Anschein vermutet, wobei auch für das Anfahren aus Kolonnen gilt, daß der notwendigerweise zunächst geringere Sicherheitsabstand durch eine erhöhte Bremsbereitschaft auszugleichen ist (OLG Karlsruhe VRS 73, 334).
- AG Dortmund, 10.07.2018 - 425 C 2383/18
Vollbremsung, Bremsen für ein Tier, Anscheinsbeweis
Der Auffahrende hat allein für den Schaden aufzukommen (a.A: AG Solingen ZfS 2003, 539).Insofern ist nach neuerer Auffassung in Fällen der vorliegenden Art eine Alleinhaftung des Auffahrenden gegeben (…Grünberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 14. Aufl., Rn 127; a.A. AG Solingen ZfS 2003, 539: Verteilung 75% zu 25% zu Lasten des Auffahrenden).