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   BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01   

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https://dejure.org/2001,2215
BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Erforderlichkeit eines dritten Bandenmitglieds - Vorliegen einer Bande - Revision des Angeklagten - Schuldspruchänderung - Aufhebung der Strafaussprüche - Strafbemessung - Anordnung des Verfalls - Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 260a; ; StGB § 74b Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 2004, 133
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Die Feststellungen belegen allenfalls eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung zwischen dem Angeklagten als Hehler und dem Einbrecher F - zu gemeinsamer Deliktsbegehung, keinesfalls aber zu einem erforderlichen dritten Bandenmitglied (vgl. BGH - GS - NJW 2001, 2266, 2267, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 46, 321).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Dies gilt auch für die Anordnung der Einziehung des Wertersatzes hinsichtlich des Erlöses für den vom Angeklagten verkauften Personenkraftwagen (vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1), zumal das Landgericht auch von einer Erörterung der Voraussetzungen von § 74b Abs. 1 StGB abgesehen hat.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Denn das Fahrverbot soll als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme spezialpräventiv wirken (vgl. BT-Drucks. 13/6914, S. 119; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, wistra 2002, 57, 58; OLG Celle, NZV 1993, 157).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Elektronische

    Insoweit ist in der Rechtsprechung eine Dauer von zwei Jahren zwischen der Tat und der erstinstanzlichen Entscheidung anerkannt, ab welchem zumindest Anlass zur Erörterung besteht, ob der spezialpräventive Zweck der Maßnahme nach den Umständen des Einzelfalls noch erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZV 2017, 341; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 323; OLG Saarbrücken VRS 126 [2014], 203; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RBs 364/1; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 Ws 132/17 [jeweils juris]; zu § 44 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 [juris] = wistra 2002, 57; OLG Stuttgart NZV 2016, 292; OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Pönalisierungscharakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, juris, Rdnr. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 14).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 - ( zfs 2004, 133 f.) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.
  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

    Die von der Betroffenen herangezogene Entscheidung des BGH vom 22. Oktober 2001 (ZfSch 2004, 133), wonach die Anordnung eines Fahrverbots bei einem über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß bedenklich sei, ist auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen, weil sie zu einem Fahrverbot nach § 44 StGB ergangen ist.
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2011 - 1 SsBs 24/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei langem zeitlichem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Tat, die ein Jahr und neun Monate zurückliegt, die Anordnung eines Fahrverbots als Warnungs- und Besinnungsstrafe nicht mehr geeignet (BGH ZfS 2004, 133).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).

  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 - (zfs 2004, 133 f) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des

    Dabei wird der Sinn des Fahrverbotes nach einer in Rechtsprechung und Literatur erkennbaren Tendenz in Frage gestellt, wenn der zu ahnende Verkehrsverstoß jedenfalls ein Jahr und neun Monate zurückliegt (so insbesondere BGH, wistra 2002, 57; vgl. auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 44 Rn. 15 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 5 RVs 52/13

    Keine Verhängung eines Fahrverbots bei einem zeitlichen Abstand zur Tat von zwei

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 2 RVs 37/12

    Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegender Tat

  • OLG Zweibrücken, 30.05.2014 - 1 SsBs 41/13

    Bußgeldverfahren: Anordnung eines Fahrverbots nach lange zurückliegender Tat

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RBs 364/11

    Absehen vom Fahrverbot; Zwei-Jahres-Grenze

  • VG Freiburg, 30.10.2012 - 5 K 2016/12

    Vorläufiger Rechtsschutz: Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Aufbauseminars

  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17

    Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Abwesenheitsverhandlung

  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

  • OLG Stuttgart, 16.02.2005 - 4 Ss 582/04

    Bußgeldverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichteinhaltung zugesagter

  • OLG Jena, 19.07.2006 - 1 Ss 113/06

    Strafzumessung

  • OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17

    Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet

  • AG Lüdinghausen, 10.02.2005 - 16 Cs 130/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Voraussetzungen für die Festsetzung eines

  • OLG Hamm, 16.11.2004 - 3 Ss 325/04

    Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bzgl. der Vorwerfbarkeit eines

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