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   BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05   

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https://dejure.org/2005,4143
BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05 (https://dejure.org/2005,4143)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2005 - 2 BvR 401/05 (https://dejure.org/2005,4143)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 2 BvR 401/05 (https://dejure.org/2005,4143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Lückenhafter Schutz gegen Bebauungsplan und Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer

    Beschleunigungsgebot und Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips im Rahmen einer Abwägung bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Dauer der vorläufigen Entziehung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung der vorläufigen Entziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 276
  • NZV 2005, 537
  • zfs 2005, 622
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO ist eine Präventivmaßnahme, die der Allgemeinheit Schutz vor weiteren Verkehrsstraftaten gewähren soll (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, NJW 2001, S. 357).

    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O.).

  • LG Marburg, 10.02.2005 - 4 Qs 22/05

    Rechtmäßigkeit des vorläufigen Entzugs der Fahrerlaubnis auf Grund des Vorliegens

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    gegen den Beschluss des Landgerichts Marburg vom 10. Februar 2005 - 4 Qs 22/05 -.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Führt die Abwägung zu dem Ergebnis, dass die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 44, 353 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, a.a.O.).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Die Nachprüfung der Anwendung des einfachen Rechts (§§ 315 c, 69 StGB und 111 a StPO), die sich auf die Feststellung objektiv sachfremder und damit willkürlicher Erwägungen beschränken muss (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ), führt nicht zu verfassungsrechtlichen Beanstandungen.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Bei der vorzunehmenden Abwägung gewinnen in diesen Fällen das Beschleunigungsgebot und die Unschuldsvermutung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 74, 358 ) immer größeres Gewicht (vgl. ähnlich zur Untersuchungshaft BVerfGE 53, 152 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2001 - 2 BvR 1316/01 -, NJW 2002, S. 207 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 1, 269 ).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Die Nachprüfung der Anwendung des einfachen Rechts (§§ 315 c, 69 StGB und 111 a StPO), die sich auf die Feststellung objektiv sachfremder und damit willkürlicher Erwägungen beschränken muss (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ), führt nicht zu verfassungsrechtlichen Beanstandungen.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 401/05
    Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 1, 269 ).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der

    b) Ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht ersichtlich (zu den sich daraus ergebenden Anforderungen vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2000 - 2 BvQ 30/00 -, juris, Rn. 4 vom 15. März 2005 - 2 BvR 364/05 -, NJW 2005, S. 1767 und vom 3. Juni 2005 - 2 BvR 401/05 -, NStZ-RR 2005, S. 276).
  • VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Beschlüsse vom 7.6.2005, Az. 2 BvR 401/05, ZfS 2005, 622 f; vom 15. März 2005, Az: 2 BvR 364/05; vom 25.9.2000, Az. 2 BvQ 30/00, NJW 2001, 357) eine Präventivmaßnahme, die der Allgemeinheit Schutz vor weiteren Verkehrsstraftaten gewähren soll.
  • VG Aachen, 19.05.2020 - 3 L 309/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Konsum harter Drogen, Gefahrenabwehr

    Das ergebe sich dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 401/05 -.
  • LG München I, 20.03.2014 - 2 Qs 12/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Unverhältnismäßigkeit wegen Zeitablauf

    Wegen der meist erheblichen Auswirkungen ist das Verfahren aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch tunlichst zu beschleunigen (vgl. BVerfG NZV 2005, 537) und Detailfragen sind ggf. in der schleunigst anzuberaumenden Hauptverhandlung zu klären (LG Köln ZfS 1992, 427, zitiert nach juris), bei Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot kann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung wegen Unverhältnismäßigkeit geboten sein, vgl. zum Ganzen Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Janker a. a. O. m. w. N.
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